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Alt 05.10.2007, 13:59   #1
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Kuehni macht alles soweit korrekt

Gewerbeanmeldung


Servus,

ich bin neu hier und erhoffe mir einige Tips und Trick von netten Leuten.

Ich habe mir gestern ein Gewerbe angemeldet und warte nun auf Post von der Stadt, damit ich die Gewerbeanmeldung an meine Bank weitergeben kann, bei welcher ich ein Geschäftskonto eröffnet habe.

Mir liegen da noch einige Fragen offen:

1. Muss ich mich beim FA melden oder melden die sich von selbst bei mir?
2. Kann ich Kontoführungsgebühren als Ausgaben buchen und später auch einmal absetzen?
3. WAS muss ich WANN beim FA vorlegen?
4. Kennt jemand gute, billige Programme für Steuererklärungen, Kundenverwaltung, etc.?
5. Kann mir jemand Musterformulare, die ich ans FA schicken muss senden? Ich habe bisher keine Erfahrung in Sachen Steuererklärung und Buchführung.

--- Ich habe das Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet und lasse mich natürlich erstmal Steuer befreien----

6. Muss ich bei der AA bescheid geben, dass ich ein NG habe? Auch wenn ich keinen Hauptjob habe und keine Zuschüsse erhalte?

7. Muss ich dem Chef meines Nebenjobs bescheid geben?

8. Wie sieht es mit Versicherungen aus?

Das wäre es bis hier erst einmal.

Vielen Dank im voraus.
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.10.2007, 14:19   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
1. Muss ich mich beim FA melden oder melden die sich von selbst bei mir?
Du bekommst vom Finanzamt nach der Anmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Wenn dieser innerhalb von ein paar Wochen noch nicht da ist, würde ich einfach mal nachfragen...

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
2. Kann ich Kontoführungsgebühren als Ausgaben buchen und später auch einmal absetzen?
Die Kontoführungsgebühren des betrieblichen Kontos sind Betriebsausgaben.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
3. WAS muss ich WANN beim FA vorlegen?
Das kommt ganz darauf an.

Du musst, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, bis zum 10. des Folgemonats (Dauerfristverlängerung möglich, dann 10. der übernächsten Monats).

Solltest du angestellte haben, musst du u.U. monatlich eine Lohnsteueranmeldung abgeben.

Weiter musst du am Jahresende eine Gewinnermittlung, eine Umsatz-, Gewerbe- und eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
4. Kennt jemand gute, billige Programme für Steuererklärungen, Kundenverwaltung, etc.?
Ich arbeite für Steuererklärungen mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung und für Buchführung würde ich die Programme von Lexware empfehlen.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
5. Kann mir jemand Musterformulare, die ich ans FA schicken muss senden? Ich habe bisher keine Erfahrung in Sachen Steuererklärung und Buchführung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die ggf. abzugebene Lohnsteueranmeldung sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Formulare in Papierform werden nur sehr selten in ganz besonderen Ausnahmefällen akzeptiert.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
--- Ich habe das Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet und lasse mich natürlich erstmal Steuer befreien----
Von der Steuer befreien? Wenn du Gewinn machst, musst du den auch versteuern.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
6. Muss ich bei der AA bescheid geben, dass ich ein NG habe? Auch wenn ich keinen Hauptjob habe und keine Zuschüsse erhalte?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, da du ja z.B. über die AA versichert bist und das könnte sich dann u.U. ändern.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
7. Muss ich dem Chef meines Nebenjobs bescheid geben?
Hast du jetzt einen Nebenjob oder bist du selbstständig?

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
8. Wie sieht es mit Versicherungen aus?
Als Selbstständiger musst du Dich grnds. selber versichern, entweder in einer privaten Versicherung oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 16:47   #3
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Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
Kuehni macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Von der Steuer befreien? Wenn du Gewinn machst, musst du den auch versteuern.
Es gibt doch diesen § der Regelt, dass man bis zu einem bestimmten Umsatz keine Umsatzsteuer zahlt. Man kann somit aber auch keine Vorsteuer geltend machen.


Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, da du ja z.B. über die AA versichert bist und das könnte sich dann u.U. ändern.
Wieso bin ich über die AA versichert? Davon ist mir nichts bekannt. Ich bekomme von der AA kein Geld. Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.


Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Hast du jetzt einen Nebenjob oder bist du selbstständig?
Ich habe einen Nebenjob auf bis zu 400€/mtl.
Jetzt habe ich mir noch das Nebengewerbe angemeldet und bin aber trotzdem noch auf der Suche nach einem Hauptberuf bzw. einem Ausbildungsplatzes.

Vieln Dank
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 16:57   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
Es gibt doch diesen § der Regelt, dass man bis zu einem bestimmten Umsatz keine Umsatzsteuer zahlt. Man kann somit aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Aso, du meinst die Umsatzsteuer. Ja, das ist der §19 UStG - Kleinunternehmer. Die Umsatzbesteuerung fällt damit weg und du kannst keine Vorsteuer ziehen. Wichtig: Auf deinen Rechnungen darf keine USt ausgewiesen werden.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
Wieso bin ich über die AA versichert? Davon ist mir nichts bekannt. Ich bekomme von der AA kein Geld. Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Hatte es so verstanden, das du z.Zt. auf Jobsuche bist und bei der AA als Arbeitslos/Arbeitssuchend gemeldet bist.

Keine Ahnung ob man das der AA mitteilen muss, würde da einfach mal Nachfragen. Hat ja dann eh keine Nachteile für dich, wenn du kein Geld von der AA bekommst.

Zitat:
Zitat von Kuehni Beitrag anzeigen
Ich habe einen Nebenjob auf bis zu 400€/mtl.
Jetzt habe ich mir noch das Nebengewerbe angemeldet und bin aber trotzdem noch auf der Suche nach einem Hauptberuf bzw. einem Ausbildungsplatzes.
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn dort etwas zu drin steht, dann musst du es deinem Arbeitgeber mitteilen.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2007, 23:01   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
Kuehni macht alles soweit korrekt
Wie sieht es jetzt aus? WAS muss ich WANN beim Finanzamt, als Kleinunternehmer mit dem in Anspruch genommenen §19 UStG, vorlegen?´
Habt ihr dazu vll. konkrete Muster bzw. Vorlagen??
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2007, 23:05   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Du bekommst vom FA ein Formular zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Kannst das aber wohl auch online runterladen und hinschicken oder einfach vorbeigehen und dort ausfüllen.
Auf diesem wird dann entsprechend die Kleinunternehmerregelung angekreuzt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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