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01.10.2007, 18:25
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Gewerbeanmeldung und dann?
Hallo zusammen,
ich habe mir mal den Sticky durchgelesen bzgl. der Existenzgründung, komme aber nicht ganz klar damit (vermutlich weil das für mich alles noch nicht so geläufig ist).
Also.. die Gewerbeanmeldung wird durchgeführt... was passiert jetzt.
Ich habe bei der Art der Tätigkeit nur Sachen eingetragen, die nicht Meisterpflichtig sind oder auch keine anderen Prüfungen brauchen. Somit sollten die Probleme mit IHK o.ä. nicht aufkommen. (gehen wir jetzt mal von aus...)
Jetzt soll Post von Finanzamt kommen.
Da ich das ganze nur Nebenberuflich machen möchte und eigentlich nur kleinere Sachen halt auf Rechnung machen möchte (zumindest noch anfänglich) gehe ich nicht davon aus, dass ich wirklich viel Umsatz geschweige denn Gewinn machen werde.
Was kommt jetzt noch auf mich zu?
Das Finanzamt möchte wissen wie viel ich vermutlich erwirtschaften werde (wie es im Sticky drin steht)... und jetzt geht es los. was schätze ich in einem solchen Fall... soll ich dort 0 angeben, aber das werden die doch nicht glauben?
Die andere Frage... wird meine Steuernummer von Finanzamt von meiner Haupttätigkeit die gleiche sein wie für mein Gewerbe? Oder wird das alles getrennt gesehen?
Jetzt dann die Frage, muss man auch als Kleinstunternehmer (wie es in meinem Fall sein wird) auch jeden Monat die Aufstellung Umsatzsteuer / Vorsteuer machen? Oder geht dies unter gewissen Umständen auch z.B. jährlich, weil der Aufwand sowohl vom Unternehmer als auch vom Finanzamt viel zu gross sei?
Bzgl. Einkommensteuer: Das wäre ja das Geld was ich sowohl vom Unternehmen und meiner Hauptberuflichen Tätigkeit einnehme... wenn ich dies richtig verstehe. Dies wird aber alles erst bei der Einkommensteuererklärung 2008 für das Jahr 2007 gemacht... genau wie ich dies auch als "normaler" Angestellter mache, oder ist dies falsch?
Gewerbesteuer:
Wie hoch ist die Gewerbesteuer bzw. wie kann man herausbekomnen, ob ich die zahlen muss oder nicht?
Danke für kurze Antworten... da mir nicht alles klar geworden ist mit den Infos aus dem Sticky... aber dennoch vielen Dank an den Schreiber des Stickys... der hat sich viel Mühe gemacht.
Gruss
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01.10.2007, 21:09
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
Jetzt soll Post von Finanzamt kommen.
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Richtig.
Zitat:
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Das Finanzamt möchte wissen wie viel ich vermutlich erwirtschaften werde (wie es im Sticky drin steht)... und jetzt geht es los. was schätze ich in einem solchen Fall... soll ich dort 0 angeben, aber das werden die doch nicht glauben?
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Nein, das werden die nicht glauben. Dann müsstest Du ja kein Gewerbe anmelden. Du wirst Dir doch irgendwelche Gedanken darüber gemacht haben, was Du in etwa einnehmen willst?
Zitat:
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Die andere Frage... wird meine Steuernummer von Finanzamt von meiner Haupttätigkeit die gleiche sein wie für mein Gewerbe? Oder wird das alles getrennt gesehen?
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Das wird wohl noch eine andere sein. Wobei in naher Zukunft die 'eine', lebenslange Steuernummer kommen wird.
Zitat:
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Jetzt dann die Frage, muss man auch als Kleinstunternehmer (wie es in meinem Fall sein wird) auch jeden Monat die Aufstellung Umsatzsteuer / Vorsteuer machen?
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Nein. Als Kleinunternehmer hast Du ja gerade nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Du darfst keine berechnen, Du kannst keine Vorsteuer abziehen, Du nimmst keine ein, Du führst keine ab.
Zitat:
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Bzgl. Einkommensteuer: Das wäre ja das Geld was ich sowohl vom Unternehmen und meiner Hauptberuflichen Tätigkeit einnehme... wenn ich dies richtig verstehe.
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Richtig.
Zitat:
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Dies wird aber alles erst bei der Einkommensteuererklärung 2008 für das Jahr 2007 gemacht... genau wie ich dies auch als "normaler" Angestellter mache, oder ist dies falsch?
