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Alt 03.10.2007, 14:00   #1
TP-Junior
 
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.:Blub:. macht alles soweit korrekt

Welche Rechtsform?


Hallo,

hab mir nun schon einige Faqs und Texte durchgelesen aber leider immernoch keine wirkliche Antwort auf meine Frage:

Ich möchte ein Gewerbe gründen das hauptsächlich / ausschliesslich Firmen als Kunden hat und keine Privatleute. ( somit fällt das kleingewerbe schonmal weg ? ) Da die Firmen meine (Dienst)Leistung höchstvermutlich gerne abschreiben möchten sollte ich in der Lage sein eine Rechnung mit mwst. aus zu weisen ?
Eine Gmbh fällt aus dem Grund weg das ich keine 25k investieren möchte in ein neues Gewerbe.
Denn ich gehe auch immer den "worst case" durch , nämlich das ich einfach keinen einzigen Kunden bekommen könnte.
Als Kleinunternehmer könnte ich hier einfach auf meine Verlust/Gewinn abrechnung am Ende vom Jahr 0 - 0 schreiben und hätte nichts an Kapital verloren.

Was ich auch noch nicht verstanden habe:

Nehmen wir mal an ich habe eine Rechtsform gefunden die zu mir passt ( und mit der ich mwst. ausweisen darf ) dann habe ich folgendes Bspl:

Ich kaufe ware x für 119 € ( 100 € + 19 % mwst ). Diese Verkaufe ich dann an eine Firma für 238 € ( 200 € + 19 % mwst. ) weiter ? und diese kann dann die 19 % vom FA wieder holen und zahlt effektiv nur 200 ?

Wie sieht das dann bei einer Dienstleistung aus ? Ich biete einer Firma an ich reinige alle Chefsessel in der Firma für 100 € ( nur ein bspl. ! ), diese 100 € möchte ich effektiv verdienen, die firma möchte allerdings das ganze beim FA abschreiben. Also müsste ich 119 € verlangen ?

Wäre um ein paar Tips dankbar - hab mich wirklich schon selbst drum bemüht nur ich finds wirklich schwer in dem Informationsjungle den überblick zu behalten.
.:Blub:. ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.10.2007, 14:48   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
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Zitat:
Ich möchte ein Gewerbe gründen das hauptsächlich / ausschliesslich Firmen als Kunden hat und keine Privatleute. ( somit fällt das kleingewerbe schonmal weg ? )
Kleingewerbe ist eine handelsrechtliche Bezeichnung für ein Gewerbe, dass keine Kaufmannseigenschaft besitzt. Insofern ist die Bezeichnung in diesem Kontext schon einmal falsch.

Zitat:
Da die Firmen meine (Dienst)Leistung höchstvermutlich gerne abschreiben möchten sollte ich in der Lage sein eine Rechnung mit mwst. aus zu weisen ?
Abschreibungen haben nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Zitat:
Als Kleinunternehmer könnte ich hier einfach auf meine Verlust/Gewinn abrechnung am Ende vom Jahr 0 - 0 schreiben und hätte nichts an Kapital verloren.
Kleinunternehmer ist eine Bezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit der EÜR zu tun, die sich nur um die Einkommensteuer dreht (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben).

Zitat:
Nehmen wir mal an ich habe eine Rechtsform gefunden die zu mir passt ( und mit der ich mwst. ausweisen darf ) dann habe ich folgendes Bspl:
Der Ausweis der USt hat nichts mit der Rechtsform zu tun.

Du vermischst die ganze Zeit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Handelsrecht.

