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21.10.2007, 15:24
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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kleinunternehmen - wie preise berechnen?
hallo,
ich übernehme ab und zu aufträge für lektorat & korrektorat und habe dafür ein kleinunternehmen angemeldet.
ich weise deshalb ja keine umsatzsteuer aus und kann auch keine anschaffungen von der steuer absetzen; da ich ja aber auch dinge für den job brauche und dafür geld ausgebe (papier, drucker-toner, duden ;-), ab und zu copyshop, telefon, internet), würde ich jetzt gerne wissen, ob man
a) in der rechnung einfach die 19% ust. auf den vereinbarten stundenlohn draufrechnet (ohne sie explizit auszuweisen, also zb bei einem wert von 150 euro einfach 178,50 euro angibt), oder
b) irgend einen fantasie-pauschalbetrag auf die rechnung draufrechnet (zb 160 euro bei einem wert von 150 euro), oder
c) einfach pech gehabt hat und sein büromaterial etc. von dem vereinbarten stundenlohn bezahlen muss.
wie macht ihr das?!
danke schon mal für eure hilfe!

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21.10.2007, 15:31
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was ist jetzt daran so kompliziert?
Ausgaben (bei dir inkl. MwSt.) + Gewinn = deine Einnahmen = Rechnungsbeträge
Grundsätzlich schreibt dir da niemand was vor, musst schon selbst wissen wie du kalkulierst.
Zitat:
Zitat von ric
kann auch keine anschaffungen von der steuer absetzen;
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Was auch immer du darunter verstehst... natürlich kannst du deine gewerblich veranlassten Ausgaben von deinen Einnahmen abziehen.
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21.10.2007, 16:04
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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hi, das ging ja schnell, vielen dank!
ich behaupte ja nicht, dass die sache sehr kompliziert ist, ich wollte eben nur mal wissen, ob es dafür irgend eine regelung gibt.
es sähe für den kunden ja etwas komisch aus, wenn meine beträge alle etwa so aussähen: 245,30 eur, 178,80 eur etc., obwohl mein stundensatz "rund" ist. deshalb wusste ich nicht so recht, wie ich das am besten machen sollte.
ich werde jetzt variante b) nehmen... ;-)
danke dir nochmal!
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21.10.2007, 16:08
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hmmm, wenn ich bei dir 'ne Kostenanfrage stelle und du mir deinen Stundenlohn nennst, würd ich aber die Rechnung komisch angucken wenn da plötzlich noch 'nen Zuschlag drauf ist.
Ergo solltest du deine Ausgaben in deine "Preise" einkalkulieren.
Muss ich doch bei meinen Waren auch machen... schreibt doch keiner einen zusätzlichen Betrag für Papier, Tinte, Shopgebühren etc. pp. drauf. 
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21.10.2007, 16:21
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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ja, das ist natürlich klar für die zukunft.
es ist die 1. rechnung, die ich stelle, und ich habe mir eben jetzt erst gedanken darum gemacht, wie das eigentlich alles läuft mit dieser kleinunternehmerregelung.
da ich auf der rechnung selbst nicht die stundenanzahl aufliste, sondern nur den endbetrag für die leistung, ist das in diesem fall jetzt erstmal wurscht - und für die zukunft weiß ich, dass ich meine ausgaben eben miteinkalkulieren muss.
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21.10.2007, 16:24
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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nur nochmal kurz zum besseren verständnis für mein "problem":
meine 2 kolleginnen, die für den gleichen kunden arbeiten, nehmen denselben stundenlohn wie ich; aber die sind keine kleinunternehmer und schlagen eben noch die 19% ust drauf. da die bei mir ja wegfallen, will ich das natürlich gerne irgendwie kompensieren - in zukunft dann eben dadurch, dass ich einen höheren stundensatz nehmen muss.
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21.10.2007, 16:34
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von ric
in zukunft dann eben dadurch, dass ich einen höheren stundensatz nehmen muss.
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Hmmm, warum musst du? Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer würde ich dann die Arbeit von deinen 2 Kolleginnen machen lassen.
Mach doch einfach mal 'ne Beispielrechnung mit den durchschnittlichen Ausgaben die du (ähnliche werden deine Kolleginnen ja auch haben) so hast. Einmal mit und einmal ohne MwSt. und dann schauste mal was raus kommt wenn in beiden Varianten der gleiche Gewinn erwirtschaftet werden soll.
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