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Alt 26.08.2007, 16:15   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Lenni macht alles soweit korrekt

OHG zum Einzelunternehmer was muß geändert werden??


Hallo
ich bin durch zufall auf dieses Forum gestossen und hoffe nun ein wenig hilfe von euch zu bekommen.

Folgender Fall:
Ich habe mit einem Freund zusammen eine OHG in der wir auch Eigentum erworben haben, d.h. Unsere Halle läuft auf unsere Gesellschaft.

Nun verläßt mein Kollege die Gesellschaft also unsere gemeinsame Firma und ich möchte sie als Einzelunternehmen unter gleichem Namen weiterführen.

Muß das jetzt überall umgetragen werden? also das OHG weggestrichen werden?
z.B. im Grundbuch (was natürlich mit immensen Kosten verbunden ist)

Über Tips und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Lenni
Lenni ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.08.2007, 18:26   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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ja, muss. Die OHG kann ja nicht mehr weiterbestehen und ist somit kein Eigentümer mehr. Das Eigentum wird auf dich übertragen. Dein ehemaliger Partner hat einen Abfindungsanspruch von seinem Anteil an den Buchwerten und den stillen Reserven.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2007, 21:52   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Lenni macht alles soweit korrekt
das ist ja ärgerlich, weil mal wieder mit diversen Kosten verbunden.
Wenn die OHG aufgelöst wird und ich alleine weitermache ergibt es sich ja eigentlich das ich der alleinige eigentümer bin und somit habe ich gehofft das ich mir das hätte ersparen können.
Lenni ist offline   Mit Zitat antworten
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