Zitat:
Wie sieht das dann bei einer Dienstleistung aus ? Ich biete einer Firma an ich reinige alle Chefsessel in der Firma für 100 € ( nur ein bspl. ! ), diese 100 € möchte ich effektiv verdienen, die firma möchte allerdings das ganze beim FA abschreiben. Also müsste ich 119 € verlangen ?
nun gut, ich will dich nicht noch mehr verwirren. Dir geht es nicht um die Abschreibung, sondern um den Vorsteuerabzug des Kunden. Diesen kann er nur geltend machen wenn er eine Rechnung mit ausgewiesener USt bekommt und der leistende Unternehmer auch dazu berechtigt ist diese auszuweisen. Insofern scheidet die umsatzsteuerliche Besonderheit des Kleinunternehmers aus, da dieser keine USt ausweisen darf. Du musst also Regelversteuerer sein, was den umsatzsteuerlichen Part angeht. Was die Rechtsform angeht wirst du nicht drum herumkommen ein Einzelunternehmen zu gründen, zumal du mangels Partner keine Personengesellschaft gründen kannst und du nichts das nötige Kleingeld für eine Kapitalgesellschaft (GmbH) hast - Limited mal außen vor. Du würdest kein Handelsgewerbe im handelsrechtlichen Sinne betreiben und wärst kein Kaufmann. Dementsprechend brauchst du auch keine Bilanz aufstellen, sondern kannst eine einfache EÜR erstellen, sofern keine anderen steuerlichen Vorschriften wie der § 141 AO etwas dagegen sagen. Dieser trifft aber nicht zu zumal du keine Umsätze und Gewinne in dem Bereich erwirtschaften wirst.

Für deine eigene Gewinnkalkulation solltest du dir immer merken, dass sich die Umsatzsteuer gewinnneutral verhält. Wenn du also für 100 EUR netto eingekauft hast und 100 EUR Gewinn erzielen möchtest aus diesem Verkauf, so musst du für netto 200 EUR verkaufen, sprich 238 EUR brutto

=>
Rechtsform: Einzelunternehmen
Einkommensteuerliche Gewinnermittlungsart: EÜR (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben)
Umsatzsteuer: Regelversteuerer

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 03.10.2007, 20:36   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Sven hat dir schon Einiges beantwortet, ich füge noch hinzu:

Prüfe ganz vorrangig, ob dein Unternehmen läuft oder wenigstens eine Chance hat. Alles andere ist nachrangig. Aber:
Mache nichts Komplexes. Du kannst dabei nur straucheln. Mache einfach ein Einzelunternehmen auf.
Vergiss diesen Begriff der Abschreibung. Da hat sich bei dir etwas festgefressen. Schlage ihn dir einfach aus dem Kopf.
Keins der Beispiele, in denen du von Abschreibung sprichst, hat etwas mit Abschreibung zu tun.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Ich möchte ein Gewerbe gründen das hauptsächlich / ausschliesslich Firmen als Kunden hat und keine Privatleute. ( somit fällt das kleingewerbe schonmal weg ? )
Das hat Sven schon beantwortet. Mache ein Gewerbe auf, das sich rechnet. Punkt.
Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Da die Firmen meine (Dienst)Leistung höchstvermutlich gerne abschreiben möchten sollte ich in der Lage sein eine Rechnung mit mwst. aus zu weisen ?
Nein. Zunächst schreibst du deine Rechnung für dich selbst. Damit dokumentierst du deinem Auftraggeber, dass du einen Anspruch hast. Zahlt er nicht, kannst du ihn mahnen und eventuell verklagen.
Dein Auftraggeber wieder hat hiermit einen Beleg, mit dem er weiß, dass er eine Ausgabe in bestimmter Höhe hat. Ferner dokumentiert das für ihn, was du gemacht hast, ob du zu teuer oder zu billig bist.
Er kann möglicherweise gegenüber Vorgesetzten und Auftraggebern oder gar der Gewerbeaufsicht nachweisen, dass er die Arbeit auch hat ausführen lassen. Im Falle eines Falles kann er damit einen Regreß gegen dich geltend machen (falls du einen Bürostuhl beschädigst). Ferner benötigt er diesen Beleg gegenüber dem Finanzamt, dass er Betriebsausgaben hat. Und er möchte natürlich die Vorsteuer geltend machen.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Denn ich gehe auch immer den "worst case" durch , nämlich das ich einfach keinen einzigen Kunden bekommen könnte.
Dann hast du schon was falsch gemacht. So funktioniert Gewerbe nach den Vorstellungen von Gewerbe- und Arbeitsämtern. Erst sucht man sich die Kunden, dann meldet man ein Gewerbe an (Es sei denn du steigst mit Arbeitnehmern und Kapital ein). Solange du es versteuerst, hast du das wesentliche gesetzliche erfüllt.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Als Kleinunternehmer könnte ich hier einfach auf meine Verlust/Gewinn abrechnung am Ende vom Jahr 0 - 0 schreiben und hätte nichts an Kapital verloren.
Entschuldige, aber das ist schon wieder getretener Quark (der wird breit und nicht stark). Ich bin so grob, weil sich das anhört, als hättest du etwas vom Stammtisch und von Versicherungsvertretern aufgeschnappt.
Das hat nichts mit Kleinunternehmer und nichts mit abschreiben und nichts mit Kapital zu tun. Das ist ganz einfach. Solltest du wirklich ein Gewerbe eröffnen, hast du ohne Aufträge in jedem Fall Kosten.
Kosten für die Anmeldung, Kosten für das Fahren, Kosten für die Werbung. Selbst wenn du kein Büro und kein Lager und keinen Arbeitnehmer hast. Du kannst dann zwar Verluste geltend machen und vielleicht ein paar Vorsteuern. Die Vorsteuern und die Verluste betragen jedoch nur einen Bruchteil vom Gesamtaufwand.
Gehe davon aus, dass du bei Beendigung des Gewerbes ärmer bist als vorher.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an ich habe eine Rechtsform gefunden die zu mir passt ( und mit der ich mwst. ausweisen darf ) dann habe ich folgendes Bspl:
Vergiss das mit der Rechtsform, die zu dir passt, das steht in Büchern von Leuten, die nie ein Gewerbe aufgemacht habe.
Suche dir lieber Kunden, die deiner bedürfen.
Bedürfnisbefriedigung ist das Erfolgsgeheimnis.
Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Ich kaufe ware x für 119 € ( 100 € + 19 % mwst ). Diese Verkaufe ich dann an eine Firma für 238 € ( 200 € + 19 % mwst. ) weiter ? und diese kann dann die 19 % vom FA wieder holen und zahlt effektiv nur 200 ?
Ja!
Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen

