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Alt 13.05.2002, 09:20   #1
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein
Question

Teilzeitbeschäftigung + Selbständigkeit -> Sozialleistungen


Muss der Arbeitgeber die Sozialleistungen des Arbeitnehmers übernehmen, wenn neben einer Teilzeitbeschäftigung bei ihm vom Arbeitnehmer noch eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird?

Hängt das vielleicht an bestimmten zeitlichen (Wochenstunden) oder finanziellen (monatl. Verdienst) Grenzen?
__________________
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Lars ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.05.2002, 10:24   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Kafkaesk
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: München
Kafkaesk hilft, wo's gehtKafkaesk hilft, wo's gehtKafkaesk hilft, wo's geht
Erst einmal: was verstehst Du unter Sozialleistungen? Den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung oder zusätzliche Gratifikationen wie Weihnachtsgeld?
Also bei mir ist es so, dass ich teilzeitbeschäftigt (6 Stunden) bei meinem Arbeitgeber angestellt bin und nebenher auf selbständiger Basis arbeite. Mein Arbeitgeber zahlt natürlich seinen Anteil an den Sozialversicherungen, die ihm aus meiner Beschäftigung erwachsen.

Gruß
Alexander
Kafkaesk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2002, 10:38   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User

Re: Teilzeitbeschäftigung + Selbständigkeit -> Sozialleistungen


Zitat:
Original geschrieben von schmobi
Hängt das vielleicht an bestimmten zeitlichen (Wochenstunden) oder finanziellen (monatl. Verdienst) Grenzen?
beides!

bei < 325 € Verdienst ist für den AN erst mal steuer- und sozialavgabenfrei, der AG zahlt pauschal zusätzlich 22% Sozialabgaben (12% Renten- + 10% Krankenversicherung)

es gibt hier auch noch eine max-Std.-Begrenzung - hab ich gerade nicht im Kopf

bei > 325 € Einkommen besteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, d.h., es wird "ganz normal" auf Steuerkarte gearbeitetet.

vielleicht hilt dir dies noch weiter:

http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub...2/teilzeit.cfm
www.svz.de/ratgeber/630Mark/
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2002, 10:46   #4
Registered User
 
Registriert seit: Apr 2002
Weberknecht ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Kafkaesk
... Mein Arbeitgeber zahlt natürlich seinen Anteil an den Sozialversicherungen, die ihm aus meiner Beschäftigung erwachsen ...
Und genau so muß es JEDER Arbeitgeber für seine Teilzeitbeschäftigten tun. Dabei ist es dem Arbeitgeber völlig egal, wieviel du "nebenher" selbst erwirtschaftest. Du mußt dich nur um verschiedene andere Dinge selbst kümmern. So zum Beispiel die Verdienstgrenze für gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du insgesamt zuviel verdienst, dann mußt du in eine freiwillige KV oder eine private KV. Außerdem mußt du deinen Anteil an den Sozialabgaben bis zu evtl. Maximalbeiträgen selbst abführen. Wo ich es gerade erwähne, denk an die "Maximalbeiträge". Bei einer freiwilligen KV ist irgendwo bei ca. 460 Euro p.M. (inkl. Arbeitgeberanteil) Schluß. Mehr mußt du dann nicht zahlen. Frag einfach nach.

Gruß
Martin
Weberknecht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2002, 15:32   #5
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
es gibt hier auch noch eine max-Std.-Begrenzung - hab ich gerade nicht im Kopf


Es sind max 15 Stunden die Woche und max 60 im Monat

Gruss

Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
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