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Hallo ...
klar darf man Waren für sich und seine Verwandten beim Großhändler kaufen... nur... wo ist der Vorteil?
Es handelt sich um Entnahmen, die zuzüglich Umsatzsteuer zu erfolgen haben und im Endeffekt, d.h. wenn Sie so gut wie nichts "wirklich" verkaufen, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht, erkennt man Ihnen den Betriebsausgabenabzug ab und Sie stehen wieder dort, wo Sie im Moment stehen.
MfG
BEBOUB
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