Wie sieht das dann bei einer Dienstleistung aus ? Ich biete einer Firma an ich reinige alle Chefsessel in der Firma für 100 € ( nur ein bspl. ! ), diese 100 € möchte ich effektiv verdienen, die firma möchte allerdings das ganze beim FA abschreiben. Also müsste ich 119 € verlangen ?
Ja!


Gruß
Ralf
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
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Geändert von Alberich (03.10.2007 um 20:42 Uhr).
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Alt 03.10.2007, 21:52   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
.:Blub:. macht alles soweit korrekt
Ok bin euch wirklich dankbar für eure Hilfestellung, werd jetzt einfach mal im einzelnen versuchen eure Posts aufzugreifen und zu verstehen:

Zitat:
Abschreibungen haben nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Habe jetzt nochmal im Netz mich informiert und versucht mir den Begriff " Abschreibungen" nochmal transparenter zu machen , ich glaube ich weiß jetzt was es meint. Durch Abschreibungen kann ich den Teil den ich als Firma versteuern muss verringern - richtig ?

Zitat:
Der Ausweis der USt hat nichts mit der Rechtsform zu tun.
Aber ist es nicht so das ich z.B. als Kleingewerbe von der USt befreit bin ? ( sofern ich es nicht anders wünsche ). Eine Gmbh oder AG muss doch grundsätzlich eine USt leisten ?

Zitat:
Rechtsform: Einzelunternehmen
Einkommensteuerliche Gewinnermittlungsart: EÜR (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben)
Umsatzsteuer: Regelversteuerer
Danke für das Resumee, das gibt mir einen strukturierten Überblick über die einzelnen Punkte.

Zitat:
Prüfe ganz vorrangig, ob dein Unternehmen läuft oder wenigstens eine Chance hat. Alles andere ist nachrangig. Aber:
Mache nichts Komplexes. Du kannst dabei nur straucheln.
Dazu möchte ich sagen, das ich schon länger den Markt im Auge behalte was meine Gründungsidee angeht und auch schon das ganze relativ fix ausgearbeitet hab. Das ganze hat eine gute Chance und nur sehr wenig konkurrenz. Ich habe deutliche Punkte mit dennen ich mich außerdem von meiner Konkurrenz abheben kann und denke daher es ist ein Versuch wert.
Allerdings ist das alles keine Garantie und diese wird es auch niemals geben - es kann immer sein das es nicht so läuft wie geplant / erhofft und diesen Punkt möchte ich in jedem Fall auch zumindest einmal durchdenken.

