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Zitat von ratze
Eure Vertriebswege sind den Ämtern ziemlich egal. Meldet doch einfach "Einzelhandel mit Spielwaren" an, da ist doch dann alles drin.
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Dem Gewerbe- und Finanzamt vielleicht ja. Aber bei irgendwelchen Ordnungsämter (Geschäftsräume, Parkplätze, Auflagen) und der Berufsgenossenschaft würde ich das nicht annehmen.
Von daher ist es schon wichtig was im Gewerbeschein steht.
Allerdings kräht kein Hahn danach wenn jemand statt über einen Internetshop direkt eine Bestellung per Telefon tätigt.