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26.09.2007, 17:14
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Selbstständigkeit im Bereich IT / Computer
Hallo zusammen,
in letzter Zeit kommen oft Leute zu mir und fragen, ob ich für Sie einen PC zusammenbauen könnte oder ihnen beim Bau eines Webshops oder einer Website behilflich sein könnte.
Da ich schon länger mit dem Gedanken spiele, mich selbstständig zu machen (nebenberuflich) spiel ich mit dem Gedanken, dies im IT-Bereich zu machen.
Nur stellt sich nun dir Frage:
Muss ich dazu eine Voraussetzung (in Richtung Meisterpflicht o.ä.) erfüllen, um in diesem Bereich folgende Tätigkeitsfelder abzudecken:
- Zusammenbau von Komponenten (Fertigkomponenten) zu einem PC-System
- Verkauf von Fertig-Komponenten (Einzelteilen) oder Komplett-PCs, oder Laptops
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- Dienstleistende Tätigkeit im Bereich Website / Webshop programmierung bzw. Erstellung (u.U. auch mit CMS-Systemen und dann entsprechende Anleitung der Kunden, dass sie zukünftig die Website / Shop selbst weiterführen können)
- evtl. Schulungen für Office-Produkte (MS, OpenOffice, o.ä.) oder Schulungen für andere Softwaren
- ggf. Administration und ggf. Aufbau von Netzwerken (und / oder Servern)
Ist eine dieser Tätigkeiten mit einer Voraussetzung einzutragen, so dass ich zunächst diese Voraussetzung erfüllen müsste?
Was würde man dann (bei o.a. Tätigkeitsfelder) am besten im Gewerbeschein-Antrag unter
Punkt 15: angemeldete Tätigkeit
eintragen, damit es dort keine Probleme gibt?
Des weiteren stellt sich mir die Frage, was ich unter
Punkt 1: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Namen mit Rechtsform?
Was hätte ich dort einzutragen bzw. welche Rechtsform wäre ich, wenn ich dies allein machen würde? Eine GBR ist es ja nicht, da ich alleine tätig bin... bin ich dann ein Kaufmann? Oder ein Einzelunternehmen? Ist dort evtl. überhaupt gar nichts einzutragen?
Zusätzlich würde ich der Firma gerne einen Namen geben? Wäre sowas grundsätzlich denkbar? Meist muss ja die Einschränkung eingehalten werden Vorname Nachname müssen in der Firmierung zu lesen sein...
Die Fragen, die ich bislang hab, haben sich geklärt. Wäre super, wenn mir jemand kurz Rede und Antwort bei den o.g. Fragen geben könnte.
Ich danke jedem, der mir einen Rat gibt, auf was ich in diesem Fall achten muss...
Vielen Dank im voraus.
Gruss
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27.09.2007, 13:53
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Nur stellt sich nun dir Frage:
Muss ich dazu eine Voraussetzung (in Richtung Meisterpflicht o.ä.) erfüllen, um in diesem Bereich folgende Tätigkeitsfelder abzudecken:
- Zusammenbau von Komponenten (Fertigkomponenten) zu einem PC-System
- Verkauf von Fertig-Komponenten (Einzelteilen) oder Komplett-PCs, oder Laptops
-------------
- Dienstleistende Tätigkeit im Bereich Website / Webshop programmierung bzw. Erstellung (u.U. auch mit CMS-Systemen und dann entsprechende Anleitung der Kunden, dass sie zukünftig die Website / Shop selbst weiterführen können)
- evtl. Schulungen für Office-Produkte (MS, OpenOffice, o.ä.) oder Schulungen für andere Softwaren
- ggf. Administration und ggf. Aufbau von Netzwerken (und / oder Servern)
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M.E. muss für diese Tätigkeit keine Voraussetzung erfüllt sein, näheres kannst du aber z.B. in der Handwerksordnung oder bei der IHWK nachfragen.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Was würde man dann (bei o.a. Tätigkeitsfelder) am besten im Gewerbeschein-Antrag unter
Punkt 15: angemeldete Tätigkeit
eintragen, damit es dort keine Probleme gibt?