Zitat:
Dann hast du schon was falsch gemacht. So funktioniert Gewerbe nach den Vorstellungen von Gewerbe- und Arbeitsämtern. Erst sucht man sich die Kunden, dann meldet man ein Gewerbe an (Es sei denn du steigst mit Arbeitnehmern und Kapital ein). Solange du es versteuerst, hast du das wesentliche gesetzliche erfüllt.
Eine sehr interressante Problematik die du da aufwirfst !
Wie bereits erwähnt , was ich anbieten will , für wen, zu welchen Konditionen etc. das ist alles schon sehr weit durchgedacht / durchgerechnet. Am liebsten würde ich jetzt Firmen kontaktieren und ihnen mein Angebot unterbreiten, und dann schauen ob / wieviel Resonanz ich bekomme und dann entsprechend ein Einzelunternehmen ( oder sogar gmbh ) gründen.
Aber wie soll ich seriös an eine Firma rankommen und ihr ein Angebot unterbreiten wenn ich noch als Privatperson agiere ?
Im Prinzip muss doch wirklich erst der äußere Rahmen ( in diesem Fall: Einzelunternehmen ) getroffen worden sein damit man überhaupt eine Möglichkeit hat dem Kunden ein seriös wirkendes Angebot entegegn zu bringen ?


Abschliessend möchte ich mich noch bei euch bedanken das ihr euch die Zeit nehmt und versucht mein Chaos an geschriebenem zu entwirren. Ich habe in der Hinsicht steuern / recht & co noch sehr viel (schlechtes) Halbwissen und verliere einfach den Überblick was den äußeren Rahmen betrifft.
Mein bisheriges Wissen habe ich mir einfach durch lesen / nachfragen angeeignet , ich finde es gibt viel zu wenig Möglichkeiten sich auf diesem Gebiet umfassend zu informieren. Geplanter Start für das Unternehmen ist Anfang nächstes Jahres , deswegen versuche ich auch schon jetzt bereits mich in das Thema einzuarbeiten damit es am Ende nich an den " Formalitäten" scheitert.
.:Blub:. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2007, 23:51   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen


Habe jetzt nochmal im Netz mich informiert und versucht mir den Begriff " Abschreibungen" nochmal transparenter zu machen , ich glaube ich weiß jetzt was es meint. Durch Abschreibungen kann ich den Teil den ich als Firma versteuern muss verringern - richtig ?
Da deine Fragen und deine Vorstellungen über Steuerrecht typisch zu sein scheinen, beantworte ich sie gerne.
Ja. Eine Abschreibung ist nichts anderes als eine Betriebsausgabe, die über mehrere Jahre verteilt wird. Also nichts Aufregendes.

Abgeschrieben werden kann nur Anlagevermögen, also Gebäude, Maschinen, Fuhrpark.
Beispiel:
Du kaufst eine Maschine am 01.01.2008 für 10.000 Die Maschine hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Du schreibst die Maschine über 10 Jahre ab.
Anschaffungskosten 10.000
Abschreibung 2008 1.000
Restwert 31.12.08 9.000
Abschreibung 2009 1.000
Restwert 31.12.2009 8.000
usw.
Du kannst also 10 Jahre lang jedes Jahr 1.000 Euro als Betriebsausgabe abziehen. Nichts raffiniertes.

Beispiel 2:
Du kaufst am 01.01.2008 eine Tintenpatrone für 5 Euro.
Die Tintenpatrone ist kein Anlagevermögen. Du kannst den Aufwand sofort in 2008 abziehen, selbst wenn du mit ihr 2 Jahre auskommst.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Aber ist es nicht so das ich z.B. als Kleingewerbe von der USt befreit bin ? ( sofern ich es nicht anders wünsche ).
Ja. Der Terminus technkus heißt Kleinunternehmer. Er ist ausschließlich abhängig von bestimmten Umsatzgrenzen.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen
Eine Gmbh oder AG muss doch grundsätzlich eine USt leisten ?
Nein. Siehe oben.

