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Alt 24.09.2007, 08:58   #1
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt

Überführung eines Einzelunternehmens in eine GbR


Hallo Zusammen,

habe ein paar Fragen zu folgender Konstellation:

Ich habe seit Februar ein Einzelunternehmen, will das Geschäft aber mit meiner Frau zusammen als offiziell gleichberechtigte Partner weiterbetreiben (auch weil es bisher immer super umständlich war, dass meine Frau nie rechtsverbindlich tätig werden konnte oder unterschreiben konnte).

Ich denke, der einfachste Fall ist wohl die Überführung in eine GbR, da wir nicht bilanzieren wollen und auch nicht ins Handelsregister wollen, sondern nur 2 gleichberechtigte Gesellschafter und am Jahresende eine EÜR machen.

Je nach Geschäftsentwicklung kann das Ganze mal in eine GmbH überführt werden, vor allem, wenn sich ab nächstem Jahr die gesetzlichen Regelungen hierzu ändern.

1) Ist die GbR eurer Meinung nach die richtige Wahl, oder was gibts für sinnvolle Alternativen?

2) Muß eigentlich der Zusatz GbR geführt werden, oder genügt die Bezeichnung:

Fantasiename
Inge Meier
Hans Meier
Musterstr. 1
11111 Musterhausen

Habe dazu unterschiedliche Meinungen gelesen?

3) Melde ich dann das Einzelunternehmen ab und am gleichen Tag die GbR an, oder kann man das einfach ummelden?

4) Muß ich am Jahresende dann 2 EÜR abgeben, oder genügt eine (oder muß ich für das Einzelunternehmen evtl. sogar direkt eine EÜR abgeben, da sie ja aufgelöst wird)? Können Verluste des Einzelunternehmens auf die GbR übertragen werden, oder wie wählt man den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel? Wir sind da ja flexibel.



Vielen Dank für eure Hilfe!
Kugelfisch ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.09.2007, 12:04   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
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Zitat:
1) Ist die GbR eurer Meinung nach die richtige Wahl, oder was gibts für sinnvolle Alternativen?
evtl. geht das auch als Einzelunternehmen weiterhin mit einer Vertretungsvollmacht für deine Frau. Bin allerdings kein Zivilrechtler, so dass ich da nicht weiter helfen kann.

Zitat:
2) Muß eigentlich der Zusatz GbR geführt werden, oder genügt die Bezeichnung:
mit Zusatz GbR:

Fantasiename
Inge Meier und Hans Meier GbR

Zitat:
3) Melde ich dann das Einzelunternehmen ab und am gleichen Tag die GbR an, oder kann man das einfach ummelden?
man kann ein Einzelunternehmen auch in eine GbR einbringen. Das kann man dann zu Buchwerten machen, so dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden müssen.

Zitat:
4) Muß ich am Jahresende dann 2 EÜR abgeben, oder genügt eine (oder muß ich für das Einzelunternehmen evtl. sogar direkt eine EÜR abgeben, da sie ja aufgelöst wird)? Können Verluste des Einzelunternehmens auf die GbR übertragen werden, oder wie wählt man den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel? Wir sind da ja flexibel.
Dürfte hier keine Problem darstellen, zumal ihr verheiratet seid und bei der Verlustberücksichtigung zusammenveranlagt werdet.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2007, 12:46   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2007
Kugelfisch macht alles soweit korrekt
Danke Sven für die Infos!

Demnach sollte sich das Ganze ja als "relativ" einfach herausstellen.

Da ich für 2007 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen habe, ist es wohl sinnvoller, den Wechsel erst zum 1.1.08 zu vollziehen, oder ist das alles übertragbar, wenn ich quasi das Einzelunternehme als Einlage in die GbR einbringe?

Der Aufwand zum wechseln sollte möglichst gering gehalten werden, also quasi nur auf dem Papier einen Wechsel vollziehen, Impressum anpassen usw., aber nicht nochmal mit dem FA diskutieren und den ganzen Kram durchkauen von Gewerbeanmeldung über IHK, Krankenkasse usw.. Geht das überhaupt oder wird das Ganze in jedem Fall als neues Unternehmen behandelt und ich bzw. wir müssen wie bei einer Neugründung vorgehen?
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