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Alt 02.08.2007, 09:14   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Niedersachsen
Mr.Anderson macht alles soweit korrekt
Question

GmbH als Nebengewerbe führen?


Hallo,

Ich hätte da eine Frage bezüglich der GmbH, wir sind momentan dabei nach gut einem Jahr einen Wechsel von der GbR zur GmbH zu vollziehen, besser gesagt, wir planen dies zu tun. Jetzt stellt sich mir nur die Frage ob es möglich ist eine GmbH als Nebengewerbe zu führen? Bei der GbR war dies bislang kein Problem mit dem Ausbildungsplatz. Ja, wir sind Jungunternehmer , aber zum Glück erfolgreiche. Wir betreiben einen kleinen PC-Laden, welcher allerdings überwiegend PC-Seminare etc. betreibt, welche -momentan- ein mehr als gutes Feedback haben.

Ich zähle einmal die Vorteile auf die ich sehe, vielleicht kann mich ja einer korrigieren?
also:
  1. keine private Haftung (ausgenommen natürlich privates Verschulden)
  2. besseres Ansehen bei dem Kundenstamm als eine Kleinunternehmer-GbR.
  3. Kindergeld wird nicht gestrichen - da es ein Firmenkapital gibt, und nicht jeder Gewinn automatisch private Einkunft ist.

Die 25.000€ Startkapital stellen nicht das Problem dar, und ich rechne ca. mit 1000€ Gebühren für Handelsregistereintrag etc. , kommt das ca. hin?

Also hauptsächlich steht da die Frage mit Nebengewerbe-GmbH.

Danke schon einmal für die Antworten!

(Ich hoffe damit ist das Phänomen gebrochen, welches in dem Sticky-Beitrag "Unternehmensgründung unter 18 - [Keiner der Jungunternehmer hat sich jemals hier wieder bei Erfolg gemeldet] )

Geändert von Mr.Anderson (02.08.2007 um 09:22 Uhr).
Mr.Anderson ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.08.2007, 10:56   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

schön, zu lesen, dass es erfolgreiche Gründer gibt, die dies noch während der Ausbildung erfolgreich schaffen... leider gibt es viel zu wenige davon!

Niemand kontrolliert bei der GmbH die Arbeitszeit, es spielt daher keine Rolle, wer, wann, wo, wieviel arbeitet.

Was das bessere Ansehen durch die Rechtsform GmbH angeht... schon seltsam... in Deutschland wird derjenige besser angesehen, der beschränkt haftet, als derjenige, der privat mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Aber wie steht schon in §1 des Grundgesetzes... "Die Dummheit der Menschen ist unfassbar!"... oder so ähnlich

Weiterhin... Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
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Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 01:51   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
dirtyken macht alles soweit korrekt
also rechtens gesehen braucht eine GmbH nen Geschäftsführer bzw Leiter. wie lange der anversich arbeitet steht nirgends.
zu BEBOUB muss ich aber sagen das die aussage mit dem ansehen nicht stimmt.
wenn man als GmbH an eine Gesellschaften rangeht um mit denen zu kooperieren werden die immer einen privat heranziehen um bei Problemen jedweder art auch wirklich abgesichert zu sein. kaum jemand schafft mit ner GmbH zusammen wo es um viel geld geht ohne sich abzusichern.
dirtyken ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 11:06   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von dirtyken Beitrag anzeigen
wenn man als GmbH an eine Gesellschaften rangeht um mit denen zu kooperieren werden die immer einen privat heranziehen um bei Problemen jedweder art auch wirklich abgesichert zu sein. kaum jemand schafft mit ner GmbH zusammen wo es um viel geld geht ohne sich abzusichern.

Bsp: Banken. Keine Bank gibt einer GmbH ein Darlehen oder sich nicht zusätzlich durch den Geschäftsführer/Gesellschafter/die Gesellschafter privat abzusichern. Ich kenne zumindest keine!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 13:54   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
@dirtyken

Sie haben natürlich Recht, dass keine Bank ein Darlehen gewähren würde, wenn nicht mindestens einer der Gesellschafter in die private Haftung tritt. Aber Sie haben wiederum kein Recht, wenn Sie dies in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen verallgemeinern.

Die GmbH geniesst aufgrund ihres Stammkapitals i.V. mit Rückzahlungsverbot, Darlehensgewährung und Antragspflicht etc. einen Vertrauensvorschuss, der in den Köpften der Unternehmer vorhanden ist, obwohl viele davon gar nicht so genau wissen, warum sie diesen Verrauensvorschuss geben.

Auf Rückfrage werden Ihnen die meisten Unternehmer sagen: "Da war doch was mit Stammkapital... also können die auch unsere Rechnungen zahlen." eine intensive Bonitätsprüfung vor Lieferung erfolgt dann in vielen Fällen nicht.

MfG
BEBOUB
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