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01.10.2007, 20:49
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Reisegewerbe (Handwerk) und stehendes Gerwerbe (Handel) anmelden?
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem: Ich würde gerne Effektgeräte für E-Gitarre für den gewerblichen Verkauf herstellen (erst mal nur nebenberuflich!). Leider untersagt mir die HwK dies, da die Tätigkeiten in das Berufsfeld eines Elektrotechnikers fällt (also Meisterzwang). Da ich z.Zt. noch in der Ausbildung zum Elektroniker bin, kann ich das also vergessen. Meine Idee wäre nun ein Reisegewerbe anzumelden. Denn dies erlaubt mir ja die Herstellung und den Verkauf meiner selbstgebauten Geräte ohne Meisterbrief. Meine Frage ist nun, ob ich zusätzlich noch zum Reisegewerbe ein stehendes Gewerbe für den Verkauf (Handel) dieser selbstgebauten Geräte anmelden kann? Ich habe vor, diese Geräte hauptsächlich über das Internet zu verkaufen, aber ich werde z.B. auch auf Flohmärkten verkaufen. Ich denke, dass sich die Geräte nur über den Flohmarkt-Weg nicht gut verkaufen lassen und daher ist der Handel über das Internet sehr wichtig...
Kann mir jemand diese Frage beantworten bzw. hat jemand eine andere Idee oder kann mir nen Ratschlag geben?
lg und danke,
eisy86
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01.10.2007, 22:57
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von eisy86
ob ich zusätzlich noch zum Reisegewerbe ein stehendes Gewerbe für den Verkauf (Handel) dieser selbstgebauten Geräte anmelden kann?
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Laut der IHK wohl nicht, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden.
Obwohl mich ja schon wundert das man bei einem Reisegewerbe keinem Meisterzwang unterliegen soll...
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02.10.2007, 06:01
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Zitat:
Zitat von dorintia
Obwohl mich ja schon wundert das man bei einem Reisegewerbe keinem Meisterzwang unterliegen soll...
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Also in diesem Punkt bin ich mir eigentlich sicher, dass es beim Reisegewerbe kein Meisterzwang gibt, korrigiert mich bitte, wenn ich das falsch verstanden habe. Aber wie sieht das mit einer Kombination aus?
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02.10.2007, 09:58
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
ich frage mich, wo hier eine reisegewerbliche Tätigkeit sein soll?
Das typische an einer reisegewerblichen Tätigkeit ist, dass Leistungen angeboten werden, die ohne vorherige Bestellung von Tür zu Tür verkauft werden (vgl. § 55 GewO).
Da Sie ja wohl kaum von Tür zu Tür gehen werden, um Ihre Effektgeräte zu verkaufen, sondern über das Internet verkaufen, liegt eine reisegewerbliche Tätigkeit gar nicht vor.
Es handelt sich um ein Handwerk mit Meisterzwang und davon sollten Sie die Finger lassen, denn die Abmahnungen der Mitbewerber, könnten Sie finanziell ruinieren!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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03.10.2007, 13:38
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Hallo,
erst mal danke für die Antworten. Habe mir schon gedacht, dass das nicht so leicht ist. Aber grundsätzlich könnte ich schon ein Reisegewerbe beitreiben, nur muss ich dann wirklich meine Geräte auf Flohmärkten anbieten bzw. von Haus zu Haus verticken. Das wäre zumindest ein "Schlupfloch". Wie sieht das denn im Hinblick zum Minderhandwerk aus? Ich meine, die Tätigkeiten die ich verrichte (einfaches Löten, Bohren, Lackieren) kann man leicht innerhalb von drei Monaten erlernen, das meiste davon lernt man ja auch schon im BGJ (1. Lehrjahr). Und wer entscheidet denn, ob es sich um ein Minderhandwerk handelt? Die Handwerkskammer? Weil diese ist ja bestimmt nicht interessiert daran, dass jemand ein Minderhandwerk gründen möchte, weil denen ja dann die Kohle flöhten geht... Wäre nett, wenn mir da ja jemand helfen könnte.
lg und danke,
eisy86
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