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08.10.2007, 22:10
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Gewerbeschein - Problem mit angemeldete Tätigkeiten
Hi Leute,
ich bin hauptberuflich Selbständiger Programmierer und habe mit meinem Unternehmenspartner vor einiger zeit eine GbR gegründet.
Wir sind im Print / Webdesign Bereich tätig und auf unserem Gewerbeschein steht unter dem Punkt angelmedete tätigkeiten - "Programmierung
und Gestaltung von Digitalen und Printmedien".
Soweit ist alles gut. Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich arbeite seit längerem für eine Zeitungvertrieb auf 400 € Basis. Da es eine geringfügige Beschäftigung ist muß es beim Finanz-/Gewerbeamt
nicht angegeben werden.
Meine dortigen Aufgaben sind Zeitungsverteilung / Ladegeschäft / Kommision / Kontrolle .
Mein Chef sprach mich vor kurzem darauf an meine Mitarbeit im Vertrieb zu erhöhen, ich würde dann aber bei der mtl. Abrechung über 400 € kommen.
Nun sind mein Chef und ich auf die Idee gekommen das der Vertrieb mich von der geringfügigien Beschäftigung abmeldet und ich würde dem Vertrieb dann mtl. eine Rechnung über die GbR ausstellen.
Das Problem ist jetzt das dieser Job nichts mit unseren aufgeführten tätigkeiten auf dem Gewerbeschein zu tun hat, würde mir aber eine weitere einnahmequelle bieten.
Ich habe mir überlegt die angemeldete Tätigkeiten auf dem Gewerbeschein um dem Punkt "Kurierdienste" zu erweitern.
Könnte es damit evtl Probleme mit den aktuell aufgeführten Tätigkeiten geben oder muß ich einen zweiten Gewerbeschein dafür beantragen?
Oder könnte ich es evtl etwas geschickter mit unseren aufgeführten Gbr Tätigkeiten auf dem GEwerbeschien formulieren da der Zeitungsvertieb im weitesten Sinne auch was mit Medien zu tun hat.
Momentan steht dort noch wie gesagt "Programmierung und gestaltung von Digitalen und Printmedien"
Vieleicht geht irgendetwas in Richtung "Programmierung und gestaltung von Digitalen und Printmedien sowie MedienConsulting & MedienService", oder könnte es damit schwierigkeiten geben da diese Begriffe
sehr weitläufig sind?
Gruß
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08.10.2007, 22:18
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
grundsätzlich kannst du den Gewerbezweck erweitern. Das zuständige Amt wird dier beim finden der richtigen Beschreibung helfen (war bei mir damals auch so)
Eine weitaus wichtigere Frage ist die, ob es evtl. eine sog. Scheinselbstständigkeit sein könnte.
Habt ihr mit der GbR noch andere Kunden außer dann deinen "Noch-Chef"?
Wenn das dann euer einziger Kunde ist, könnte es evtl. zu Problemen mit dem Finanzamt oder der Sozialversicherung kommen...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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08.10.2007, 22:25
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ist in dem Fall eindeutig eine Umgehung der Sozialabgaben, auch wenn andere Kunden da sind. Von daher: Finger weg.
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08.10.2007, 22:37
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Hallo,
der Zeitungvertrieb soll momentan nur ein Nebenverdienst darstellen und auch nur für die nächsten paar Monate.
Wir stecken mit unserer GbR noch in der Anfangsphase und brauchen daher jeden Euro ;-)
Wir betreuen bislang knapp ein dutzden Kunden mit unserer eigentlichen Arbeit und das Haupteinkommen kommt auch aus dem Print/Webdesign.
Ich denke das das Problem mit der Scheinselbständigkeit dann nicht gegeben ist, oder?
Oder gibt es evtl Probleme mit dem Finanzamt wenn ich mtl. jemanden eine Rechnung über einem längerem Zeiraum ausstelle ?
Sry, kenn mich mit der Thematik noch nicht so gut aus.
Gruß
Warum sollte das eine Umgehung der Sozialabgaben sein, als selbständiger zahle ich ganz normal meine Abgaben.
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08.10.2007, 23:39
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Ist in dem Fall eindeutig eine Umgehung der Sozialabgaben, auch wenn andere Kunden da sind. Von daher: Finger weg.
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Hallo ...
warum ist dies so "eindeutig" ?
MfG
BEBOUB
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09.10.2007, 06:50
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dande
Mein Chef sprach mich vor kurzem darauf an meine Mitarbeit im Vertrieb zu erhöhen, ich würde dann aber bei der mtl. Abrechung über 400 € kommen.
Nun sind mein Chef und ich auf die Idee gekommen das der Vertrieb mich von der geringfügigien Beschäftigung abmeldet und ich würde dem Vertrieb dann mtl. eine Rechnung über die GbR ausstellen.
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Eindeutig, weil dande dort jetzt auf 400-Euro-Basis angestellt ist und in Zukunft dort mehr arbeiten soll. Damit aber z.B. keine SozV-Abgaben anfallen, wird hieraus kein "normales" Angestelltenverhältnis gemacht, sondern dande schreibt in Zukunft Rechnungen... So wird mindestens die ALV und die Umlage eingespart. Was die KV, PV, RV angeht, wird sich die Krankenkasse schon ihren Teil holen. Bei der Berechnung der Beiträge wird ja dann auf den Steuerberscheid abgestellt...
Aber da du ja noch weitere Kunden hast, sollte dies m.E. zu keinem Problem führen. Ist halt ein Kunde wie jeder andere auch (auch wenn du für diesen immer die gleiche Leistung erbringst).
Zitat:
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Zitat von dande
Oder gibt es evtl Probleme mit dem Finanzamt wenn ich mtl. jemanden eine Rechnung über einem längerem Zeiraum ausstelle ?
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Dann hätte ja jeder Steuerberater oder jedes andere Unternehmen mit Stammkunden ein Problem...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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09.10.2007, 09:36
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich denke aber das sollte mal genau durchgerechnet werden... denn die 400 € müssen ja jetzt nicht normal versteuert werden und werden nur pauschal mit Sozialabgaben belegt. Unter Umständen ist dann nämlich der "Mehrgewinn" wieder dahin.
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