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20.10.2007, 20:59
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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(Klein-)gewerbeanmeldung: Wann anfangen?
Hallo,
ich will, sobald ich 18 bin ein Gewerbe anmelden (Kleingewerberegelung), dies wird Mitte Dezember sein.
Ich habe nun jetzt schon eine Anfrage zur Erstellung einer Webseite erhalten.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich vorgehen muss.
1. Ich werde also Mitte Dezember mein Gewerbe anmelden
2. Bis der Fragebogen vom Finanzamt kommt, wird es auch noch einige Tage / Wochen dauern.
Wann darf ich mit der Erstellung der Webseite beginnen? Ich will aufjeden Fall eine Rechnung ausstellen (ohne Mehrwertsteuer, da Kleingewerberegelung).
Möglichkeit 1:
Darf ich jetzt beginnen, die Rechnung aber erst nach meiner Anmeldung des Gewerbes, also Mitte Dezember, hinschicken? Oder muss ich mit der Rechnung warten, bis der Fragebogen vom Finanzamt kam?
Möglichkeit 2:
Oder darf ich erst beginnen, sobald ich das Gewerbe angemeldet habe (Mitte Dezember)? Und die Rechnung vor oder nach dem Erhalt des Fragebogens vom Finanzamt?
Möglichkeit 3:
Muss ich warten bis der Fragebogen vom Finanzamt kommt und erst dann die Webseite erstellen und die Rechnung erstellen.
Meine zweite Frage:
Die Steuererklärung muss ja, soweit ich es hier im Forum gelesen habe, immer Ende des Jahres (folglich Dezember) erstellt werden (einfache, formlose, Gewinn-Verlust-Rechnung). Wenn ich jetzt im Dezember mein Gewerbe erst anmelde, muss ich dann gleich nach 1 bis 2 Wochen eine Steuererklärung erstellen?
Es wird bis zu diesem Zeitpunkt wohl erst zu einer Webseitenerstellung (siehe meine erste Frage) gekommen sein ...
Vielen Dank für Hilfe, auch wenn meine Fragen wohl etwas blöd sind ...
Frager7
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21.10.2007, 09:50
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Frager7
Möglichkeit 2:
Oder darf ich erst beginnen, sobald ich das Gewerbe angemeldet habe (Mitte Dezember)? Und die Rechnung vor oder nach dem Erhalt des Fragebogens vom Finanzamt?
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Das Gewerbe muss m.E. erst angemeldet werden. Eine korrte Rechnung kannst du erst ausstellen, wenn du vom Finanzamt eine Steuernummer bekommen hast.
Zitat:
Zitat von Frager7
Meine zweite Frage:
Die Steuererklärung muss ja, soweit ich es hier im Forum gelesen habe, immer Ende des Jahres (folglich Dezember) erstellt werden (einfache, formlose, Gewinn-Verlust-Rechnung). Wenn ich jetzt im Dezember mein Gewerbe erst anmelde, muss ich dann gleich nach 1 bis 2 Wochen eine Steuererklärung erstellen?
Es wird bis zu diesem Zeitpunkt wohl erst zu einer Webseitenerstellung (siehe meine erste Frage) gekommen sein ...
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Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 musst du m.E. bis zum 31.05.2008 abgeben. Dies gilt auch für die Gewinnermittlung. Formlos ist diese nicht mehr 100%ig, da du zwingend die Anlage EÜR ausfüllen musst. Weiter musst du, trotz inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuererklärung abgeben. U.U. muss auch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.10.2007, 11:21
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Dies gilt auch für die Gewinnermittlung. Formlos ist diese nicht mehr 100%ig, da du zwingend die Anlage EÜR ausfüllen musst.
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Zwingend doch nur, wenn die Betriebseinnahmen über 17.500 € liegen, oder hat sich da was geändert?
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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21.10.2007, 11:28
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von wys
Zwingend doch nur, wenn die Betriebseinnahmen über 17.500 € liegen, oder hat sich da was geändert?
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Da hast du Recht... hab ich eben nicht dran gedacht...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.10.2007, 13:01
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Ok, danke schonmal.
Wenn ich mir nun die Steuererklärung für 2007 sparen will, muss ich mein Gewerbe wohl einfach am 1.1.08 anmelden, oder? (Ich gehe aufs Gymnasium, habe also bis jetzt überhaupt kein Einkommen).
Kennt ihr eine Webseite, auf der das ganze Theme Steuererklärung und Gewinnermittlung, für Kleingewerbe unter den oben genannten 17.500 EUR, erklärt ist (am besten auch mit Beispielen, wie diese aussehen müssen)?
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21.10.2007, 13:04
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hast du hier schonmal die festgepinnten FAQ gelesen?
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21.10.2007, 13:29
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Ja, hab ich eigentlich durchgelesen.
In der FAQ sind afaik keine Beispiele für die Steuererklärung und die Gewinnermittlung. Dies wäre für mich interessant 
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21.10.2007, 13:33
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Für die Gewinnermittlung ist das Stichwort: EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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21.10.2007, 18:01
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich habe vor zum einen Webseiten zu erstellen (Webdesign) und auf eigene Webseiten vielleicht Werbung einzubinden.
Dies könnte man bei der Gewerbeanmeldung wohl als "Internetdienstleistungen" zusammenfassen.
Wie heißt aber der richtige Begriffe dafür:
Ich will zudem noch "Computer-Hilfe" anbieten. Also Kunden bei einfachen Computerproblemen helfen. z.B. WLAN einrichten; Windows neuinstallieren, Computer einrichten, ...
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