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28.09.2007, 23:04
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Ganderkesee
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Existenzgründerzuschuss und Harz IV?
Nach meiner Ausbildung (07.07) bin ich arbeitslos. Arbeitslosengeld wird vom letzten einkommen berechnet, da es von der Ausbildungsvergütung nicht viel ist, kann sich jeder denken. Nun bin ich zusätzlich Harz IV Fall geworden.
Mit meiner Existenzgründung als gewerblicher Verkäufer bei eBay wollte ich meine Familie (Freundin, einjährige Tochter) und mich aus der Harz IV Situation so schnell wie möglich rausholen.
Ich habe den Businessplan erstellt, von der IHK Oldenburg wurde alles geprüft, eine positive Stellungsnahme der Fachkundigen Stelle hatte ich in der Tasche.
Danach habe ich ein Gewerbe angemeldet und bei der Agentur für Arbeit Existenzgründerzuschuss beantragt. Der Antrag wurde Bewilligt.
Nun bekam ich die erste Zahlung, ich hatte gleich für 300 Euro Waren bestellt (weil ich im Vorfeld schon Händleradressen ausgesucht hatte).
Paar Tage später bekam ich ein Schreiben von der Gemeinde, wo es hieß: es liegt eine Überzahlung vor, bitte wenden Sie sich an uns, damit wir klären können, wie sie das Geld zurück bezahlen werden.
Harz IV hat also den Existenzgründerzuschuss als mein Einkommen voll angerechnet! Mit anderen Worten heißt es: ich bekomme jetzt Existenzgründer Zuschuss, und soll damit nicht meine Existenz aufbauen und meine Familie aus der Harz IV Situation rausholen, sondern meine Miete, Essen, Strom usw. bezahlen! Da bleibt für den Wareneinkauf nicht viel Geld, dass man damit so viel Umsatz macht, dass davon die Familie ernährt wird. Außerdem wird Harz IV jede Zahlung für verkaufte Ware als Einkommen ansehen und ich werde ständig die Überzahlung an die Gemeinde zurückbezahlen müssen.
Ich sitze in einer Zwickmühle, seht ihr das? Gibt es da einen Ausweg? Hat jemand einen Tipp für meine Situation?
Ich bin dankbar für jede Antwort.
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Sergej Lehnacker
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29.09.2007, 00:02
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
die Berechnung (sollte) auf Basis des Gewinns erfolgen und nicht auf Basis der Einnahmen.
D.h. wenn Sie einen Umsatz von 1.000€ tätigen und Betriebsausgaben von 600€ haben, dann resultiert daraus ein Gewinn in Höhe von 400€.
Hiervon dürfen 100€ einbehalten werden, von den darüber hinausgehenden Beträgen bis zu 800€ werden 80% mit dem ALG II verrechnet.
(Die zweite Grenze lasse ich mal weg, weil Sie vermutlich nicht über 800€ an Bezügen haben werden!)
Berechnung: 400€ - 100€ = 300€ ... hiervon 80% = 240€ ... d.h. das ALGII wird bei einem Gewinn von 400€ um 240€ gekürzt.
Das Einstiegsgeld bleibt anrechnungsfrei, denn gerade dies soll ja dazu dienen hiervon die Sozialabgaben bestreiten zu können, um zukünftig abgesichert zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass der/die Sachbearbeiter/in sich noch nicht richtig auskennt, deshalb sollten Sie die Sachlage einfach mal schildern.
Kein Grund zum verzagen... das lässt sich alles klären... im übrigen haben Sie nicht geschrieben, wie Sie Ihr Einkommen darlegen... melden Sie den Umsatz oder geben Sie regelmäßig EÜ-Rechnungen ab?!
MfG
BEBOUB
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29.09.2007, 10:43
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Ganderkesee
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. So, wie sie es geschildert haben, habe ich mir auch vorgestellt.
Wo ich in der Gemeinde bescheid gesagt habe, dass ich mich selbstständig machen werde, damit ich aus dem Bezug der Arbeitslosengeldes II so schnell wie möglich rauskomme, sagte mir die Sachbearbeiterin, dass ich am Ende des Monats eine einfache Gewinn- und Verlust Rechnung einreichen soll. Darin sollen alle gewerblichen Ausgaben und Einnahmen gegenüber gestellt werden. Falls dort ein Gewinn zu verzeichnen ist, werden weitere Berechnungen angestellt, um den Abzugsbetrag an das ALG II auszurechnen.
Und dieselbe Sachbearbeiterin schreibt mir dann, dass ich eine Überziehung zurückbezahlen muss, wo ich noch kein Cent verdient habe…
Auf jeden Fall gehe ich am Montag persönlich hin und versuche die Angelegenheit zu klären.
Vielen Dank noch Mal.
__________________
Sergej Lehnacker
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