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Alt 13.09.2007, 21:29   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Katrina ist auf einem guten Weg

Gewerbe + Lohnsteuererklärung


Huhu!

Gibt es Probleme, wenn man am Ende des Jahres eine Lohnsteuererklärung UND den Gewerbekram (Einnahmen, Ausgabenformular) abgibt?

Nicht, dass man nachher nichts mehr von der Steuer absetzen kann oder was auch immer.

Oder sind die beiden Sachen unabhängig voneinander?
Katrina ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.09.2007, 22:00   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Beide Sachen sind abhängig voneinander, da man ja die Gewinnermittlung zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb benötigt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 22:11   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Katrina ist auf einem guten Weg
Wie läuft das denn dann alles ab? Ich kenne mich mit Lohnsteuererklärungen absolut nicht aus, da sowas ja scheinbar auch nicht jeder hat!?
Katrina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 22:45   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Die Lohnsteuer ist entspricht der Einkommensteuer. Bei der Lohnsteuer besteht die Besonderheit, dass diese im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung getätigt wird. Darum heißt diese auch Lohnsteuer.
Ist einfach eine andere Form der Steuererhebung.

1.) Da Du von Lohnsteuer sprichst, bist du anscheinend ein Arbeitnehmer. Somit hast du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das ist eine der sieben Einkunftsarten.

2.) Da Du von Gewerbe sprichst, bist du noch als Gewerbetreibende tätig, du erzielst somit zusätzlich noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch dies ist eine der sieben Einkunftsarten.

3.) Beides zusammen ergibt dann nach Abzug von Sonderausgaben, etc. usw. irgendwann mal das zu versteuernde Einkommen. Und das ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

4.) Die Bezeichnung Einkünfte bezieht sich immer darauf, dass dies bereits das "Ergebnis" der jeweiligen Einkunftsart ist, d.h.

bei 1.) sind die Werbungskosten zu berücksichtigen,
bei 2.) sind es die Betriebsausgaben die abzugsfähig sind.

5.) Ja, es ist insoweit korrekt, dass nicht alle eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Dies hängt aber von paar Faktoren ab, die ich hier nicht erläutere.

6.) würde vorschlagen mal die FAQ zu lesen und die Suchfunktion benutzen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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