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Alt 09.08.2007, 21:42   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Anmeldung und Eintragungen


Hallo,

ich würde gerne einen Gewerbeschein anmelden und 2 Tätigkeitsgebiete eintragen.

1.) Beim ersten soll sowas rein, wie Veranstaltungsservice / Promotionservice.
Muss man dabei etwas beachten bzw. ist sowas Genehmigungspflichtig durch irgendwelche Voraussetzungen (Prüfungen IHK, Konzessionen, o.ä.)?

2.) Ein Gewerbe mit dem Handel von Computern (Zusammenbau / Verkauf von Einzelteilen per Internet o.ä.) und Dienstleistungen bzgl. Computertechnik (Aufbau von Netzwerken, kleineren Programmierungen, usw.). Gibt es dies bzgl. etwas zu beachten, was man dort eintragen soll / muss.
Auch hier die Frage: Genehmigungspflichtig durch irgendwelche Instanzen oder Ämter?

Das ganze soll auf jeden Fall nur Nebengewerblich sein!!!

Kann man das ganze auf einem Schein eintragen, oder macht man dafür eher zwei verschiedene Gewerbescheine?
Kann man auch ggf. zwei verschieden Namen nutzen, damit man die Firmen auch namentlich auseinander halten kann (für die Kundschaft)...

Habt ihr noch weitere Tipps, die ich beachten muss / sollte?

Danke für Hinweise und Tipps.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.08.2007, 22:05   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
1.) Beim ersten soll sowas rein, wie Veranstaltungsservice / Promotionservice.
Muss man dabei etwas beachten bzw. ist sowas Genehmigungspflichtig durch irgendwelche Voraussetzungen (Prüfungen IHK, Konzessionen, o.ä.)?
Falls Du beim VEranstaltungsservice was mit Lebensmitteln vor hast, die entsprechenden Auflagen beachten.

Zitat:
2.) Ein Gewerbe mit dem Handel von Computern (Zusammenbau / Verkauf von Einzelteilen per Internet o.ä.)
Beim Zusammenbau: Meisterpflicht beachten!

Zitat:
Kann man das ganze auf einem Schein eintragen, oder macht man dafür eher zwei verschiedene Gewerbescheine?
Geht auf einen.

Zitat:
Kann man auch ggf. zwei verschieden Namen nutzen, damit man die Firmen auch namentlich auseinander halten kann (für die Kundschaft)...
Da ich mal nicht davon ausgehe, dass Du zwei GmbHs gründen sondern eine Personengesellschaft machen wirst ist zu beachten, dass Dein Vor- und Zuname Dein rechtlich relevanter Firmenname ist. Zwar darfst Du noch einen Fantasienamen dazu schreiben, Vor- und Zuname müssen aber IMMER gut sichtbar dabei stehen.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2007, 23:28   #3
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte das mit dem Vornamen / Nachname in der Firmierung sei nur so bei einer GBR??? Steh ich da jetzt auf dem Holzweg??? Ich dachte bei einer Einmann-Firma könnte man einen Firmennamen wählen ohne diese Beschränkung zu haben...

Bzgl. Veranstaltungen... ich würde da nur die Logistik und Planung durchführen wollen, ggf. kleinere Besorgungen durchführen und Catering o.ä. an externe Firmen geben.

Bzgl. der Computersache:
OK, ich darf keine Computer zusammenbauen... darf ich die denn vertreiben? Über das Internet, wenn die bereits so vorgebaut sind? Oder darf ich Einzelteile verkaufen? Und Computernetzwerke usw. aufbauen... wäre dies möglich? oder braucht man dafür auch einen Meister?
Bei Websiten-Programmierung o.ä. denke ich dass dies so gehen sollte...

Mein Problem ist, dass die Dame vom Amt leider keine Liste hat, auf der ich lesen kann, was Meisterpflichtig ist, oder für was ich Konzessionen brauch...

Das ist ein wenig nervig... ich glaube, die ist nicht so die richtig Anlaufstelle, wenn ich dies bzgl. solche Fragen hab.

Danke euch bislang für die Antwort

Die anderen Beiden Tipps les ich mir gleich mal in Ruhe durch.

Merci dafür.
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 00:04   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
Ich dachte das mit dem Vornamen / Nachname in der Firmierung sei nur so bei einer GBR??? Steh ich da jetzt auf dem Holzweg??? Ich dachte bei einer Einmann-Firma könnte man einen Firmennamen wählen ohne diese Beschränkung zu haben...
Nein, bei einer ganz normalen Personengesellschaft hast Du diese Beschränkung auch. Außer Du lässt Dich mit dem Firmennamen ins Handelsregister eintragen.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 13:22   #5
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
ok, das hab ich übersehen.
aber... kann ich auch mehrere Namen dort eintragen? Auch wenn die allen auf einem Gewerbeschein drauf stehen oder müsste ich für jeden Namen einen Schein haben?
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
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