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Alt 15.10.2007, 16:28   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
AdrianF macht alles soweit korrekt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einkünfte)


Hallo,
Ich fülle grad den Fragebogen zu ende aus und bin grade bei Punkt 3:
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
  • Bei Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gebe ich in der ersten Spalte logischerweise an, was ich dieses Jahr noch an Einkünften erwarte sowie eine Progrnose für das Folgejahr. (Ich nehme die Kleinunternehmerreglung in Anspruch)
  • Aber was gebe ich bei den Voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen an? Ich habe zwar ein wenig Geld fest verzinst, sowie Einkünfte aus einem Tagesgeldkonto bleibe aber weit unter meinem Freistellungsbetrag von 801€ muss ich diese Einkünfte trotzdem angeben?
lg
Adrian
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Alt 15.10.2007, 18:12   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
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Zitat:
Zitat von AdrianF Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich fülle grad den Fragebogen zu ende aus und bin grade bei Punkt 3:
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
  • Bei Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gebe ich in der ersten Spalte logischerweise an, was ich dieses Jahr noch an Einkünften erwarte sowie eine Progrnose für das Folgejahr. (Ich nehme die Kleinunternehmerreglung in Anspruch)
Genau, nur die erwarteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, alle anderen Einkunftsarteb bleiben hier unberücksichtigt.

Zitat:
Zitat von AdrianF Beitrag anzeigen
  • Aber was gebe ich bei den Voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen an? Ich habe zwar ein wenig Geld fest verzinst, sowie Einkünfte aus einem Tagesgeldkonto bleibe aber weit unter meinem Freistellungsbetrag von 801€ muss ich diese Einkünfte trotzdem angeben?
M.E. musst du die trotzdem angeben... Das FA erkennt ja, das die Einkünfte unterhalb der Grenze liegen... Bin mir da aber nicht 100%ig sicher...

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2007, 19:38   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
AdrianF macht alles soweit korrekt
noch eine Kleinigkeit,
gleich am Anfang soll ich mein Aktenzeichen/Steuernummer angeben, Steuernummer wird mir ja erst noch zugeteilt, soll ich anstelle dessen mein Geschäftzeichen (Nast-Nr.) eingeben, oder dieses Feld einfach freilassen?

Gruß
Adrian
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Alt 15.10.2007, 19:42   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Die NASt-Nummer ist momentan deine Steuernummer... die musst du da eintragen...

NASt steht für Neuaufnahmestelle...

Gruß,
Matthias
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Alt 15.10.2007, 20:17   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
M.E. musst du die trotzdem angeben... Das FA erkennt ja, das die Einkünfte unterhalb der Grenze liegen... Bin mir da aber nicht 100%ig sicher...
nein, die sind natürlich nicht anzugeben. Es wurde ja nach Einkünften gefragt und nicht nach den Einnahmen.

Einnahmen
./. Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag
./. Sparer-Freibetrag
= Einkünfte aus Kapitalvermögen

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 15.10.2007, 20:23   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
./. Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag
./. Sparer-Freibetrag
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
Klar... da ist was dran... wer lesen kann ist klar im Vorteil...
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Alt 15.10.2007, 20:28   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
AdrianF macht alles soweit korrekt
hm leider zu spät, hab eben alles abgeschickt
werde ich wohl noch persönlich oder telefonisch korrigieren müssen.
Trotzdem danke für die Hilfe.
AdrianF ist offline   Mit Zitat antworten
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