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Alt 19.08.2007, 21:23   #1
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cosmic1000 macht alles soweit korrekt

reisekostenabrechnung pauschale ja/nein


Hallo,also ich habe mich vor kurzem mit einem Kurierdienst selbstständig gemacht. Ich fahre am Tag ca. 300km und habe ca. 10-17 Zielorte die ich anfahren muß.
Nun war ich auch schon bei meiner steuerberaterin um mich eingehend beraten zu lassen und stehe nun vor dem Problem mache ic eine Reiskostenabrechnung mit oder ohne dem Pauschalbetrag von 0,30 E pro Kilometer? Meine Steurberaterin meinte,sie wüsste nicht womit ich besser bei weg kommen würde.

Ich habe mich nun etwas damit außeinander gesetzt und daß was ich verstanden habe ist, daß ich dann mit Pauschale von 0,30E keine Mehrwertsteuer der Autoversicherung,Steuer und Autoreparaturen und Tankquittungen absetzen kann, und ich kann diese auch nicht als Ausgaben geltend machen.

Entscheide ich mich gegen die Pauschale, kann ich mir die mwst der Posten zurückholen und ich kann die ganzen Beträge als Ausgabe abziehen.

Wie ist das als unternehmer mit dem Verpflegungsmehraufwand? Kann ich dort auch pauschal ohne Kassenbelege für jeden tag den ich mehr als 8std arbeite 6 berechnen?

Gibt es nun noch Dinge die ich beachten muß,gibt es noch weitere Vor oder NAchteile die ich noch nicht bedacht habe?

Nun hat mir ein Bekannter erzählt,daß ein Auto wenn es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird auf jeden fall zum betriebsvermögen muß,stimmt das? denn wenn ja dann habe ich ja nicht mehr die wahl ob ich die kilometerpauschale wählen will????
danke
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Alt 19.08.2007, 21:39   #2
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Zitat:
Meine Steurberaterin meinte,sie wüsste nicht womit ich besser bei weg kommen würde.
und du glaubst, dass wir das wissen? Gewagte These.

Zu prüfen wäre doch in erster Linie inwieweit die betriebliche Nutzung 50 % der Gesamtnutzung übersteigt. Ich denke mal, dass dies bei 300 km gegeben ist. Insofern würde notwendiges Betriebsvermögen vorliegen vorausgesetzt man kann dies glaubhaft machen (Fahrtenbuch für repräsentativen Zeitraum, wobei ich bei Kurierfahrern auch so keine Problemme bezüglich der Anerkennung einer 50 %igen Nutzung hätte).
Du kannst dann alle PKW-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Im Gegenzug musst du die Privatnutzung versteuern. Dazu hast du 3 Möglichkeiten:
a) 1%-Nutzung
b) Fahrtenbuch
c) Schätzung

c) kann man vernachlässigen und zu a) und b) würde ich auf die Suchfunktion des Forums bzw. auf meine Signatur (Linkliste Steuerrecht).

Soweit die ertragsteuerliche Sicht.

Zitat:
Ich habe mich nun etwas damit außeinander gesetzt und daß was ich verstanden habe ist, daß ich dann mit Pauschale von 0,30E keine Mehrwertsteuer der Autoversicherung,Steuer und Autoreparaturen und Tankquittungen absetzen kann, und ich kann diese auch nicht als Ausgaben geltend machen.
aus Versicherungsleistungen und aus Steuern kann keine Vorsteuer gezogen werden weil keine Umsatzsteuer enthalten ist. Nur aus den Leistungen bei denen eine Rechnung mit ausgewiesener USt vorhanden ist. Die private Nutzung ist dann natürlich auf der USt zu unterwerfen, vgl. Suchfunktion bzw. Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur

Zitat:
Wie ist das als unternehmer mit dem Verpflegungsmehraufwand? Kann ich dort auch pauschal ohne Kassenbelege für jeden tag den ich mehr als 8std arbeite 6 berechnen?
Das wäre eine Fahrtätigkeit, die somit zum Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen berechtigen würde. Die 6 EUR würden also als Betriebsausgaben abgezogen.

Zitat:
Nun hat mir ein Bekannter erzählt,daß ein Auto wenn es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird auf jeden fall zum betriebsvermögen muß,stimmt das? denn wenn ja dann habe ich ja nicht mehr die wahl ob ich die kilometerpauschale wählen will????
da hat der Bekannte recht.

Gruß
Sven
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Alt 19.08.2007, 21:48   #3
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cosmic1000 macht alles soweit korrekt
hab vielen dank für deine zahlreichen antworten,hat mir super weiter geholfen. Was ist jedoch mit dem Fall,daß ich einen älteren audi besitze den ich ausschließlich privat benutze,da er nicht kuriertauglich ist. Meine Tochter hat ein großes Auto was ich im moment für meine Kurierfahrten nutze. Wie könnte ich es also in diesem Fall machen? Kann ich dann die Kilometerpauschale nehmen,da es nicht mein eigenes auto ist oder müßte ich mir noch extra nen zweitwagen kaufen und ihn auf mich anmelden damit er dann in die betriebsausgaben kommt?

danke
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Alt 19.08.2007, 21:59   #4
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
beim PKW von einem Dritten stellt sich immer die Frage wer letztlich die Kosten getragen hat und somit wirtschaftlich belastet ist. Insofern kann es da zu Problemen mit den 0,30 EUR kommen zumal nur derjenige der wirtschaftliche belastet ist und die Kosten trägt auch die Kosten ansetzen darf.

Notwendiges Betriebsvermögen kann der PKW jedenfalls nicht sein zumal der PKW dir nicht zuzurechnen ist (Eigentum bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht, § 39 AO).

Das Problem sollte mit einem Steuerberater besprochen werden und nicht nur ein oder zwei Minuten. Hat dieser keiner Ahnung => gelbe Seiten und nach dem nächsten StB suchen

Gruß
Sven
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