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Ich würde z.B "EDV-Service und Systemadministration" oder so eintragen, das Gewerbeamt hilft aber hier bei der Eintragung.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Des weiteren stellt sich mir die Frage, was ich unter
Punkt 1: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Namen mit Rechtsform?
Was hätte ich dort einzutragen bzw. welche Rechtsform wäre ich, wenn ich dies allein machen würde? Eine GBR ist es ja nicht, da ich alleine tätig bin... bin ich dann ein Kaufmann? Oder ein Einzelunternehmen? Ist dort evtl. überhaupt gar nichts einzutragen?
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Wenn du in kein Register eingetragen bist oder dich eintragen lassen willst, dann kann dieses Feld m.E. frei bleiben.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Zusätzlich würde ich der Firma gerne einen Namen geben? Wäre sowas grundsätzlich denkbar? Meist muss ja die Einschränkung eingehalten werden Vorname Nachname müssen in der Firmierung zu lesen sein...
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KLICK... Bei einem Einzelunternehmen kannst du keine Firma wählen, du kannst aber z.B. schreiben "Hans Mustermann - EDV-Beratung" o.ä.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 16:22 Uhr).
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27.09.2007, 15:02
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#3
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Hallo, ich danke dir für die Antwort und habe mich bzgl. der Vorausetzungen nun einmal an die IHK meiner Stadt gewandt.
für diesen Hinweis vielen Dank.
Zitat:
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KLICK... Bei einem Einzelunternehmen kannst du keine Firma wählen, du kannst aber z.B. schreiben "Hans Mustermann - EDV-Beratung" o.ä.
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Bzgl. dieser Antwort muss ich natürlich sagen, dass ich da nicht hineinpasse, zumindest nicht, was mir nach dem KLICK angezeigt wurde.
Hier geht es um Personengesellschaften, aber mindestens 2 Gründer müssen dann vorhanden sein.
Ich möchte das ganze aber eigentlich... zumindest noch ... alleine machen, da es sich nur eine mehr oder weniger sog. Nebentätigkeit handelt.
Ich weiss z.B. von einem Kollegen, dass er auch eine Firma hat, die er alleine führt (auch Nebentätig), und hat z.B. auf seinen Rechnungen auch einen Firmennamen angegeben. So weit ich von ihm informiert wurde, hat er diesen Namen wohl nicht eingetragen... wenn ich dich richtig verstehe, dann ist dies aber wohl nicht richtig oder rechtsmässig richtig.
Wie wäre es denn bei Werbung o.ä. oder Websites...
Nehmen wir an, ich wäre xyz-EDV. Dürfte ich dann eine Website, soweit verfügbar www.xyz-edv.de nennen? Und auf Visitenkarten oder Rechnungen dürfte ich dann xyz-EDV draufschreiben, oder muss ich dies dann xyz-EDV Inhaber: Walter Schmitz schreiben?
Auf jeden Fall dank ich dir für die erste Hilfe... was für mich bislang wesentlich wichtiger war, als der Firmenname.
Den könnte man ja auch später noch eintragen lassen und auf dem Gewerbeschein abändern.
Gruss
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27.09.2007, 16:06
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Sorry, hab mich da wohl verlesen... klar das der Link Dir bei einem Einzelunternehmen nicht viel bringt...
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Wie wäre es denn bei Werbung o.ä. oder Websites...
Nehmen wir an, ich wäre xyz-EDV. Dürfte ich dann eine Website, soweit verfügbar www.xyz-edv.de nennen? Und auf Visitenkarten oder Rechnungen dürfte ich dann xyz-EDV draufschreiben, oder muss ich dies dann xyz-EDV Inhaber: Walter Schmitz schreiben?
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Die Web-Site kannst du frei wählen.
Für Geschäftsbriefe gilt folgendes:
Zitat:
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Zitat von §15b GewO
(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben. Der Angaben nach Satz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Satzes 1; Satz 2 ist nicht auf sie anzuwenden.
