Moin
Zitat:
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Immer wieder höre ich davon, dass man auch ohne Gewerbe als Promoter oder Hostess arbeiten kann.
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wo denn das?
Ein Gewerbe ist dann anzumelden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ein Gewerbe ist nicht anzuwenden, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt - Abrenzung:
Freiberufler (nicht zu verwechseln mit
Freier Mitarbeiter - Freelancer -) und Gewerbetreibender. Steuerlich besteht der Unterschied darin, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Ansonsten werden sie grds. genauso wie jeder andere Gewerbetreibende auch behandelt.
Da ich im Bereich der Promotion bzw. dem Job als Hostess weder eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeit sehe ist hier ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Sven