Hallo,
Vielen Dank erst mal für die Antworten.
Ich hab’s ja selber schon geahnt, dass ein Gewerbeschein sein muss.
Nur finde ich es eben ungerecht, wenn ich für so geringe Beträge den Aufwand betreiben muss und andere bei ebay in 3 Jahren für Bücherverkauf über 3000 Bewertungen erhalten – als privater Verkäufer!!!
Die Buchpreisbindung dürfte doch kein Problem sein, da es sich um gebrauchte Bücher handelt, die vom Vorbesitzer schon einmal im Laden zum regulären Preis gekauft wurden.
Muss man da trotzdem noch was beachten?
Zum Gewerbeschein habe ich noch ein paar Fragen:
1. Forscht das Finanzamt oder sonstwer nach, was ich im vergangenen Jahr vor dem Gewerbescheinantrag bereits verkauft habe? Können die mich dann für 180 Verkäufe nachträglich belangen?
2. Wenn ich noch in diesem Jahr einen Gewerbeschein bekäme, was passiert dann mit den bis jetzt gemachten Verkäufen aus diesem Jahr? Muss ich die dann beim Finanzamt als Einnahme angeben, obwohl ich bei ebay offiziell noch als privater Verkäufer gemeldet war?
3. Belege aufheben: Als Beleg für den Verkauf hat man ja die email von ebay. Muß ich die Ausdrucken oder reicht es, alle emails auf dem PC zu speichern (und vielleicht ab und zu eine Sicherung auf CD)?
4. Kann ich bei der geplanten Größenordnung die E/Ü-Rechnung selbst machen und die Steuererklärung selbst ausfüllen, oder ist das für einen normalbegabten Steuerzahler zu kompliziert? Worauf ich raus will: Kann ich mir einen Steuerberater sparen, oder muss man wenigstens im ersten Jahr viel Geld dafür ausgeben?
Für hilfreiche Antworten wäre ich wieder sehr dankbar
MfG
Bücherwurm