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17.09.2007, 20:53
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
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Gewerbeanmeldung: Tätigkeitsfeld?
Hallo und schönen guten Abend bei Traum-Projekt,
Ich habe als erstes mal eine Frage zur Gewerbeanmeldung.
Ich möchte gern Online-Handel speziell über ebay ausüben. Nun habe ich mich noch nicht festgelegt, welche Produkte ich vertreiben möchte. Ist ja auch im Prinzip noch nicht möglich, da ich mich schon nach den Ein- und Verkaufspreisen richten müsste. Großhändlerpreise bekommt man aber meistens nur mit Gewerbeanmeldung. Ich möchte schon ganz gern ein breites Spektrum an Waren anbieten, aber ich habe gehört, dass "Handel mit Waren aller Art" nicht mehr zulässig als Tätigkeitsfeld ist. Was soll ich denn da nun reinschreiben? Wollen die beim Gewerbeamt eine spezielle Angabe oder ist es auch möglich einfach eine lange Liste der Tätigkeitsbereiche anzugeben? Also zb. Handel mit Sport-und Freizeitartikeln, Textilien, Hard- und Software, Spielwaren, Telekomunikation, Fotoartikel, usw. Oder bekommt man damit schwer eine Anmeldung?
Und wenn ich nun Waren kaufen wollte die nicht aufm Gewerbeschein eingetragen sind, bekomme ich die dann gar nicht oder muß ich dann Strafe zahlen oder wie läuft das dann?
Hoffe man kann mir hier weiterhelfen...
Mfg Dueser
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17.09.2007, 21:27
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Dueser
Also zb. Handel mit Sport-und Freizeitartikeln, Textilien, Hard- und Software, Spielwaren, Telekomunikation, Fotoartikel, usw. Oder bekommt man damit schwer eine Anmeldung?
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Das ist durchaus üblich und ich hab z.B. auch ganz viel drinstehen.
Und ehrlich... irgendwie sollte man schon wissen was man verkaufen will, bzw. von was man wenigstens 'nen bissl Ahnung hat.
Zitat:
Zitat von Dueser
Und wenn ich nun Waren kaufen wollte die nicht aufm Gewerbeschein eingetragen sind, bekomme ich die dann gar nicht oder muß ich dann Strafe zahlen oder wie läuft das dann?
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Es kann natürlich passieren das dich ein Großhändler nicht beliefern will wenn der entsprechende Bereich nicht eingetragen ist.
Aber von einer kostenpflichtigen Änderung des Gewerbescheines wird man nicht mittellos.
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17.09.2007, 21:46
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
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Ja also es ist so.
Ich will mir ein bisschen was nebenbei verdienen. Ich will da nicht reich durch werden. Würde auch Kleinunternehmer sein und mich von der Pflicht der Umsatzbesteuerung befreien lassen usw. Rede hier von Dimensionen von 200-400€ Gewinn im Monat! Ich befasse mich zur Zeit nur mit dem Gedanken nebenbei gewerblich zu verkaufen. Nur kann ich schlecht kalkulieren wenn ich keine Großhandelspreise bekomme, weil ich noch keine Gewerbeanmeldung habe. Vielleicht käme ich ja dann zu dem Entschluss es doch nicht zu probieren. Und dafür wollte ich eine Gewerbeanmeldung beantragen und dann weiter sehen. Anders gehts ja nicht. Und jede Änderung kostet, wie du schon sagst ja Geld, und da wollt ich wissen was man da als ebay verkäufer am besten angibt...
Und nur weil ich mich ein wenig mit Computer-Hardware auskenne werde ich wohl niemals in diesen Markt einsteigen... einfach zu großes Angebot. Da hat man als "kleiner" ja gar keine Chance.
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17.09.2007, 21:55
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Dueser
Nur kann ich schlecht kalkulieren wenn ich keine Großhandelspreise bekomme, weil ich noch keine Gewerbeanmeldung habe.
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Nunja, das ist halt so.
Ich hatte z.B. das Glück das ich eine Messe besuchen konnte und somit schon etliche Kataloge in die Hand bekam und die ersten Kontakte knüpfen konnte.
Und wenn's gar nicht anders geht... Gewerbeschein holen (die Bereiche die man sich vorstellen könnte eintragen lassen) und dann Infos sammeln... wenn's dann doch nichts wird oder man sich nicht traut, lässt sich das Gewerbe jederzeit abmelden. Der Aufwand für die EÜR am Jahresende sollte sich in Grenzen halten.
Es fällt einem sicher nichts in den Schoß...
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17.09.2007, 22:10
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
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Ja ich wollte eigentlich zur IAW nach Köln... aber bin zur Zeit etwas im Prüfungsstreß von meinem Studium... Naja dann das nächste mal. Dann werde ich wohl mal so die Hauptbereiche eintragen.
Hmm habe gerade auf Go!Das Gründungsnetzwerk:NRW eine Tätigkeitsauswahl Einzelhandel mit Waren aller Art gefunden!? Ist unter dem Bereich sonstiger Einzelhandel mit Konsumgütern...Dann müssten die das doch beim Amt anerkennen!? Und Konsumgüter ist doch auch ein sehr weit gefächerter Begriff.
Was kostet denn eine spätere Änderung?
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17.09.2007, 22:20
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Dueser
Was kostet denn eine spätere Änderung?
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Das ist regional unterschiedlich. In dem für mich zuständigen Gewerbeamt kosten An-, Ab- und Ummelden jeweils rund 11 Euro, da wurde von DM genau zum Euro umgerechnet, mehr nicht.
Vielleicht findest du ja online was zu deinem Gewerbeamt.
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17.09.2007, 22:29
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
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Ja dann danke erstmal.
Hab mal noch ne Frage, die hier aber nicht so zu passt... Wenn ich dann ein Gewerbe hätte und dann Fernseher, PCs, Blöcke, Stifte, Playstations, was auch immer... von einem Großhändler kaufe. Ist das dann Firmeneigentum, sprich meins und könnte ich das dann auch privat nutzen oder muß ich das auf jeden Fall weiter verkaufen? Kann ja auch sein das ich es nicht los werde...
Naja hab n bisschen hier im Forum gestöbert und diese Frage hat sich für mich erledigt...
Wenn jemand noch etwas zum Tätigkeitsfeld in der Gewerbeanmeldung zu sagen hat wäre ich sehr dankbar. Hat jemand zB. ein Gewerbe Ebay-Verkauf? Was sollte rein?
Danke für alles was kommt...
Geändert von Dueser (18.09.2007 um 00:22 Uhr).
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