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17.10.2007, 11:22
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Auswirkungen?
Hi Leute,
hab jetzt meinen Fragebogen vom FA bekommen und bin grad am grübeln wie ich den Ausfülle.
Ich hänge ein bisschen bei: 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus
Wo soll ich meinen Einkünfte vom Gewerbe eintragen? Bei Gewerbebetrieb od. Selbständiger Arbeit?
Was soll ich bei Nichtselbständiger Arbeit eintragen? Gehe ja noch normal auf Arbeit und hab das Gewerbe nur Nebenberuflich!! Bruttolohn od. Nettolohn? Und warum überhaupt? Was hat denn mein Berufseinkommen mit der Einkommensteuer od. Gewerbesteuer zu tun? Ich zahle ja dafür auch Lohnsteuer. Was hat das für Auswirkung?
Dann hab ich noch Kleinunternehmer Regelung.
Also ich will eigentlich auf meinen Rechnungen die Mwst. mit angeben, da ja viele Käufer darauf Wert legen (hier PC-Bereich) Macht das Sinn? Wenn ich z. B. nen TV für 500 Euro + 95 Euro Vorsteuer kauf und den dann für 600 Euro + 114 Euro Umsatzsteuer verkauf. Muss ich dann praktisch die Differenz von 19 Euro ans FA absetzen?
Wenn ich jetzt den TV 2007 kaufe aber nicht verkaufe? Kann ich dann die 95 Euro Vorsteuer vom FA wieder einfordern?
Wenn ich jetzt die Regelung aber in Anspruch nehme, müsste ich dann die 19 Euro nicht ans FA absetzen? Kann dafür aber keine Mwst. auf der Rechnung angeben, sehe ich das richtig? Aber dafür auch nicht bei einen nichtverkauften TV (s. o.) auch keine Vorsteuer Zurückerstattung verlangen?
Ich hoffe ich hab das alles nicht zu sehr falsch verstanden.
Schonmal vielen Dank für eure Antworten und Mühen.
Gruß
murby81
Geändert von murby81 (17.10.2007 um 21:57 Uhr).
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17.10.2007, 11:57
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von murby81
Also ich will eigentlich auf meinen Rechnungen die Mwst. mit angeben, da ja viele Käufer darauf Wert legen (hier PC-Bereich) Macht das Sinn? Wenn ich z. B. nen TV für 500 Euro + 95 Euro Vorsteuer kauf und den dann für 600 Euro + 114 Euro Umsatzsteuer verkauf. Muss ich dann praktisch die Differenz von 19 Euro ans FA absetzen?
Wenn ich jetzt den TV 2007 kaufe aber nicht verkaufe? Kann ich dann die 114 Euro Vorsteuer vom FA wieder einfordern?
Wenn ich jetzt die Regelung aber in Anspruch nehme, müsste ich dann die 19 Euro nicht ans FA absetzen? Kann dafür aber keine Mwst. auf der Rechnung angeben, sehe ich das richtig? Aber dafür auch nicht bei einen nichtverkauften TV (s. o.) auch keine Vorsteuer Zurückerstattung verlangen?
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Mit verkauft und nicht verkauft hat das erstmal so direkt nichts zu tun.
Wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung optierst (Umsatz unter 17500 €), an diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden, kannst du dir für alle deine gewerblichen Ausgaben die MwSt. erstatten lassen. Sofern die MwSt. ausgewiesen ist und die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Von all deinen Einnahmen musst du enstprechend 19% an das FA abführen.
Was besser für dich ist kannst du nur selbst durchrechnen.
Zur Ausfüllung des Fragebogens guck mal hier: http://www.rheinhessen.ihk24.de/prod...eErfassung.pdf
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18.10.2007, 12:28
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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danke, aber leider bin ich immer noch am rätzeln, was mein Lohn mit dem Gewerbe zu tun hat? was hat der für Auswirkung?
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18.10.2007, 12:43
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Für die Festlegung evtl. Einkommensteuervorauszahlungen auf die Gewerbeeinnahmen.
Ich frage mich warum immer und immer wieder die Diskussion um die Punkte des Fragebogens aufkommt... 
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19.10.2007, 22:04
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Bayern
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Ich klinke mich gerade mal in dieses Thema ein. Fülle auch gerade den Fragebogen ist.
Bei der Zeile "Einkünfte aus NichtSelbständiger Arbeit" wurde mir gesagt, ich solle das eintragen, was auf meiner Lohnsteuererklärung vom Vorjahr als Einkommen steht. Aber als Student mit einem Nebenjob (350EUR per Monat) habe ich bisher noch keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt.
Dann wurde mir gesagt, dass ich mit 4.200EUR per Jahr sowieso nicht steuerpflichtig bin, und ich deshalb dieses Feld leer lassen könnte.
Ist das richtig so? Mir kommt das irgendwie komisch vor. Ich war der Meinung dass ich dort die 4.200EUR schon eintragen sollte. Das Finanzamt hat leider schon geschlossen und ich möchte nicht bis Montag warten.
Danke im Voraus, und ein schönes Wochenende
Michael
Geändert von MikeH (19.10.2007 um 22:32 Uhr).
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19.10.2007, 22:27
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von MikeH
Bei der Zeile "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit" wurde mir gesagt,...
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Hast du denn solche Einkünfte???
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19.10.2007, 22:31
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Bayern
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Oh entschuldigung, da hatte ich mich glatt verschrieben, ich meinte selbstverständlich die Nichtselbstständige Arbeit.
Kleiner Fehler, große Auswirkung.
Grüße
Michael
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19.10.2007, 22:41
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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 Ich denke: wenn der Minijob pauschal versteuert ist - also nicht auf Lohnsteuerkarte - muss er da auch nicht eingetragen werden.
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19.10.2007, 23:18
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Bayern
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Danke, dann muss es wohl drauf :-) Es wird nicht pauschal versteuert sondern über Lohnsteuerkarte abgerechnet.
Grüße
Michael
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