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Ich arbeite als Kleinunternehmerin und wurde um einen Praktikumplatz für einen Monat gebeten. Welche Voraussetzungen muss ich als Praktikumgeber erfüllen?
Ich bin davon überzeugt, dass der Praktikant in einem Monat einiges bei mir lernen könnte und neue Berufserfahrungen sammeln könnte...
Worauf muss ich achten um alles richtig zu machen. Der Praktikumbewerber kommt aus Frankreich und möchte sein Praktikum in Deutschland absolvieren.
- ich muss mit ihm ein Praktikumvertrag abschließen - gibt es Vorlagen?
- muss er eine Sozialversicherung nachweisen?
- muss ich ihn beim Arbeitsamt anmelden?
- muss ich eine Genehmigung beantragen um Praktikumgeber zu werden?
Danke für die klugen Antworten auf meine blöden Fragen (es tut mir leid wenn ich darüber noch nicht aufgeklärt bin)!
Ich habe keine spezielle Prüfung bzw. keine Ausbildereignungsprüfung. Nur eine IHK Prüfung zum Tourismusfachwirt. Und ich unterrichte seit Jahren an der Uni als Lektorin. Ich bin auch vom Kultusministerium für die Prüfungsabnahme bestellt, und als Übersetzerin beim Gericht beeidigt.
Aber hier würde es sich um ein Praktikum zur Europakorrespondentin handeln.
Darüber habe ich bisher auch nichts gehört... man kann im Sinne gut ausgebildeter Nachwuchskräfte nur hoffen, dass zukünftig wieder ein Ausbilderschein erforderlich sein wird, finde ich