 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
15.10.2007, 16:28
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einkünfte)
Hallo,
Ich fülle grad den Fragebogen zu ende aus und bin grade bei Punkt 3:
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)- Bei Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gebe ich in der ersten Spalte logischerweise an, was ich dieses Jahr noch an Einkünften erwarte sowie eine Progrnose für das Folgejahr. (Ich nehme die Kleinunternehmerreglung in Anspruch)
- Aber was gebe ich bei den Voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen an? Ich habe zwar ein wenig Geld fest verzinst, sowie Einkünfte aus einem Tagesgeldkonto bleibe aber weit unter meinem Freistellungsbetrag von 801€ muss ich diese Einkünfte trotzdem angeben?
lg
Adrian
|
|
|
15.10.2007, 18:12
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von AdrianF
Hallo,
Ich fülle grad den Fragebogen zu ende aus und bin grade bei Punkt 3:
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)- Bei Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gebe ich in der ersten Spalte logischerweise an, was ich dieses Jahr noch an Einkünften erwarte sowie eine Progrnose für das Folgejahr. (Ich nehme die Kleinunternehmerreglung in Anspruch)
|
Genau, nur die erwarteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, alle anderen Einkunftsarteb bleiben hier unberücksichtigt.
Zitat:
Zitat von AdrianF
- Aber was gebe ich bei den Voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen an? Ich habe zwar ein wenig Geld fest verzinst, sowie Einkünfte aus einem Tagesgeldkonto bleibe aber weit unter meinem Freistellungsbetrag von 801€ muss ich diese Einkünfte trotzdem angeben?
|
M.E. musst du die trotzdem angeben... Das FA erkennt ja, das die Einkünfte unterhalb der Grenze liegen... Bin mir da aber nicht 100%ig sicher...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
15.10.2007, 19:38
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
noch eine Kleinigkeit,
gleich am Anfang soll ich mein Aktenzeichen/Steuernummer angeben, Steuernummer wird mir ja erst noch zugeteilt, soll ich anstelle dessen mein Geschäftzeichen (Nast-Nr.) eingeben, oder dieses Feld einfach freilassen?
Gruß
Adrian
|
|
|
15.10.2007, 19:42
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Die NASt-Nummer ist momentan deine Steuernummer... die musst du da eintragen...
NASt steht für Neuaufnahmestelle...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
15.10.2007, 20:17
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
M.E. musst du die trotzdem angeben... Das FA erkennt ja, das die Einkünfte unterhalb der Grenze liegen... Bin mir da aber nicht 100%ig sicher...
|
nein, die sind natürlich nicht anzugeben. Es wurde ja nach Einkünften gefragt und nicht nach den Einnahmen.
Einnahmen
./. Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag
./. Sparer-Freibetrag
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
Gruß
Sven
|
|
|
15.10.2007, 20:23
|
#6
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von Sven
./. Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag
./. Sparer-Freibetrag
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
|
 Klar... da ist was dran... wer lesen kann ist klar im Vorteil... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
15.10.2007, 20:28
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
hm leider zu spät, hab eben alles abgeschickt 
werde ich wohl noch persönlich oder telefonisch korrigieren müssen.
Trotzdem danke für die Hilfe.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:21 Uhr.
|
 |