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Alt 20.08.2007, 12:10   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Thomas1065 macht alles soweit korrekt

Kooperation möglich?


Guten Tag,

ich habe das folgende Problem: ich beabsichtige mich ab dem 01.09.2007 als privater Arbeitsvermittler selbstständig zu machen. Es ist geplant mit einer anderen Arbeitsvermittlung, die schon zwei Jahre auf dem Markt ist, zu kooperieren bzw. komplett dort einzusteigen. Nun meine Frage: wie funktioniert das gesetzlich? Also ich möchte mit dieser Firma kooperieren, aber gleichzeitig weiterhin den Gründungszuschuss erhalten. Weiß jemand eine Lösung?

Vielen Dank schon einmal!

Thomas
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Alt 20.08.2007, 12:30   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wenn Du komplett dort einsteigst machst Du ja wohl keine Gründung...
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 12:43   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Thomas1065 macht alles soweit korrekt
Hallo Thomas,

ich möchte schon selbst eine Firma gründen. Dann möchte ich mit der anderen Firma kooperieren...so, dass man sich den Umsatz teilt. Das muss doch irgendwie möglich sein, oder?

LG
Thomas
Thomas1065 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 12:51   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

wo ist das Problem?

Das kann man doch vertraglich vereinbaren... Kooperation mit evt. späterer Übernahme... das ist doch nur eine vertragliche Sache.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 13:45   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Thomas1065 macht alles soweit korrekt
Ja das mit dem Vertrag ist schon klar, aber wie sieht es mit dem Gründungszuschuss aus? Bekomme ich den weiter obwohl ich mit Firma xy kooperiere?

LG
Thomas1065 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 13:53   #6
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Das dürfte eine Einzelfallentscheidung sein, die vermutlich vor allem davon abhängt, wie selbstständig Du agierst. je nachdem wie man Dein Eingangsposting liest könnte man schon auf die Idee "Scheinselbstständigkeit" kommen, und dafür dann auch noch Gründugszuschuß?!

Du solltest ein konkretes Konzept aufstellen und damit mal zum Arbeitsamt gehen. Die Kooperation sollte genau abgegrenzt werden (wobei wird kooperiert, wie wird kooperiert, ...).
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 14:18   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

so wie ich es verstehe, ist die beabsichtigte Kooperation eine Vertriebsform im Rahmen seiner Selbständigkeit.

Wenn dem so ist, dann ist es keine Scheinselbständigkeit und schon gar kein Versagungsgrund für einen Gründungszuschuss.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 14:22   #8
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
@BEBOUB:

"Es ist geplant mit einer anderen Arbeitsvermittlung, die schon zwei Jahre auf dem Markt ist, zu kooperieren bzw. komplett dort einzusteigen.

so ganz klar ist das m. E. nicht.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 14:41   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Thomas1065 macht alles soweit korrekt
Ich weiß es ist kompliziert, aber ich werde versuchen noch es noch etwas detaillierter zu formulieren.

Ich und Arbeitsvermittlung XY möchten zusammenarbeiten.

Ich werde eine eigene Firma gründen und den Gründungszuschuss beziehen.

Geplant ist aber, dass beide Firmen miteinander verschmelzen und das der Umsatz aufgeteilt wird.

Ich werde im Außendienst Kunden akquirieren, während die andere Firma sich um den Bürokram kümmert.

Danke für eure Hilfe!

LG
Thomas...
Thomas1065 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 14:59   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Thomas1065 macht alles soweit korrekt
So ich habe gerade mal bei der IHK angerufen. Die meinten es wäre kein Problem wenn man einen Kooperationsvertrag abschließt. Der Gründungszuschuss wird dann auch weiterhin bezahlt.

Danke für eure Mühe und fürs Lesen und Antworten!

LG

Thomas
Thomas1065 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 19:48   #11
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wenn das ganze als "miteinander verschmelzen" laufen soll sehe ich da nicht so recht, wo die abgrenzbare förderfähige Neugründung sein soll.
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