Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 01.10.2007, 20:49   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
eisy86 macht alles soweit korrekt

Reisegewerbe (Handwerk) und stehendes Gerwerbe (Handel) anmelden?


Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem: Ich würde gerne Effektgeräte für E-Gitarre für den gewerblichen Verkauf herstellen (erst mal nur nebenberuflich!). Leider untersagt mir die HwK dies, da die Tätigkeiten in das Berufsfeld eines Elektrotechnikers fällt (also Meisterzwang). Da ich z.Zt. noch in der Ausbildung zum Elektroniker bin, kann ich das also vergessen. Meine Idee wäre nun ein Reisegewerbe anzumelden. Denn dies erlaubt mir ja die Herstellung und den Verkauf meiner selbstgebauten Geräte ohne Meisterbrief. Meine Frage ist nun, ob ich zusätzlich noch zum Reisegewerbe ein stehendes Gewerbe für den Verkauf (Handel) dieser selbstgebauten Geräte anmelden kann? Ich habe vor, diese Geräte hauptsächlich über das Internet zu verkaufen, aber ich werde z.B. auch auf Flohmärkten verkaufen. Ich denke, dass sich die Geräte nur über den Flohmarkt-Weg nicht gut verkaufen lassen und daher ist der Handel über das Internet sehr wichtig...

Kann mir jemand diese Frage beantworten bzw. hat jemand eine andere Idee oder kann mir nen Ratschlag geben?

lg und danke,
eisy86
eisy86 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.10.2007, 22:57   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von eisy86 Beitrag anzeigen
ob ich zusätzlich noch zum Reisegewerbe ein stehendes Gewerbe für den Verkauf (Handel) dieser selbstgebauten Geräte anmelden kann?
Laut der IHK wohl nicht, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden.

Obwohl mich ja schon wundert das man bei einem Reisegewerbe keinem Meisterzwang unterliegen soll...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 06:01   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
eisy86 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Obwohl mich ja schon wundert das man bei einem Reisegewerbe keinem Meisterzwang unterliegen soll...
Also in diesem Punkt bin ich mir eigentlich sicher, dass es beim Reisegewerbe kein Meisterzwang gibt, korrigiert mich bitte, wenn ich das falsch verstanden habe. Aber wie sieht das mit einer Kombination aus?
eisy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 09:58   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

ich frage mich, wo hier eine reisegewerbliche Tätigkeit sein soll?

Das typische an einer reisegewerblichen Tätigkeit ist, dass Leistungen angeboten werden, die ohne vorherige Bestellung von Tür zu Tür verkauft werden (vgl. § 55 GewO).

Da Sie ja wohl kaum von Tür zu Tür gehen werden, um Ihre Effektgeräte zu verkaufen, sondern über das Internet verkaufen, liegt eine reisegewerbliche Tätigkeit gar nicht vor.

Es handelt sich um ein Handwerk mit Meisterzwang und davon sollten Sie die Finger lassen, denn die Abmahnungen der Mitbewerber, könnten Sie finanziell ruinieren!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2007, 13:38   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
eisy86 macht alles soweit korrekt
Hallo,

erst mal danke für die Antworten. Habe mir schon gedacht, dass das nicht so leicht ist. Aber grundsätzlich könnte ich schon ein Reisegewerbe beitreiben, nur muss ich dann wirklich meine Geräte auf Flohmärkten anbieten bzw. von Haus zu Haus verticken. Das wäre zumindest ein "Schlupfloch". Wie sieht das denn im Hinblick zum Minderhandwerk aus? Ich meine, die Tätigkeiten die ich verrichte (einfaches Löten, Bohren, Lackieren) kann man leicht innerhalb von drei Monaten erlernen, das meiste davon lernt man ja auch schon im BGJ (1. Lehrjahr). Und wer entscheidet denn, ob es sich um ein Minderhandwerk handelt? Die Handwerkskammer? Weil diese ist ja bestimmt nicht interessiert daran, dass jemand ein Minderhandwerk gründen möchte, weil denen ja dann die Kohle flöhten geht... Wäre nett, wenn mir da ja jemand helfen könnte.

lg und danke,
eisy86
eisy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Reisegewerbe (Handwerk) und stehendes Gerwerbe (Handel) anmelden? Reisegewerbe (Handwerk) und stehendes Gerwerbe (Handel) anmelden?
« Gewerbeanmeldung und dann? | eingetragener kaufmann »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:42 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67