Zitat:
Zitat von .:Blub:. Beitrag anzeigen

Eine sehr interressante Problematik die du da aufwirfst !
Wie bereits erwähnt , was ich anbieten will , für wen, zu welchen Konditionen etc. das ist alles schon sehr weit durchgedacht / durchgerechnet. Am liebsten würde ich jetzt Firmen kontaktieren und ihnen mein Angebot unterbreiten, und dann schauen ob / wieviel Resonanz ich bekomme und dann entsprechend ein Einzelunternehmen ( oder sogar gmbh ) gründen.
Aber wie soll ich seriös an eine Firma rankommen und ihr ein Angebot unterbreiten wenn ich noch als Privatperson agiere ?
Im Prinzip muss doch wirklich erst der äußere Rahmen ( in diesem Fall: Einzelunternehmen ) getroffen worden sein damit man überhaupt eine Möglichkeit hat dem Kunden ein seriös wirkendes Angebot entegegn zu bringen ?
Umgekehrt. Eine Erlaubnispflicht gilt nur für bestimmte Gewerbe, z.B. Waffenhandel. Du wirst nicht Gewerbetreibender durch Erklärung, sondern durch Handlung.
Wenn du
-selbständig und
-nachhaltig und
-mit Gewinnerzielungsabsicht und
-beteiligt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr handelst,

hast du einen Gewerbebetrieb (Besonderheiten mal weggelassen).
Nichts hindert dich, ein Angebot zu machen. Im Gegenteil, mache es sofort.

Gruß
Ralf
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Alt 07.10.2007, 19:50   #6
TP-Junior
 
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.:Blub:. macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen

Umgekehrt. Eine Erlaubnispflicht gilt nur für bestimmte Gewerbe, z.B. Waffenhandel. Du wirst nicht Gewerbetreibender durch Erklärung, sondern durch Handlung.
Wenn du
-selbständig und
-nachhaltig und
-mit Gewinnerzielungsabsicht und
-beteiligt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr handelst,

hast du einen Gewerbebetrieb (Besonderheiten mal weggelassen).
Nichts hindert dich, ein Angebot zu machen. Im Gegenteil, mache es sofort.

Gruß
Ralf
Damit ist schonmal ein Großteil meiner Fragen beantwortet. Aber diese Frage hast du glaub ich ein wenig falsch verstanden.

Gehen wir davon aus du bist ein Chef eines mittelständigen Unternehmens. Du hast ich sage jetzt einfach mal fiktiv , 100 Mitarbeiter. Dann bekommst du per Post / Mail ein Angebot für deine Firma die alle deine Bürostühle reinigen möchte ( um mal bei dem beispiel zu bleiben ). Das Angebot ist lukrativ, der Preis stimmt und ist deutlich günstiger als die Firma die du momentan beauftragt hast für die Reinigung. Dennoch ist es eine erhebliche Summe die monatlich anfällt also schaust du 2 mal hin WER dir das anbietet. Das Angebot stammt dann von einer Privatperson ( denn ich bin ja noch nichts anderes wenn ich kein gewerbe und nichts angemeldet habe ) kann da ja nicht ein Unternehmen draufschreiben das noch gar nicht exestiert.
Spätestens an dem Punkt wird das Angebot weggeschmissen / gelöscht, da es für den Unternehmer unseriös wirkt weil keine wirkliche firma dahinter steht.

Ich hoffe du verstehst die Problematik die ich sehe wenn es darum geht Kunden zu werben für ein Unternehmer das es noch gar nicht gibt.
.:Blub:. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 21:15   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Lese alles bitte noch mal durch. Gewerblich tätig wirst du durch Handlung. Was ich genannt habe, ist eine gesetzliche Definiton (müsste suchen, wo). In der Def steht nicht, dass ein Gewerbe erst durch Anmeldung entsteht.
Dann würde sich niemand anmelden.

Da dieser Irrtum so allgemein verbreitet ist, macht es besonderen Sinn, darauf zu antworten.


Gruß
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Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 22:44   #8
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Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Was ich genannt habe, ist eine gesetzliche Definiton (müsste suchen, wo).
§ 15 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 EStG
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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"Niveau ist keine Tagescreme!"
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