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05.10.2007, 09:53
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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Gewerbeschein als Tänzerin
Hallo,
ich habe euch eben gefunden und würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Es ist so. Ich tanze schon recht lange. Jetzt sind mehrere Leute auf mich Aufmerksam geworden die mich "buchen" möchten.
Das ganze - also mein Name - soll dann auch auf Plakaten erscheinen usw.
Meine Frage ist jetzt. Soll ich wg. einer Tanzveranstaltung im Monat (wenn überhaupt) einen Gewerbeschein beantragen ? Gibt es nciht irgendetwas für Künstler, wo ich von diesem ganzen Prozedere mit Gewerbeschein u Finanzamt u allle drei Monate vorauszahlen usw verschont bleibe ?
Danke für Eure Hilfe
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05.10.2007, 10:22
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Das nennt man freiberufliche Tätigkeit. Diese muß man nur dem Finanzamt anzeigen. Die Vorrauszahlung der Umsatzsteuer meinst du bestimmt. Da kann man die Kleinunternehmer-Reglung nutzen.
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05.10.2007, 10:29
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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und wie mache ich das ?!
sorry, dass ich so doof frage, aber bin da so unbeholfen 
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05.10.2007, 15:27
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Tänzerin gehört zu den Katalogberufen des §18 EStG und ist somit eine freiberufliche Tätigkeit.
Du hast grnds. die Möglichkeit, gem. §19 UStG die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Du musst dann keine USt-Voranmeldungen (aber trotzdem eine USt-Jahreserklärung) abgeben, darfst dann aber in deinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Vorsteueranspruch besteht ebenfalls nicht.
Du musst einfach dem Finanzamt gegenüber erklären, das du von dieser Regelung gebrauch machst.
Ob du quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen leisten musst, hängt von deinem Gewinn bzw. deiner Gewinnerwartung ab. Die ESt-Vorauszahlung wird vom Finanzamt festgesetzt. Es empfielt sich hier eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit mann nicht dauernd an das Überweisen denken muss...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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05.10.2007, 16:03
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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also sehe ich das richtig, dass ich am besten aufs finanzamt gehe und dort meinen Wunsch mitteile. Die geben mir dann eine Nummer. Und mit meiner Einkommenssteuer, die ich ja eh 1x im Jahr mache, da gebe ich dann meinen Verdienst mit an, den ich "freiberuflich" noch das Jahr über hatte ?! Ist das eine extra Anlage, oder wie ist das?! Muss ich zur Anmeldung persönlich aufs Finanzamt, oder kann ich das online machen ?
Ei sorry, für die blöde Frage, aber ich bin da so unbeholfen mit....
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05.10.2007, 16:14
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Am besten rufst du da an und sagt denen "Hallo, hier bin ich"
Dann bekommst du vom FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. (oder du lädst ihn Dir hier runter...  )Diese füllst du dann aus und sendest sie unterschrieben zurück. In diesem Fragebogen gibt es auch einen Punkt "Kleinunternehmer". Da das Kreuz gesetzt und alles sollte o.k. sein...
Du musst mit deiner Einkommensteuererklärung eine Anlage GSE und die Anlage EÜR abgeben. Hier werden dann deine Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit angegeben.
Zudem musst du dann noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Gruß,
Matthias
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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05.10.2007, 16:42
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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ok, aber die umsatzsteuererklärung mache ich auch nur einmal im jahr und geb das dann geballt mit der einkommenssteuererklärung ab oder ?! kann ich doch selber von daheim machen, oder brauch ich da nen steuerberater ?!?!
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05.10.2007, 16:48
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ja, wenn du die Kleinunternehmerregelung wählst, dann musst du die USt-Erklärung lediglich einmal im Jahr abgeben, normalerweise mit der Einkommensteuererklärung zusammen...
Wenn du deine Steuererklärungen selber erstellen kannst, dann darfst du das von Zuhause aus machen, das wird Dir keiner verbieten. Musst dann halt nur wissen, wie die Formulare auszufüllen sind und wie du deinen Gewinn richtig ermittelst...
Hier z.B. ein Muster einer einfachen Gewinnermittlung. Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer kannst du als Kleinunternehmer dann ignorieren.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 17:26 Uhr).
