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04.10.2007, 13:44
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Sachsen
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Fragen zur Einnahmeüberschußrechnung
Hallo, bin neu hier und habe mich mit der Sache Kleingewerbe vertraut gemacht, doch ein paar fragen gibts da noch.
1. Wenn ich über meinen Gewerbeschein Artikel für den Eigengebrauch beziehe, muss ich diese in der Einahmeüberschußrechnung erwähnen?
2. von zu Hause zur Garage (mein Lager usw.) enstehen mir täglich Fahrtkosten, kann ich diese in vollem Umfang mit verechnen und mit wie viel (dachte das es 30Cent/km sind)?
3. Kann ich alle anderen Kosten, wie verpackungsmaterial, Stromkosten für PC, Büromittel (Papier, etc.), Telefonkosten usw. in der Abrechnung als Ausgaben aufführen?
4. Kann ich einen neuen, leistungsstarken PC, den ich für mein Gewerbe benötige ebenfalls als Ausgabe angeben?
Danke schon mal im vorraus.
Mfg
Andre
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04.10.2007, 13:58
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von andre954rr
1. Wenn ich über meinen Gewerbeschein Artikel für den Eigengebrauch beziehe, muss ich diese in der Einahmeüberschußrechnung erwähnen?
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Ja, es sind private Entnahmen.
Zitat:
Zitat von andre954rr
2. von zu Hause zur Garage (mein Lager usw.) enstehen mir täglich Fahrtkosten, kann ich diese in vollem Umfang mit verechnen und mit wie viel (dachte das es 30Cent/km sind)?
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Da gibt es hier reichlich Infos, nutze die Stickythreads und/oder die Suchfunktion.
Zitat:
Zitat von andre954rr
3. Kann ich alle anderen Kosten, wie verpackungsmaterial, Stromkosten für PC, Büromittel (Papier, etc.), Telefonkosten usw. in der Abrechnung als Ausgaben aufführen?
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Ja. Bei Stromkosten kommt es aber auf Deine Arbeitsumgebung an. "Büro zu Hause" bedingt Einschränkungen. Auch hier --> Suchfunktion benutzen. Telefonkosten evtl. anteilig geltend machen, falls kein klar eigener Anschluss fürs Gewerbe.
Zitat:
Zitat von andre954rr
4. Kann ich einen neuen, leistungsstarken PC, den ich für mein Gewerbe benötige ebenfalls als Ausgabe angeben?
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Ja, der wird dann aber über 3 Jahre "abgeschrieben", Stichwort --> AfA.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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04.10.2007, 14:00
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von andre954rr
1. Wenn ich über meinen Gewerbeschein Artikel für den Eigengebrauch beziehe, muss ich diese in der Einahmeüberschußrechnung erwähnen?
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Wenn du die gesamte Rechnung als Ausgaben ansetzen willst, musst du eine Privatentnahme tätigen.
Zitat:
Zitat von andre954rr
3. Kann ich alle anderen Kosten, wie verpackungsmaterial, Stromkosten für PC, Büromittel (Papier, etc.), Telefonkosten usw. in der Abrechnung als Ausgaben aufführen?
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Alle gewerblichen Ausgaben sind abzugsfähig, sofern ausgegeben und nachweisbar. Private Nutzungsanteile beachten!
Zitat:
Zitat von andre954rr
4. Kann ich einen neuen, leistungsstarken PC, den ich für mein Gewerbe benötige ebenfalls als Ausgabe angeben?
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Ja, ist bei einem Wert über 410 € entsprechend über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Aber auch hier... einen evtl. Privatnutzungsanteil berücksichtigen.
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