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20.08.2007, 12:10
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Kooperation möglich?
Guten Tag,
ich habe das folgende Problem: ich beabsichtige mich ab dem 01.09.2007 als privater Arbeitsvermittler selbstständig zu machen. Es ist geplant mit einer anderen Arbeitsvermittlung, die schon zwei Jahre auf dem Markt ist, zu kooperieren bzw. komplett dort einzusteigen. Nun meine Frage: wie funktioniert das gesetzlich? Also ich möchte mit dieser Firma kooperieren, aber gleichzeitig weiterhin den Gründungszuschuss erhalten. Weiß jemand eine Lösung?
Vielen Dank schon einmal!
Thomas
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20.08.2007, 12:30
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn Du komplett dort einsteigst machst Du ja wohl keine Gründung...
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20.08.2007, 12:43
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Hallo Thomas,
ich möchte schon selbst eine Firma gründen. Dann möchte ich mit der anderen Firma kooperieren...so, dass man sich den Umsatz teilt. Das muss doch irgendwie möglich sein, oder?
LG
Thomas
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20.08.2007, 12:51
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
wo ist das Problem?
Das kann man doch vertraglich vereinbaren... Kooperation mit evt. späterer Übernahme... das ist doch nur eine vertragliche Sache.
MfG
BEBOUB
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20.08.2007, 13:45
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Ja das mit dem Vertrag ist schon klar, aber wie sieht es mit dem Gründungszuschuss aus? Bekomme ich den weiter obwohl ich mit Firma xy kooperiere?
LG
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20.08.2007, 13:53
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das dürfte eine Einzelfallentscheidung sein, die vermutlich vor allem davon abhängt, wie selbstständig Du agierst. je nachdem wie man Dein Eingangsposting liest könnte man schon auf die Idee "Scheinselbstständigkeit" kommen, und dafür dann auch noch Gründugszuschuß?!
Du solltest ein konkretes Konzept aufstellen und damit mal zum Arbeitsamt gehen. Die Kooperation sollte genau abgegrenzt werden (wobei wird kooperiert, wie wird kooperiert, ...).
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20.08.2007, 14:18
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
so wie ich es verstehe, ist die beabsichtigte Kooperation eine Vertriebsform im Rahmen seiner Selbständigkeit.
Wenn dem so ist, dann ist es keine Scheinselbständigkeit und schon gar kein Versagungsgrund für einen Gründungszuschuss.
MfG
BEBOUB
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20.08.2007, 14:22
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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@BEBOUB:
"Es ist geplant mit einer anderen Arbeitsvermittlung, die schon zwei Jahre auf dem Markt ist, zu kooperieren bzw. komplett dort einzusteigen.
so ganz klar ist das m. E. nicht.
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20.08.2007, 14:41
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Ich weiß es ist kompliziert, aber ich werde versuchen noch es noch etwas detaillierter zu formulieren.
Ich und Arbeitsvermittlung XY möchten zusammenarbeiten.
Ich werde eine eigene Firma gründen und den Gründungszuschuss beziehen.
Geplant ist aber, dass beide Firmen miteinander verschmelzen und das der Umsatz aufgeteilt wird.
Ich werde im Außendienst Kunden akquirieren, während die andere Firma sich um den Bürokram kümmert.
Danke für eure Hilfe!
LG
Thomas...
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20.08.2007, 14:59
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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So ich habe gerade mal bei der IHK angerufen. Die meinten es wäre kein Problem wenn man einen Kooperationsvertrag abschließt. Der Gründungszuschuss wird dann auch weiterhin bezahlt.
Danke für eure Mühe und fürs Lesen und Antworten!
LG
Thomas
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20.08.2007, 19:48
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn das ganze als "miteinander verschmelzen" laufen soll sehe ich da nicht so recht, wo die abgrenzbare förderfähige Neugründung sein soll.
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