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Zitat von Zamara74
Muss ich bei Punkt 1.2 des Fragebogens wirklich meinen Mann angeben? Wenn ja, wozu? Er hat ja kein Gewerbe und macht jedes Jahr ganz normal seine Steuererklärung.
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Was steht denn da unter den Punkt? Vielleicht ist es ja für die Zusammenveranlagung und der Berechnung von evtl. Steuervorauszahlungen wichtig.
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Zitat von Zamara74
Gleiches gilt für Punkt 3.1. Sind die Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für meinen Ehemann wirklich notwendig?
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Siehe erste Anwort.
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Zitat von Zamara74
Und was soll ich bei Punkt 7.1 (Geschätzter Gesamtumsatz) angeben, wenn ich nicht die geringste Ahnung habe, ob und wie sich mein Geschäft entwickelt?
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Du wirst doch wohl wissen was du machst und zu welchem Preis du dich verkaufst. Da du wegen der Familienversicherung sowieso unter einem Gewinn von monatlich 350 € bleiben musst, wird sich der maximale Umsatz hochrechnen lassen.
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Zitat von Zamara74
Ach ja, und welchen Vorteil hat es, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr anzugeben (Gewerbeanmeldung war im September)?
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Das geht bei dir sowieso nicht.
Ich hab meinen Fragebogen direkt im FA ausgefüllt und der nette Beamte hat auf die Angaben bezgl. Ehemann wohlwollend verzichtet.