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24.10.2007, 10:56
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Fotografentätigkeit ausüben - was muss ich beachten
Hallo,
Als Hobbyfotograf und armer  zukünftiger Pensionär möchte ich als Fotograf meine Rente ein wenig aufbessern. Dazu werde ich mich bei Feierlichkeiten offiziell bewerben und will auf Kundenwunsch auch eine Rechnung stellen können.
Ich will hauptsächlich privat bei Geburtstag, Taufe, Kommunion/Konfirmation, Verlobung, Hochzeit, Jubiläum oder geschäftliche Veranstaltung gegen Entgelt tätig sein.
Das wirft natürlich auch Fragen auf, wie z.B. Anmeldung von Gewerbe, Umsatzsteuer oder Handwerkskammer. Was ist in meinem Fall sinnvoll bzw. zwingend erforderlich.
Da das Thema für mich noch sehr komplex ist, bin ich auf Eure Hilfe angewiesen. Wer kann mir dazu mit Tipps helfen?
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24.10.2007, 11:13
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Um eine Gewerbeanmeldung wirst Du nicht kommen. Ob Du nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst Du selber wissen.
Kleiner Thread zum Thema Beruf "Fotograf"
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24.10.2007, 11:13
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Diddi07
Das wirft natürlich auch Fragen auf, wie z.B. Anmeldung von Gewerbe, Umsatzsteuer oder Handwerkskammer. Was ist in meinem Fall sinnvoll bzw. zwingend erforderlich.
Da das Thema für mich noch sehr komplex ist, bin ich auf Eure Hilfe angewiesen. Wer kann mir dazu mit Tipps helfen?
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Tipp 1: Die Bezeichnung "Fotograf" ist gesetzlich geschützt. Fotograf darf sich nur nennen, wer zumindest den Gesellenbrief als Fotograf hat. Fotografen unterliegen der Handwerksordnung, dem Kammerzwang usw.
Am besten mal das:
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
gründlich lesen. Und anschließend dann die FAQs hier im Forum, um Basiswissen hinsichtlich Gewerbe oder Freiberuf, Steuern etc. zu bekommen. Offene Fragen werden danach hier sicher gerne beantwortet.
copy
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24.10.2007, 15:53
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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war geschützt, ist es aber meines Wissens seit einer Weile nicht mehr:
http://www.get-foto.de...fotograf/
Zitat:
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will auf Kundenwunsch auch eine Rechnung stellen
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aua.. das kann schiefgehen :-) hol dir nen gewerbeschein (20,50 euro beim gewerbeamt), verzichte auf vorsteuergeltendmachung, dann bist kleinunternehmer & ersparst dir zusätzliche arbeit, darfst aber nicht soo viel verdienen. da du deine rente aufbessern willst reicht das ja wenn du nen 1000er im Monat machst
aber ohne gewerbeschein würd ich nix machen.
viel nützliches findest du auch unter der o.g. website www.get-foto.de dort findest zB. die nötigen vereinbarungen mit deinen kunden und das ganze papierkrams, bekommst kostenlos kundenanfragen zugeschickt usw..
Nachtrag: Eine Ausbildung als Fotograf müsstest Du aber schon haben. Hast Du eine?
@webcreate: das ist jetzt aber kein spam oder
Geändert von rami8585 (24.10.2007 um 16:31 Uhr).
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25.10.2007, 20:15
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Danke erstmal für die Antworten.
Zitat:
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Eine Ausbildung als Fotograf müsstest Du aber schon haben. Hast Du eine?
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Nein, ich mache das nur als Hobby! Aber schon ca. 3o Jahre, was ja nichts heißen will  .
Also es tut mir leid, nach dem Lesen der Tipps und FAQs unter den angegebenen Links bin ich noch konsternierter wie vorher.
Ich will doch nur ein paar Euro zuverdienen! Was muss ich den machen, wenn ich mich „freiberuflicher Fotograf“ bzw. „freiberuflicher Fotoreporter“ nenne?
Zitat:
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Die Bezeichnung "Fotograf" ist gesetzlich geschützt. Fotograf darf sich nur nennen, wer zumindest den Gesellenbrief als Fotograf hat. Fotografen unterliegen der Handwerksordnung, dem Kammerzwang usw.
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Bei der Namensgebung „Fotograf“ habe ich übrigen nicht eindeutig erkannt, dass die Berufsbezeichnung geschützt sein soll. Da gehen die Meinungen wohl etwas auseinander? Siehe auch Beitrag von >rami8585<
Aber es kann ja auch „Fotoreporter“ sein. Oder hat jemand noch einen besseren Vorschlag?
Gruß Diddi
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25.10.2007, 21:02
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Tecklenburg
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Nabbend,
Fotograf ist seit der Neuordnung der Handwerksordnung, also genau seit 1.1.2004 nicht mehr geschützt. Kannst dich also problemlos so nennen. Vorsichtig musst nur mit bestimmten Begriffskombinationen, wie z.B. Diplom-Fotograf oder Photodesigner, sein. Die können z.T. geschützt sein.
Hier ist weiterer, sehr guter Lesestoff.
//Stefan
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26.10.2007, 12:26
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Auskünfte erteilen neben dem Gewerbeamt soweit ich weiß auch die Handwerkskammern.
www.ideenbruecke.de
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