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Alt 05.09.2007, 20:39   #1
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Rinejunky macht alles soweit korrekt

Steuerfreibetrag, Selbstständigkeit, Student und Krankenversicherungsfragen


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Geändert von Rinejunky (01.10.2007 um 20:08 Uhr).
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Alt 05.09.2007, 21:19   #2
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Vorschlag: SUCHFUNKTION! und eine freundliches "Hallo" oder ähnliches wäre als Einstieg vielleicht nicht schlecht gewesen, da liest sich ihr Roman viel leichter!!!
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Alt 05.09.2007, 21:59   #3
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Moin

Zitat:
a) Wenn ich richtig informiert bin bleiben Beträge unter 8690 Euro steuerfrei, ist das richtig?
zu versteuerndes Einkommen 7.664 EUR => darunter steuerfrei, darüber wird nur der übersteigende Betrag versteuert.

Zitat:
d) Ich habe gelesen, das man Studiengebühren absetzten kann. Ist das richtig und wenn ja wo muss ich das bei der Steuererklärung angeben? Eventuell kann man so den Betrag nach oben "drücken"?
bei der Steuererklärung können die Beträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden im Falle eines nicht berufsbegleitenden Erststudiums und beim Kindergeld als "besondere Ausbildungskosten".

Zitat:
e) Die Einnahmen durch die 4.000 Euro sind einmalig. Der Berater bei der Krankenkasse meinte, dass man bei einem privaten Autoverkauf ja auch keine Steuer zahlt und man das irgendwie unter einmalige Einnahmen ansetzen müsste? Ist das richtig?
Ein Auto ist ein Gegenstand des täglichen Bedarfs und wird daher nicht besteuert (Pope Ratzes Golf IV Verkäufer hat also Glück gehabt)
Die Internetseite wird wohl unschwer dem täglichen Bedarf zugerechnet werden, so dass hier ein private Veräußerungeschäft zu versteuern ist sofern dieses Geschäft nicht der gewerblichen Sphäre zugeordnet werden kann.

Zitat:
Die studentische Krankenversicherung kriege ich, laut Berater, zurückerstattet falls die Einnahmen vom Finanzamt so wie ein Auto behandelt würden.
Die Krankenversicherung hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Man kann sie als Sonderausgaben absetzen. Das heißt aber nur, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindert. Mehr allerdings nicht.

Gruß
Sven
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Alt 05.09.2007, 23:29   #4
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Rinejunky macht alles soweit korrekt
Danke für deine Hilfe, dann hab ich noch ein paar Fragen:

1) zu a: Wenn nur der übersteigene Betrag besteuert wird heißt das also, dass ich z.B. bei einem Einkommen von 8500 Euro lediglich 836 Euro versteuern muss. Da das Finanzamt ca. die Hälfte wegnimmt (behaupte ich mal einfach so) muss ich dementsprechend "lediglich" ~410 Euro Steurer zahlen? Ich dachte das wird immer der komplette Beitrag wird versteuert wenn ich darüber komme.
2) zu e: Privates Veräußerungsgeschäft heißt also, dass es zu den Einkommen hinzugerechnet wird, richtig? Sprich Nebenjobverdienst+4000
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Alt 05.09.2007, 23:44   #5
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Zitat:
Wenn nur der übersteigene Betrag besteuert wird heißt das also, dass ich z.B. bei einem Einkommen von 8500 Euro lediglich 836 Euro versteuern muss.
richtig

Zitat:
Da das Finanzamt ca. die Hälfte wegnimmt (behaupte ich mal einfach so) muss ich dementsprechend "lediglich" ~410 Euro Steurer zahlen?
richtig, wobei 50 % utopisch hoch sind, wobei der Wert ja nur zum besser rechnen gewählt wurde.

Zitat:
Ich dachte das wird immer der komplette Beitrag wird versteuert wenn ich darüber komme.
soweit sind wir Gott sei Dank noch nicht

Zitat:
2) zu e: Privates Veräußerungsgeschäft heißt also, dass es zu den Einkommen hinzugerechnet wird, richtig? Sprich Nebenjobverdienst+4000
Richtig. Für die Sozialversicherung zählt allerdings nur die "Summe der Einkünfte", vgl. R 2 EStR, so dass Sonderausgaben und der ganze Salat nicht abgezogen werden. Sprich: Der Gewinn aus dem Gewerbe und die 4000 zählen für die Sozialversicherung.

Gruß
Sven
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Alt 05.09.2007, 23:54   #6
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Rinejunky macht alles soweit korrekt
Theoretisch könnte ich sagen, dass der Webseitenverkauf etwas mit der Firma zu tun hatte und mit der Firma verluste gemacht werden. Letzteres ist momentan leicht der Fall. Wenn ich nun massiv z.B. in Werbung investiere komme ich in die Miesen. Da der Umsatz ja 17.500 Euro betragen darf, müsste ich nichts besteuern. Die Firma ist insbesondere im Programmierer und Internetbereich tätig, passen tut es ja.

