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Alt 23.10.2007, 11:28   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
stauchi56 macht alles soweit korrekt

Pflichtabgaben



Ich bin seit Mai ohne jegliches Einkommen (habe bis Ende April d. J. Zivildienst geleistet, auch eine Gesellenprüfung abgelegt, möchte jedoch in diesem Beruf nicht mehr tätig sein u. bin auf der Suche nach was geeignetem), beziehe weder Arbeitslosengeld noch was anderes, wohne noch zuhause, bin bis zum 23. Lj. familienversichert (KV). Mein Frage: Wer zahlt die übrigen Pflichtabgaben in der Zeit, wo ich ohne Einkommen bin u. noch keine Arbeit gefunden habe? Oder bin ich in diesem Fall befreit von der Zahlung der RV, PV, AV? Vielen Dank für eine evtl. Rückantwort.
stauchi56 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.10.2007, 11:46   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
1984 ist auf einem guten Weg
Bei uns in Österreich is es so das man sich von der Pflichtvesicherung befreien kann. Den Wisch bekommt man bei der Gebietskrankenkasse. Das würde sonst im Quartal auf ca. 420,- Euro kommen- > Pensions samt Krankenversicherung. Und das is für einen Arbeitslosen viel Geld.


mfg
Mario
1984 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2007, 12:44   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von netheintz
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
netheintz macht sich hier sehr viel Mühe
xy

Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:19 Uhr).
netheintz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2007, 13:59   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
stauchi56 macht alles soweit korrekt
Danke für die Antwort. Also nochmal zum näheren Verständnis: Ich habe zuerst meinen Gesellenbrief gemacht, möchte mich aber beruflich neu orientieren (Bewerbungen laufen bereits). Anschl. Zivildienst bis April 2007, wo selbstverständlich auch die Pflichtabgaben gezahlt wurden. Ab Mai 2007 zuerst arbeitslos, dann ab Aug. 2007 nicht mehr (Gründe sind mir nicht unbekannt, möchte aber nicht näher darauf eingehen). Deswegen ab Aug. auch kein Einkommen mehr. Und nun die Frage, ob ich überhaupt ab Aug. RV-, AV- u. PV-Abgaben leisten muss?! Krankenversichert bin ich ja in der Familie. Sobald ich eine neue Tätigkeit gefunden habe, läuft natürlich alles vorschriftsmäßig mit den Pflichtabgaben.Ich hoffe, ich konnte etwas verständlicher werden. Danke
stauchi56 ist offline   Mit Zitat antworten
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