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22.09.2007, 14:45
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
Ort: bayern
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bei ebay viel verkauft - Gewerbeschein sofort oder erst 2008?
Hallo,
das hier ist wirklich ein ganz tolles Forum und ich möchte mich bei allen bedanken, die ihre Zeit investieren und so viele wertvolle Ratschläge erteilen.
Ich möchte bei ebay Bücher verkaufen, ca. 20-30 Stück im Monat mit einem Voraussichtlichen Jahresumsatz von max. 1000,- bis 1500,- Euro. Mir wurde hier bereits bestätigt, dass ich dazu unbedingt einen Gewerbeschein brauche, auch wenn ich damit relativ geringe Beträge einnehme.
Also kann ich jetzt mit ebay entweder ganz aufhören oder die Aktion mit dem Gewerbeschein wagen.
Habe bei ebay 2 private Accounts, einen seit Januar 2003 mit insgesamt 521 Bewertungen (Anfangs viele Einkäufe), davon entfallen aufs Jahr 2007 ca. 95 Bew., den zweiten Account seit Januar 2007 mit 78 Bewertungen. Habe also in 2007 ca. 180 verkäufe.
Wenn es sein muss, stelle ich für den Rest des Jahres nichts mehr ein, damit keine Bewertungen dazu kommen.
Wie mache ich das nun am sinnvollsten mit Gewerbeanmeldung und Steuererklärung? (bei Steuer noch nie was angegeben)
1. Gewerbeanmeldung erst im Jan. 2008; die Einkünfte in 2007 dem Finanzamt verschweigen?
2. Gewerbeanmeldung erst im Januar, aber die ebay-Einkünfte aus 2007 in der nächsten Steuererklärung angeben? Oder will das Finanzamt dann einen Gewerbeschein sehen?
3. Gewerbeanmeldung sofort, ebay-Einkünfte aus 2007 versteuern. Aber dann sind ja alle Verkäufe vor Ausstellung des Gewerbescheins getätigt worden (oder zumindest die meisten, denn dann könnte ich ja dieses Jahr weiter verkaufen)
4. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Ich möchte halt möglichst keinen Ärger mit den Ämtern bzw. sogar noch Strafen zahlen, lieber höre ich ganz mit ebay auf.
Falls ich den Gewerbeschein erhalten kann, ohne Steuern nachzuzahlen o.Ä., wie verhalte ich mich dann bei ebay? Kann ich einen der beiden Accounts behalten und in gewerblich umändern (wegen der Pos. Bewertungen), oder ist es wegen der Ämter besser, mit einem neuen gewerblichen Account bei Null anzufangen? (Wenn ja, warum?)
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar,
MfG
Bücherwurm
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22.09.2007, 15:06
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da war doch was... Kirche, Einsammeln, Verkaufen, Spenden?... ich würde die Konsultation eines Profis empfehlen der sich im Steuerrecht und idealerweise im Vereinsrecht o.ä. auskennt...
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22.09.2007, 15:59
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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ZUmindest sollte man noch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, am Montag ein Gewerbe anzumelden und ab da alles ordentlich zu machen, Du musst ja nicht zum 1.1. den Schwenk machen. Und es hindert dich auch keiner daran ehrlich zu sein und alles ab 1.1. in der Steuererklärung anzugeben 
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22.09.2007, 18:05
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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überweis einfach mir die ganze kohle, ich schreibs dann bei mir in die steuererklärung rein 
spaß..
zu den ersten dingen kann ich dir nichts sagen da ich keine ahnung von steuern habe, aber was die bewertungen angeht würd ich dir empfehlen auf jeden fall den account zu behalten. das finanzamt interessierts wenig über welchen account das läuft, die hauptsache ist dass es auf deinen namen läuft und unter deiner steuernummer
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23.09.2007, 18:03
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
Ort: bayern
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o.k., also ich beantrage möglichst bald einen Gewerbeschein und kann dann im Prinzip weiterverkaufen, sobald ich eine ordentliche Widerrufsbelehrung habe.
