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Alt 03.09.2007, 15:20   #1
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benzman macht alles soweit korrekt
Question

Existenzgründung als Student


Hi,

Ich bin zur Zeit Student und will mich nebenher selbstständig machen. Hab auch hier im Forum schon einiges gelesen, aber trotzdem noch ein paar Fragen.

Erstmal zu mir: Ich bin 22 Jahre alt, Student, über meine Eltern krankenversichert und meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich. Ich bekomme kein Bafög (vielleicht würd ich ein wenig bekommen, hab aber keins beantragt).

So, jetzt meine Fragen:

1. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, entfällt das Kindergeld ja, sobald ich mehr als ca 7500 € im Jahr verdiene und die 7500 € sind der reine Gewinn. D.h. wenn ich jetzt z.B. 8000 € verdienen würde, aber einen neuen PC für 2000 € kaufen würde (über 3 Jahre abgeschrieben, also 666 € pro Jahr) wäre ich ja somit wieder unter den 7500 €. Stimmt das so? Und wie ist das mit dem Steuerfreibetrag bei meinem Vater? Er ist glaub ich Steuerklasse 3 und bekommt ja pro Kind einen Steuerfreibetrag von ca 5800(?) €. Gelten für diesen Steuerfreibetrag die gleichen Regeln wie für das Kindergeld?

2. Ich muss selbst Krankenkassenbeiträge zahlen, sobald ich aufs Jahr gerechnet mehr als 350 € pro Monat verdiene (also 4200 € im Jahr). Sind diese 350 € auch als reiner Gewinn gerechnet, oder wird da der Umsatz gerechnet? Also wenn ich z.B. etwas mehr als 4200 € verdient habe, aber auch Ausgaben gehabt habe, muss ich dann trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen oder nicht?

3. Wenn ich ein Gewerbe anmelde, werde ich automatisch Mitglied bei der IHK und muss ja eigentlich Gebühren zahlen. Kann ich diesen Gebühren irgendwie entgehen?

4. Was muss ich denn sonst noch so beachten? (weitere Gebühren etc.)

Vielen Dank schonmal im Voraus
benzman ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.09.2007, 15:44   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
1. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, entfällt das Kindergeld ja, sobald ich mehr als ca 7500 € im Jahr verdiene und die 7500 € sind der reine Gewinn. D.h. wenn ich jetzt z.B. 8000 € verdienen würde, aber einen neuen PC für 2000 € kaufen würde (über 3 Jahre abgeschrieben, also 666 € pro Jahr) wäre ich ja somit wieder unter den 7500 €. Stimmt das so?
jupp.

Die Kindergeldgrenze liegt bei 7.680 EUR und bezieht sich auf den Gewinn. Dazu muss man eine EÜR erstellen (siehe meine Signatur).

Zitat:
Und wie ist das mit dem Steuerfreibetrag bei meinem Vater? Er ist glaub ich Steuerklasse 3 und bekommt ja pro Kind einen Steuerfreibetrag von ca 5800(?) €. Gelten für diesen Steuerfreibetrag die gleichen Regeln wie für das Kindergeld?
es gelten die gleichen Regeln. Wobei in der Steuererklärung immer geprüft wird was günstiger für den Steuerpflichtigen ist. Entweder die Auszahlung des Kindergeldes oder der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag. Beides wird nämlich nicht gewährt. Es steht auch immer im Steuerbescheid: "Die steuerliche Freistellung des blabla hat bewirkt, dass das Kindergeld blablabla usw."

Zitat:
Sind diese 350 € auch als reiner Gewinn gerechnet, oder wird da der Umsatz gerechnet?
der Wert bezieht sich auf den Gewinn. Daher kann es sein, dass die Krankenkasse die Gewinnermittlung am Ende des Jahres haben möchte oder alternativ den Steuerbescheid.

Zitat:
3. Wenn ich ein Gewerbe anmelde, werde ich automatisch Mitglied bei der IHK und muss ja eigentlich Gebühren zahlen. Kann ich diesen Gebühren irgendwie entgehen?
es gibt einen Freibetrag von 5200 EUR Gewinn wenn ich mich richtig erinnere. Müsste man in das IHKG mal schauen. Ansonsten kann man sich nicht von den Gebühren entziehen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 03.09.2007, 15:56   #3
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Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von benzman Beitrag anzeigen

1. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, entfällt das Kindergeld ja, sobald ich mehr als ca 7500 € im Jahr verdiene und die 7500 € sind der reine Gewinn. D.h. wenn ich jetzt z.B. 8000 € verdienen würde, aber einen neuen PC für 2000 € kaufen würde (über 3 Jahre abgeschrieben, also 666 € pro Jahr) wäre ich ja somit wieder unter den 7500 €. Stimmt das so? Und wie ist das mit dem Steuerfreibetrag bei meinem Vater? Er ist glaub ich Steuerklasse 3 und bekommt ja pro Kind einen Steuerfreibetrag von ca 5800(?) €. Gelten für diesen Steuerfreibetrag die gleichen Regeln wie für das Kindergeld?
Der Kindergeld/Kinderfreibetrag unschädliche betrag max. 7.680.-- €, wobei hier sowohl sämtliche Einkünfte auch Bezüge zu berücksichtigen sind. Wobei dieser Betrag für das ganze Jahr gilt. Er muss ggf. gezwölftelt werden.

Da das Gesetz von Einkünfte spricht, sind Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen, ggf. die Sozialversicherungsbeiträge bzw. private KV bei Arbeitnehmern.

Das mit der Abschreibung stimmt so nicht, da wir eine monatsgenaue Abschreibung berücksichtigen müssen (sog. pro rata temporis), d.h. die 666.-- € sind auf das Jahr bezogen. Außerdem gehen wir jetzt davon aus, dass der PC 100% einer bestimmten Einkunftsart zugwiesen wird und nicht privat genutzt wird. (Ganz grob formuliert)

Das Kindergeld wird monatlich bezahlt, am Ende des Jahres wird im Rahmen der Steuererklärung eine sog. Günstigerprüfung getätigt, je nachdem ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Die Voraussetzungen sind dabei für beide gleich.

Der Kinderfreibetrag beträgt 1.824.-- € zuzüglich 1.080.-- € Betreuungs und Erziehungsfreibetrag zzgl. evtl. Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung.

Wegen der SV-Geschichte, hier gibt´s genügend Profis (ich zähl nicht dazu) die dir weiterhelfen, vielleicht aber auch mal die Such-Funktion aktivieren.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 19:32   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2007
benzman macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
Da das Gesetz von Einkünfte spricht, sind Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen, ggf. die Sozialversicherungsbeiträge bzw. private KV bei Arbeitnehmern.

Das mit der Abschreibung stimmt so nicht, da wir eine monatsgenaue Abschreibung berücksichtigen müssen (sog. pro rata temporis), d.h. die 666.-- € sind auf das Jahr bezogen. Außerdem gehen wir jetzt davon aus, dass der PC 100% einer bestimmten Einkunftsart zugwiesen wird und nicht privat genutzt wird. (Ganz grob formuliert)
Ja, war nur ein Beispiel. Dass die Berechnung von sowas komplizierter ist, ist mir schon klar...

Aber nochmal danke für die Antworten
benzman ist offline   Mit Zitat antworten
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