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Hallo!
Also ganz ehrlich, ich komme nicht ganz klar mit dem was zu hier sagen möchtest.
Eine dt. GmbH darf selbstverständlich dt. Arbeitnehmer einstellen, genauso wie EU-Bürger. Innerhalb der EU gibt es doch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer Art. 39 EG, bzw. generell die Freizügigkeit Art. 18 EG.
Ob ein EU-Bürger oder ein dt. Bürger die dt. GmbH gegründet ist doch Hose wie Jacke, oder irre ich da??
Vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden??!!
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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