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Zitat von Kuehni
1. Muss ich mich beim FA melden oder melden die sich von selbst bei mir?
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Du bekommst vom Finanzamt nach der Anmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Wenn dieser innerhalb von ein paar Wochen noch nicht da ist, würde ich einfach mal nachfragen...
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Zitat von Kuehni
2. Kann ich Kontoführungsgebühren als Ausgaben buchen und später auch einmal absetzen?
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Die Kontoführungsgebühren des betrieblichen Kontos sind Betriebsausgaben.
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Zitat von Kuehni
3. WAS muss ich WANN beim FA vorlegen?
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Das kommt ganz darauf an.
Du musst, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, bis zum 10. des Folgemonats (Dauerfristverlängerung möglich, dann 10. der übernächsten Monats).
Solltest du angestellte haben, musst du u.U. monatlich eine Lohnsteueranmeldung abgeben.
Weiter musst du am Jahresende eine Gewinnermittlung, eine Umsatz-, Gewerbe- und eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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Zitat von Kuehni
4. Kennt jemand gute, billige Programme für Steuererklärungen, Kundenverwaltung, etc.?
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Ich arbeite für Steuererklärungen mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung und für Buchführung würde ich die Programme von Lexware empfehlen.
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Zitat von Kuehni
5. Kann mir jemand Musterformulare, die ich ans FA schicken muss senden? Ich habe bisher keine Erfahrung in Sachen Steuererklärung und Buchführung.
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Die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die ggf. abzugebene Lohnsteueranmeldung sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Formulare in Papierform werden nur sehr selten in ganz besonderen Ausnahmefällen akzeptiert.
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Zitat von Kuehni
--- Ich habe das Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet und lasse mich natürlich erstmal Steuer befreien----
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Von der Steuer befreien? Wenn du Gewinn machst, musst du den auch versteuern.
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Zitat von Kuehni
6. Muss ich bei der AA bescheid geben, dass ich ein NG habe? Auch wenn ich keinen Hauptjob habe und keine Zuschüsse erhalte?
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Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, da du ja z.B. über die AA versichert bist und das könnte sich dann u.U. ändern.
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Zitat von Kuehni
7. Muss ich dem Chef meines Nebenjobs bescheid geben?
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Hast du jetzt einen Nebenjob oder bist du selbstständig?
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Zitat von Kuehni
8. Wie sieht es mit Versicherungen aus?
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Als Selbstständiger musst du Dich grnds. selber versichern, entweder in einer privaten Versicherung oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruß,
Matthias