Bei der Steuererklärung für 2007 gebe ich dann aber alle Einnahmen und Ausgaben aus 2007 an.
Problem: ich habe in 2007 nicht alle Belege aufgehoben. Ältere Verkaufsbestätigungen von ebay sind schon gelöscht, allerdings lassen sich die Verkäufe an Hand der Kontoauszüge ganz gut rekonstruieren.
Aber für die Ausgaben (hauptsächlich Portokosten) habe ich keinen Beleg mehr! Darf ich dann die Ausgaben trotzdem in der E/Ü-Rechnung eintragen (ungefähr weiß ich noch, ob das Porto 0,85 oder 1,40 betrug)? Wenn nicht, müsste ich ja mehr versteuern als ich eingenommen habe!
Und noch eine Frage: Da gibt’s doch diesen §19, dass ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin. Kann ich dann die Ware einfach so ohne Rechnung verschicken?
Und wenn jetzt jemand eine Rechnung unbedingt verlangt, wird MWST nicht extra ausgewiesen und ein Hinweis draufgeschrieben, richtig? Muss da auch eine Rechnungsnr. drauf und kann ich mir die frei wählen?
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23.09.2007, 18:35
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn du keine Belege für deine Ausgaben hast kannst du diese nicht geltend machen.
Ansonsten lies dir mal die FAQ zur Kleinunternehmerregelung etc. durch...
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23.09.2007, 18:58
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Kann ich dann die Ware einfach so ohne Rechnung verschicken?
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Kleinunternehmer heißt "nur", dass Du Deine Steuern nicht separat ausweisen darfst. Rechnungen musst Du natürlich erstellen mit Rechnungsnummern, Datum, Kosten, Dein Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, USt-Nr und alles was dazugehört. Informiere Dich am besten gründlich, mit dem FA ist nicht zu spaßen. Hier im Forum gab´s mal eine FAQ für Kleinunternehmerregelung, die finde ich gerade leider nicht. Nutz einfach mal die Suchfunktion, ist ein Thread mit ganz vielen Beiträgen und "Kleinunternehmer" im Titel.
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23.09.2007, 19:00
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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23.09.2007, 19:09
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: May 2005
Ort: Heidelberg
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Zitat:
Zitat von rami8585
Kleinunternehmer heißt "nur", dass Du Deine Steuern nicht separat ausweisen darfst. Rechnungen musst Du natürlich erstellen mit Rechnungsnummern, Datum, Kosten, Dein Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, USt-Nr und alles was dazugehört. Informiere Dich am besten gründlich, mit dem FA ist nicht zu spaßen. Hier im Forum gab´s mal eine FAQ für Kleinunternehmerregelung, die finde ich gerade leider nicht. Nutz einfach mal die Suchfunktion, ist ein Thread mit ganz vielen Beiträgen und "Kleinunternehmer" im Titel.
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Da wird er jetzt was mit anfangen können. Er muss also seine Steuern die er zahlt auf die Rechnung schreiben? Oder wie?
Wenn du was erklären willst dann mach das bitte doch so das auch jemand was mit anfangen kann.
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23.09.2007, 19:14
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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@SonKite: Ohne unverschämt zu werden, aber: les Dir doch bitte nochmal den ersten Satz meines Beitrags durch, vielleicht klärt das einiges. Desweiteren habe ich ihm gerade den Link herausgesucht in dem alles drinsteht. Möchtest Du als Moderator mir nun erzählen ich soll alles - was bereits mehrfach erwähnt wurde - nochmal reinschreiben? Alle Infos zur Unternehmerregelung? Ich denke nicht. Seine Fragen habe ich beantwortet und die entsprechenden Quellen hinzugefügt. Falls Du Infos in Sachen Kleinunternehmerregelung benötigen solltest, kannst Dich auch gern dort bedienen. Den Link kennst Du als Moderator ja.
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23.09.2007, 19:22
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: May 2005
Ort: Heidelberg
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Zitat:
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Kleinunternehmer heißt "nur", dass Du Deine Steuern nicht separat ausweisen darfst.