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Nein, das ist richtig - Du machst lediglich eine EÜR und füllst ein weiteres Formular aus.
Zitat:
Gewerbesteuer:
Wie hoch ist die Gewerbesteuer bzw. wie kann man herausbekomnen, ob ich die zahlen muss oder nicht?
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Indem Du nach dem Freibetrag googelst. Unter 24.500 Euro Gewinn fällt keine Gewerbesteuer an.
copy
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01.10.2007, 21:17
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#3
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
danke dir für die schnelle Antwort.
OK das meiste hab ich dann weitest gehend richtig verstanden...
Nur ein Punkt ist mir leider noch unverständlich:
Zitat:
Zitat:
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Jetzt dann die Frage, muss man auch als Kleinstunternehmer (wie es in meinem Fall sein wird) auch jeden Monat die Aufstellung Umsatzsteuer / Vorsteuer machen?
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Nein. Als Kleinunternehmer hast Du ja gerade nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Du darfst keine berechnen, Du kannst keine Vorsteuer abziehen, Du nimmst keine ein, Du führst keine ab.
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aber ich stelle doch Rechnung aus, auf denen ich eine MwSt ausweise, so wie es fast alle Unternehmen machen. Somit hab ich doch dann eine Umsatzsteuer, die ich einnehme, die ich dann eigentlich wieder abführen muss... im Gegenzug hab ich dann aber auch eine Vorsteuer, die ich dann vom Finanzamt wieder zurückerhalte... somit kann ich die Vorsteuer und die Umsatzsteuer gegeneinander verrechnen (so zu sagen)...
Ich dachte immer, man muss sich anfänglich bei der Anmeldung entscheiden, ob man mit MwSt oder ohne Rechnung schreiben möchte.
So wie du es erklärst, müsste ich eigentlich Rechnungen ohne MwST / USt schreiben... aber wie erhalte ich dann die MwSt zurück, die ich bei Ausgaben mit bezahle, die für Anschafftungen für das Unternehmen sind (bspw.) Gehe ich zu einem Verkäufer, dann schreibt der mir fast immer auch Rechnungen mit MwSt., die ich dann natürlich auch zahle... somit hab ich eine Vorsteuer bezahlt (oder etwa nicht)...
Oder hab ich dort jetzt etwas gänzlich missverstanden?
Gruss
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01.10.2007, 22:20
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
aber ich stelle doch Rechnung aus, auf denen ich eine MwSt ausweise, so wie es fast alle Unternehmen machen. Somit hab ich doch dann eine Umsatzsteuer, die ich einnehme, die ich dann eigentlich wieder abführen muss... im Gegenzug hab ich dann aber auch eine Vorsteuer, die ich dann vom Finanzamt wieder zurückerhalte... somit kann ich die Vorsteuer und die Umsatzsteuer gegeneinander verrechnen (so zu sagen)...
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Als Kleinunternehmer darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Ich dachte immer, man muss sich anfänglich bei der Anmeldung entscheiden, ob man mit MwSt oder ohne Rechnung schreiben möchte.
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Klar. Du musst dich entscheiden ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
So wie du es erklärst, müsste ich eigentlich Rechnungen ohne MwST / USt schreiben... aber wie erhalte ich dann die MwSt zurück, die ich bei Ausgaben mit bezahle, die für Anschafftungen für das Unternehmen sind (bspw.) Gehe ich zu einem Verkäufer, dann schreibt der mir fast immer auch Rechnungen mit MwSt., die ich dann natürlich auch zahle... somit hab ich eine Vorsteuer bezahlt (oder etwa nicht)...
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Richtig. Die Vorsteuer erhältst du nicht zurück. Dafür musst du aber auch keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen.
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01.10.2007, 22:54
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du kannst als Kleinunternehmer (unter 17500 € Umsatz) freiwillig zur Regelbesteuerung (das ist die Geschichte mit der MwSt. und Vorsteuer) optieren. An diese Entscheidung bist du allerdings 5 Jahre gebunden.
Also gut überlegen, kalkulieren...
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02.10.2007, 09:28
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#6
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Zitat:
Zitat von designfanatiker
Klar. Du musst dich entscheiden ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht.
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ok, ich muss ich vorher entscheiden... aber welchen Vorteil hätte denn jeweils das eine oder das andere? Bei dem einen verrechne ich nur die MwSt (sozusagen), bei dem anderen zahle ich welche, bekomme aber keine im Gegenzug durch Rechnungen wieder rein (s.u.). Also wäre eine Rechnungsstellung mit MwST doch sinnvoller, oder nicht?