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Würde das dann evtl. auch so auf Visitenkarten übertragen...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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27.09.2007, 16:18
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Würde das dann evtl. auch so auf Visitenkarten übertragen...
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Muss man nicht, da sie nicht unter Geschäftsbriefe fallen.
Jedoch wird man da eh seinen Namen und Anschrift drauf haben. 
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27.09.2007, 16:22
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von webcreate
Jedoch wird man da eh seinen Namen und Anschrift drauf haben. 
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Jo, da hast du wohl Recht.  War schon die ganze Zeit am grübeln, wofür eigentlich so ne Visitenkarte gut ist... 
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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27.09.2007, 16:23
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#7
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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:d
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27.09.2007, 19:58
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#8
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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alles klar, danke euch für den Hinweis...
Super...
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27.09.2007, 22:25
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
Ich weiss z.B. von einem Kollegen, dass er auch eine Firma hat, die er alleine führt (auch Nebentätig), und hat z.B. auf seinen Rechnungen auch einen Firmennamen angegeben. So weit ich von ihm informiert wurde, hat er diesen Namen wohl nicht eingetragen... wenn ich dich richtig verstehe, dann ist dies aber wohl nicht richtig oder rechtsmässig richtig.
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Doch. Auch ein Einzelunternehmer kann einen Phantasiefirmennamen benutzen - solange er gleichzeitig auf allen Geschäftsbriefen, Rechnungen etc. seinen (ausgeschriebenen) Vor- und Zunamen ebenfalls nutzt. Der muss dabei sein, weil sich so direkt erkennen lässt, dass es sich um einen Einzelunternehmer handelt.
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01.10.2007, 13:19
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
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xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 22:59 Uhr).
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01.10.2007, 17:50
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#11
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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die Seite ist ja super...
eigentlich könnte ich davon fast alle Punkte auf dem Gewerbeschein eintragen lassen... warum eigentlich nicht, bevor ich es nachher wieder ändere.
Danke für den Hinweis... ich habe mich darauf hin aber auch mal per Email an die IHK-Aachen gewandt (in der Hoffnung, da die auch die Infos bereitstellten, dass sie mir weiterhelfen könnten)...
In einer Antwort Email hieß es dann u.a.:
Zitat:
Sollten Sie Gebrauchtwaren im Bereich Computer verkaufen, so ist die
Vorlage eines Führungszeugnisse und eines Auszugs aus dem
Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt nötig. Eine Übersicht hierzu finden
Sie auch unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de, wenn Sie das Stichwort
Computer eingeben.
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Kann mir jemand sagen, warum man für Gebrauchtwaren ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Handelregister benötigt? Würde ich ja grundsätlich z.B. bei der Neugründung eines Gewerbes verstehen, aber nur bei Gebrauchtwaren... das finde ich schon komisch. aber es wird mir sicherlich irgendwer von euch erklären können.
Gruss
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01.10.2007, 19:09
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
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xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 22:59 Uhr).
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01.10.2007, 20:42
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#13
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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ok, dann lass ich das jetzt mal so (von dir) kommentiert stehen...
ich hab's wie gesagt auch nicht richtig verstanden... aber nun gut.. Bürokratie ist schon was feines ;-)
Gruss und schönen Abend noch
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01.10.2007, 20:56
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
ok, dann lass ich das jetzt mal so (von dir) kommentiert stehen...
ich hab's wie gesagt auch nicht richtig verstanden... aber nun gut.. Bürokratie ist schon was feines ;-)
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Hehlerware ist auch ´was ganz Feines ...
Der Handel mit Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen etc. aber auch mit Kraftfahrzeugen, Edelsteinen, Gebäudesicherungstechnik usw. zählt aus gutem Grund zu den "überwachungsbedürftigen Gewerben".
Und ich finde das richtig so. Es muss nicht jeder Vorbestrafte Hinz & Kunz mit Warengruppen handeln, bei denen jede Menge Hehlerware unterwegs ist oder die sicherheitsrelevant sind.
Bei Dir gehe ich selbstverständlich davon aus, dass es kein Problem ist, ein sauberes Führungszeugnis zu erhalten.
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