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Bitte  Ändert nichts an meiner Kritik und was sollte es klären? Ich hab immer noch keine Ahnung was ich da jetzt auf die Rechnung schreiben soll.
(klar hab ich die Ahnung aber der Fragesteller vielleicht nicht)
Natürlich brauchst du nicht nochmal alles schreiben, aber dann poste halt einfach den Link und gut ist. Aber eben nicht eine Zusammenfassung die so mehr verwirrt als das sie hilft. 
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23.09.2007, 20:09
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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ich glaube derjenige der den thread eröffnet hat interessiert unsere diskussion gar nicht  nee, mal im ernst: ein bissle eigeniniative sollte man schon mitbingen... ich poste in diesem thread jedenfalls nichts mehr für mich hat sich die arbeit erledigt :P
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24.09.2007, 08:40
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
Ort: bayern
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nochmal Hallo zusammen,
Eure Diskussion hat mir tatsächlich nicht viel geholfen, die FAQ´s hatte ich mir natürlich schon durchgelesen, sooo verständlich und eindeutig finde ich die aber nicht.
Habe ich das aus den FAQ's so richtig verstanden, dass wenn ich als Kleinunternehmer nur Bücher im Wert von weit unter 100,- Euro verkaufe, erstmal keine Rechnung schreiben muss. Und wenn jemand eine verlangt, dann mit diesem Hinweis wegen §19 und ohne Rechnungsnummer, weil Betrag unter 150,- Euro liegt???
Zum Thema Steuererklärung: Ja, ich wäre gern ehrlich und würde alles aus 2007 angeben. Da ich aber nur Belege für Einnahmen habe, aber die meisten Belege für Ausgaben (Portokosten) fehlen, müsste ich doch viel zu viel versteuern. Das sehe ich nun auch nicht ein, es muss doch eine Lösung geben!?
Wie schon gesagt, es handelt sich nur um 180 Verkäufe von Jan-Sept.!!!
Wenn ich jetzt doch erst mit Gewerbe und E/Ü-Rg. ab Jahr 2008 anfange, ist dann zu erwarten, dass das Finanzamt meine Kontoauszüge von 2007 auf mögliche Einkünfte aus ebay überprüft?
Bin mal gespannt, ob mir trotz Eures Streits noch mal jemand antwortet.
Geändert von bücherwurm (24.09.2007 um 08:59 Uhr).
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24.09.2007, 09:05
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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ganz genaue Infos kann Dir nur ein Jurist geben aber ich kann dir sagen dass ich kleinunternehmer bin und meine rechnungen alle durchlaufende nummern haben. durchlaufende rechnungsnummer muss auf jeden fall sein (sonst könntest du ja auch ein paar rechnungen einfach so verschwinden lassen -> aus sicht des FA).
Allerdings steht auf allen meinen Rechnungen anstelle der Ausweisung der MwSt vor der Gesamtsumme "Auf die Ausweisung des Steuerbetrags wird verzichtet da laut §19 eine Steuerbefreiuung vorliegt." Das sind schonmal die grundlegendsten dinge was die Rechnung angeht.
Diese Grenze mit den 100,-. Euro die du da genannt hast kenne ich nicht, da kann ich Dir nichts dazu sagen (gilt das für eBay- / Privatverkäufe?).
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24.09.2007, 11:36
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
Ort: bayern
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@rami8585: Diese Grenze steht in dem Link mit FAQ's für Kleinunternehmen, den du mir gestern abend empfohlen hast. Dort steht: "Rechnungen über Kleinbeträge...müssen nach §33 UstDV folgende Angaben enthalten:" In den dann folgenden Angaben wird aber keine Rechnungsnummer erwähnt.
Anscheinend komme ich um eine professionelle Beratung nicht drumrum.
"ein Jurist", ist das in meinem Fall wirklich ein Rechtsanwalt, oder fragt man doch lieber einen Steuerberater?
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