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14.10.2007, 17:25
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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Firmenname auf Gewerbeanmeldung
Hi Ihr...
ist es richtig, dass der gewählte "Firmenname" bei der Gewerbeanmeldung nicht angegeben wird ?!
Lediglich die angemeldete Tätigkeit?! Such mir hier grad die Augen wund... 
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14.10.2007, 17:28
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
wenn du als Einzelunternehmer ein Gewerbe anmeldest, dann muss m.E. nur dein Name dort angegeben werden.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.10.2007, 17:33
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Genau, für 'nen echten Firmennamen muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen.
Dem Gewerbe- und Finanzamt ist es völlig egal wie du dich als Zusatz! (kein Eintrag ins HRG) nennst, und wenn's alle 2 Wochen wechselt...
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14.10.2007, 17:47
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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...sprich ich kann meine "Firma" als Einzelunternehmer dann
"Zitronenfalter" (Phantasiename)
Inh. Max Mustermann
nennen und muss das nirgends weiter angeben?
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14.10.2007, 17:53
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Richtig.
Es muss halt immer auf jedem Geschäftspapier dein richtiger Name auftauchen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.10.2007, 17:54
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ohne Inhaber!!!
Für die Kunden muss anhand des Namens sofort ersichtlich sein um welche Rechtsform es sich handelt und mit wem er es überhaupt zu tun hat.
Denn... der Einzelunternehmer selbst ist das Unternehmen, das Gewerbe, ergo dein Mann *gg*. Hat auch was mit der Haftung zu tun etc. und gab schon etliche Threads drüber.
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14.10.2007, 17:57
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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...sprich ich kann meine "Firma" als Einzelunternehmer dann
"Zitronenfalter" (Phantasiename)
Inh. Max Mustermann
nennen und muss das nirgends weiter angeben?
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14.10.2007, 17:59
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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uups....doppelter Eintrag - sorry, da waren die Finger schneller
Ok...ich glaub, jetzt hab ich´s kapiert...
Gewerbeanmeldung - ohne Firmenname, da mein Mann die "Firma" ist 
als Auftritt Name XY + Familienname
alles klar...ich danke Euch !!!
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14.10.2007, 18:00
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Das hast du doch gerade schon mal geschrieben...
Du kannst überall "Zitronenfalter" drauf schreiben, aber das Inhaber muss weg...
Dafür musst du dann deinen Name drauf schreiben.
Z.B.
Zitronenfalter
Max Mustermann
Musterhausenerstr.
12345 Musterhausen
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.10.2007, 18:42
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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...wie gesagt - bin aufs falsche knöpfchen gekommen...finger schneller als der kopf
danke für die infos - hat mir sehr geholfen!
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14.10.2007, 18:44
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von tabika
...wie gesagt - bin aufs falsche knöpfchen gekommen...finger schneller als der kopf 
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Ist ja nicht so tragisch... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.10.2007, 19:10
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von tabika
uups....doppelter Eintrag - sorry, da waren die Finger schneller
Ok...ich glaub, jetzt hab ich´s kapiert...
Gewerbeanmeldung - ohne Firmenname, da mein Mann die "Firma" ist 
als Auftritt Name XY + Familienname
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Ausgeschriebener Vorname und ausgeschriebener Familienname! Nur Famlienname reicht nicht.
copy
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21.10.2007, 21:58
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Magdeburg
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Und wie ist das bei einem Logo?
Muss man da in das Logo auch den Namen des Gründers einbringen?
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21.10.2007, 22:08
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das Logo wird wohl kaum - und darf es beim Einzelunternehmen auch nicht - allein irgendwo stehen.
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21.10.2007, 23:03
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Magdeburg
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Naja, auf der eigenen Webseite ist doch aber meist das Logo "alleine"...
also muss im Logo "Inh. x y z" stehen?
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