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Alt 20.10.2007, 13:42   #1
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pascal984 macht alles soweit korrekt

Eigenes Gewerbe neben der Ausbildung


Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar habe ich vor Beginn meiner Ausbildung (01. September) 3 Jahre einen eigenen Shop und somit ein Gewerbe gehabt.

Ab dem 01.09. habe ich den Shop jedoch eingestellt und auch das Gewerbe abgemeldet.

Jetzt meinte mein Chef, dass er evtl. den Shop mit mir weiterführen möchte, parallel zur Ausbildung.

Meine Fragen dazu sind jetzt:

- Kann ich wenn ich das Gewerbe neu anmelde noch Kindergeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beziehen?
- Muss ich evtl. Einkommenssteuern zahlen?

Ich verdiene im Ersten Lehrjahr 620€ brutto....

Vielen Dank für eure Hilfe!
pascal984 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.10.2007, 13:50   #2
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Zitat:
Zitat von pascal984 Beitrag anzeigen
- Kann ich wenn ich das Gewerbe neu anmelde noch Kindergeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beziehen?
Also das Kindergeld ist ja an dein Einkommen geknüpft... wenn du die Grenzen i.H.v. € 7.388 (glaube ich) überschreitest bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr.

Was mit der BAB ist weiß ich nicht. Vermute mal, das diese auch an das Einkommen geknüpft ist.

Zitat:
Zitat von pascal984 Beitrag anzeigen
- Muss ich evtl. Einkommenssteuern zahlen?
Das kommt ganz darauf an wie hoch der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist. Wenn du den Eingangsbetrag von 7.664 zu versteuerndem Einkommen überschreitest musst du Einkommensteuer bezahlen.

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2007, 15:24   #3
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Registriert seit: Jun 2005
pascal984 macht alles soweit korrekt
Zu versteuerdem Einkommen heißt netto?

Gruß
pascal984 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2007, 15:33   #4
TP-Moderator
 
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Nein, das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich wie folgt:

Zitat:
Zitat von R.2 Abs.1 EStR
(1) Das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:


1 Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
2 + Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 3 EStG sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)

3 = Summe der Einkünfte
4 – Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
5 – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
6 – Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)
7 = Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
8 – Verlustabzug nach § 10d EStG
9 – Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c EStG)
10 – außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33c EStG)
11 – Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter (§§ 10e bis 10i EStG, § 52 Abs. 21 Satz 6 EStG i. d. F. vom 16.4.1997, BGBl. I S. 821 und § 7 FördG)

12 + zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG
13 = Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)
14 – Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG)

15 – Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV

16 = z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG).
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2007, 18:20   #5
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von pascal984 Beitrag anzeigen
Jetzt meinte mein Chef, dass er evtl. den Shop mit mir weiterführen möchte, parallel zur Ausbildung.
Wie darf man sich diese Konstellation genau vorstellen?
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2007, 07:54   #6
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Benutzerbild von susannundich
 
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susannundich ist auf einem guten Weg
Wenn dein Chef ein korrekter Geschäftsmann ist
wird er sicher den Shop auf seinen Namen nehmen,
über seine Steuer laufen lassen und dir dann eine Provision zahlen.

So zumindest würde ich ihm das vermitteln.
Warum sonst sollte er sich dafür interessieren.
Kannst die Domain ja auf deinen Namen
und das Firmenimpressum auf seinen Namen machen.
__________________
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
susannundich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2007, 09:36   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von susannundich Beitrag anzeigen
Wenn dein Chef ein korrekter Geschäftsmann ist
wird er sicher den Shop auf seinen Namen nehmen,
über seine Steuer laufen lassen und dir dann eine Provision zahlen.
Warum ist er nur dann ein korrekter Geschäftsmann?

Was spricht denn deiner MEinung nach z.B. gegen eine GbR?

Gruß,
Matthias
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2007, 11:07   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von susannundich
 
Registriert seit: Mar 2007
susannundich ist auf einem guten Weg
Nicht nur dann ist er ein korrekter Chef,

aber aufgrund der Chef-Azubi Beziehung

und der Einfachheit der Dinge würde es sich halt anbieten.
__________________
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen

Geändert von susannundich (21.10.2007 um 13:37 Uhr).
susannundich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2007, 11:14   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von susannundich Beitrag anzeigen
Nur Nur dann ist er ein korrekter Chef
Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen...

Wenn alles über den Chef läuft und das Angestelltenverhältnis mal in die Brüche geht, dann hat pascal984 nichts in der Hand, weil alles über den Chef (dann halt Ex-Chef) gelaufen ist.

Ein weiterer Grund ist der, dass wenn der Chef seinem Angestellten eine Provision zahlt, diese Lohnsteuer und Sozialversicherungspflichtig ist.

Bei einer GbR sind beide u.U. zu 50% beteiligt, unabhängig von Beschäftigungsverhältnis.

Gruß,
Matthias
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2007, 11:39   #10
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Nun ja, ich finde die Konstellation erst mal etwas merkwürdig, dass der Chef etwas über den Azubi laufen lassen will. Von daher wäre es interessant, da ein paar mehr Details zu erfahren.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
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