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05.10.2007, 16:50
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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na das hängt vom Gewinn ab, sollte der sich um die 8000 EUR bewegen, also steuerfrei sein, dann nicht. Aber sobald Steuern fällig werden, sollte man es sich überlegen. Weiterhin stellt sich auch die Frage, wer die Buchhaltung macht. Dafür sind Steuerberater mitunter auch gut
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05.10.2007, 16:58
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Jan Weichold
na das hängt vom Gewinn ab, sollte der sich um die 8000 EUR bewegen, also steuerfrei sein, dann nicht. Aber sobald Steuern fällig werden, sollte man es sich überlegen.
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Du meinst den Grundfreibetrag der ESt-Tabelle, oder? Damit ist aber das Einkommen gemeint, nicht der Gewinn...
Aber auch wenn die Steuererklärung bei einem Gewinn "um die 8.000,-" falsch ausgefüllt wird wäre das ein bischen blöde...
Zitat:
Zitat von Jan Weichold
Weiterhin stellt sich auch die Frage, wer die Buchhaltung macht. Dafür sind Steuerberater mitunter auch gut
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Buchhaltung muss ja nicht zwingend sein, es reicht ja eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Gruß,
Matthias
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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08.10.2007, 13:08
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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oh man ihr verwirrt mich....
ich muss mal aufklären, dass es sich hier um vielleicht max. 3 Auftritte pro quartal handelt, dh. wenn ich auf 10 Auftritte im Jahr komme - dann ist das viel !!! .... hahaha
dh. ich rechne mit 100 Euro pro Auftritt, dh, im Jahr hab ich nen tausender !! hahahah ....und dann so einen Aufwand. Ich bin entsetzt. Oder habe ich noch einen anderen Weg, wg. 1000 euro im Jahr !
Danke
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08.10.2007, 13:14
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von clwoe
Oder habe ich noch einen anderen Weg, wg. 1000 euro im Jahr !
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Nö.
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08.10.2007, 14:00
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von clwoe
oh man ihr verwirrt mich....
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Dabei ist es doch so einfach:
Zitat:
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und dann so einen Aufwand. Ich bin entsetzt. Oder habe ich noch einen anderen Weg, wg. 1000 euro im Jahr !
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Nein, hast Du nicht. Egal, wie oft Du noch fragst.
Und wo ist der Aufwand, meine Güte. Melde Dich als Freiberuflerin dem Finanzamt, lass' Dir eine Steuernummer geben, fülle einmalig den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und gebe Deine Einnahmen in der Steuererklärung an, Anlage GSE und EÜR. Fertig.
copy
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08.10.2007, 14:15
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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ok - deine zusammenfassung klingt einleuchtend .. 
danke
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15.10.2007, 10:48
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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So viel Aufwand ist das gar nicht, wie du denkst.
Du nimmst einen Zettel und schreibst da drauf Einnahmen.
Dort listest du einfach chronologisch deine Auftritte, also die 10 x 100 € und legst die Rechnungen bei.
Die ganzen Belege summierst du und hast unten auf der Seite deinen Gesamtumsatz, in diesem Fall 10x100€ = 1000 €
2. Zettel:
hier listest du alle deine ausgaben, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen.
Da das nicht viel sein kann, würde ich die noch nicht mal in Gruppen sortieren, sondern auch erst mal nur chronologisch nach Datum sortieren und aufsummieren.
Dann steht unten auf der Seite die summe der ausgaben.
3. Zettel:
Oben Einnahmen, drunter Ausgaben, Differenz bilden und dann hast du den Gewinn.
Das ganze ist ein Arbeitsaufwand von ein paar Minuten..
Dann füllst du schön deine Anlage GSE aus und deine Jahres USterklärung, in der ja nix groß drinsteht, weil du ja Kleinunternehmer bist und fertig.
Die Anlage EÜR mußt du noch nicht mal zwingend abgebe sondern nur deine Aufstellung der einnahmen und Ausgaben bzw. das Blatt 3 mit der so genannten Überschussrechnung.
Denn das Formular EÜR wird eigentlich erst bei höheren Umsätzen zwingend.
Arbeitsaufwand wieder nur ein paar Minütchen.
Als kein Grund zum Stöhnen
Ich würde dir allerdings einen einzigen kleinen besuch bei einem Steuerberater empfehlen, wo der dir mal sagen soll, was du alles an Kosten geltend machen darfst, eine kleine Skizze als Vorlage, wie deine Blätter aussehen sollten und wie du die Formulare korrekt ausfüllst.
Das lässt sich in einer guten halben Stunde mit dem Steuerberater erörtern und kostet nicht die Welt
Allerdings würde ich mir ein paar Gedanken um die Preisgestaltung deiner Tanzdarbietung machen, denn 100€ Honorar pro Auftritt sind ganz schön wenig... 
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