Kann ich eigentlich als Kleinunternehmer einen Laptop komplett abschreiben oder muss das nach Afa gehen? Gibt es da eine Link zu?

Kurz gesagt: Ich könnte munter den Nebenjob betreiben (max. 350 Euro pro Monat im Jahresdurchschnitt) und muss sogesehen nur die Krankenkasse selbst bezahlen. Mein Gott, wieso habe ich die dann abgeschlossen ich Depp ... Die Krankenkasse hat mir gesagt, dass wenn ich unter den 4800 Euro Euro komme, ich das Geld für die Krankenversicherung zurückkriege und wieder bei meinen Eltern versichert bin.

Dann wäre doch alles in Butter oder sehe ich das falsch? Das Kindergeld bleibt erhalten, den Krankenkassenbeitrag kriege ich wieder zurück und niemand besteuert das ohnehin schon kleine Geld. Oder sehe ich das falsch?

Noch eine Frage: Gibt es Programme die mir meine Steuererklärung (als Kleinunternehmer und Privatperson) erledigen? Ich suche etwas für das aktuelle Jahr das gut ist.

Geändert von Rinejunky (06.09.2007 um 11:23 Uhr).
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Alt 06.09.2007, 11:58   #7
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Zitat:
Theoretisch könnte ich sagen, dass der Webseitenverkauf etwas mit der Firma zu tun hatte und mit der Firma verluste gemacht werden. Letzteres ist momentan leicht der Fall. Wenn ich nun massiv z.B. in Werbung investiere komme ich in die Miesen. Da der Umsatz ja 17.500 Euro betragen darf, müsste ich nichts besteuern.
Der Gesamtumsatz der Kleinunternehmerregelung hat nichts mit dem Gewinn zu tun.

Zitat:
Kann ich eigentlich als Kleinunternehmer einen Laptop komplett abschreiben oder muss das nach Afa gehen? Gibt es da eine Link zu?
benutz mal die Suchfunktion, gibt genug Beispiele zu dem Thema "AfA, PC"

Zitat:
Ich könnte munter den Nebenjob betreiben (max. 350 Euro pro Monat im Jahresdurchschnitt) und muss sogesehen nur die Krankenkasse selbst bezahlen.
wenn du weniger als 350 EUR Gesamteinkommen hast musst du gar nichts zahlen weil du familienversichert bist.

Zitat:
Die Krankenkasse hat mir gesagt, dass wenn ich unter den 4800 Euro Euro komme, ich das Geld für die Krankenversicherung zurückkriege und wieder bei meinen Eltern versichert bin.
wie die auf den Wert von 400 EUR kommen weiß ich nicht. Sozialversicherungsrecht ist allerdings nicht meine Baustelle.
Die Frage ist doch nur, ob man weiterhin bei den Eltern versichert sein kann oder nicht. Um dies zu erreichen darf das Gesamteinkommen was der steuerlichen Summe der Einkünfte entspricht 350 EUR im Monat nicht übersteigen. Bleibt man darunter, so müsste man eigentlich das Geld der privaten KV wieder zurückbekommen.

Zitat:
Noch eine Frage: Gibt es Programme die mir meine Steuererklärung (als Kleinunternehmer und Privatperson) erledigen? Ich suche etwas für das aktuelle Jahr das gut ist.
Elster und OpenCalc (alternativ Excel) - alles kostenlos

Gruß
Sven
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Alt 06.09.2007, 13:19   #8
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Der Gesamtumsatz der Kleinunternehmerregelung hat nichts mit dem Gewinn zu tun.
Ich meine es so: Wenn ich es als privat Händeln wurde, kommt ja die Firma (0 Euro Gewinn) + 4.000 Euro Webseitengewinn + 12*<350 Euro Nebenjob zusammen.

Wenn ich jetzt aber sage, dass die 4.000 Euro Webseitengewinn zur Firma gehören und die Firma verluste macht (sagen wir mal 2.000 Euro pro Jahr) und ich demensprechend 0 Euro Gewinn habe, wird die 4.000 Euro - 2.000 Euro genommen und ich hab einen Gewinn durch die Firma von 2.000 Euro.

Somit: Nebenjob ca. 4.000 Euro + 2.000 Euro Firmengewinn = 6.000 Euro < 7661 Euro => alles noch im Rahmen. Das kann man doch so machen oder sehe ich das falsch?

Bezüglich der Programme: Calc und Elster sind mir geläufig, aber ich meine sowas wo ich z.B. eingebe das am am Datum X etwas gekauft habe und wie lange es abgeschrieben werden soll. Das wird mir dann samt anderer Einnahmen und Ausgaben eingegeben und die Steuererklärung automatisch zum ausdrucken generiert.
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Alt 13.09.2007, 00:20   #9
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Ich mache nur sehr ungerne einen Doppelpost, hoffe jedoch das mir einer noch die oben genannten Fragen beantworten kann - vielen dank im Vorraus.
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