Aber bin ich nicht immer ein Kleinunternehmer, wenn ich den Umsatz < 17500 EUR halte? Mehr wird es sowieso nicht bei mir, denke ich.
Und mal abgesehen davon... muss ich mich schon beim Gewerbeamt entscheiden, oder erst wenn das Finanzamt sich meldet.
Zitat:
Zitat von designfanatiker
Als Kleinunternehmer darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Klar. Du musst dich entscheiden ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht.
Richtig. Die Vorsteuer erhältst du nicht zurück. Dafür musst du aber auch keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen.
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was ist denn dies für eine Regelung... ich zahle Steuern auf Waren, und kann davon nix zurückbekommen, in dem ich dies auf Rechnung ausweise... komisch... aber Bürokratie ;-)
Danke für die Antwort
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02.10.2007, 10:00
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
Aber bin ich nicht immer ein Kleinunternehmer, wenn ich den Umsatz < 17500 EUR halte?
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Eben, deswegen musst du ja -wenn du willst - freiwillig zur Regelbesteuerung optieren und bist dann 5 Jahre gebunden.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
oder erst wenn das Finanzamt sich meldet.
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Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom FA.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
was ist denn dies für eine Regelung... ich zahle Steuern auf Waren, und kann davon nix zurückbekommen, in dem ich dies auf Rechnung ausweise... komisch... aber Bürokratie ;-)
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Nein, Kleinunternehmerregelung, die du noch nicht richtig verstanden hast.
Grundsätzlich kaufen alle - egal ob Endkunde oder Gewerblicher - in Dtschld. zu Bruttopreisen ein.
Der regelbesteuerte Unternehmer kann die ausgewiesene MwSt. als Vorsteuer vom FA zurückbekommen. Dafür muss er aber auch 19% von seinen Einnahmen an das FA abführen.
Der Kleinunternehmer muss dies nicht, bekommt dafür aber eben keine gezahlte MwSt. wieder.
Kalkulier es doch mal durch.... du wirst sehen der Kleinunternehmer kann bei einer reinen Produkteinkauf-Preis-Kalkulation und gleichem Gewinn günstiger sein.
Aber... der Regelbesteuerte bekommt auch von all seinen "Nebenausgaben" die MwSt. wieder, sofern diese auf den Ausgabenrechnungen ausgewiesen ist.
Wer hohe Vor- und Nebenkosten hat oder dessen Kunden größtenteils Unternehmer sind, für den ist trotz Kleinunternehmerstatus u.U. die Regelbesteuerung sinnvoller.
Ich habe optiert. 
Geändert von dorintia (02.10.2007 um 10:30 Uhr).
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02.10.2007, 10:17
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#8
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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ok, ich glaube, jetzt hab ich es verstanden.. und gebe dir Recht... dass ich vorher diese Regelung nicht richtig aufgefasst habe.
Danke dir für die Erläuterungen
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02.10.2007, 12:16
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
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Gewinn = 0,00 Euro - das geht!
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:36 Uhr).
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03.10.2007, 06:12
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#10
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Es wurde hier erwähnt, dass man die Frage nicht zu hoch ansetzen / beantworten soll, damit man nicht direkt an das Finanzamt was zahlen muss...
In welchem Bereich kann man sich denn dort bewegen bzw. wo ist die Höchstgrenze... Ich werde das ganz sowieso nur so als Nebentätigkeit anfänglich als besseres Hobby machen... dann wird da sowieso nicht wirklich viel bei rumkommen...
Bzgl. der Finanzämt hab ich bei sowas immer Bauchweh...bislang hatte ich mit denen bei ich nenne es mal Neuen Sachen (erste EKST, erste Meldungen nach Umzügen, usw.) immer nur Probleme. Aber heisst ja nicht, dass es dies mal auch wieder Probleme geben muss :-)
OK... bearbeitet eigentlich derjenige, der meine "normale" Steuererklärung bearbeitet hat, auch die für mein Gewerbe oder macht dies ne andere Abteilung bei denen?
Nun gut...
Schönen Feiertag.
Gruss
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03.10.2007, 11:15
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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OK... bearbeitet eigentlich derjenige, der meine "normale" Steuererklärung bearbeitet hat, auch die für mein Gewerbe oder macht dies ne andere Abteilung bei denen?
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du bekommst mit großer Wahrscheinlich für alles einen neuen Bearbeiter.
Gruß
Sven
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03.10.2007, 13:09
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
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Tipp - beim Finanzamt vorsprechen
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:36 Uhr).
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