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01.11.2007, 11:39
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Allgemeine Fragen zum Gewerbe
Servus,
ich habe ein paar allgemeine Fragen zum Gewerbe. Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet als (Erstellung und Bearbeitung von Webseiten im Internet) ohne Umsatzsteuervoranmeldung.
Kann ich das Gewerbe abmelden und ein neues anmelden mit Umsatzsteuervoranmeldung als Verkäufer oder kann man das auch umschreiben lassen ?
Zur zeit bin ich arbeitslos und bekomme Hartz4, wenn ich jetzt das Gewerbe mit Umsatzsteuer anmelde, bekomme ich dan noch Hartz4 ?
Danke schonmal für eure Hilfe und Infos.
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01.11.2007, 12:45
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Sie müssten mal den Hintergrund der Frage erläutern... geht es Ihnen in der Frage vorrangig um die Ab-, bzw. Ummeldung des Gewerbes oder eher um die Förderung.
Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, allerdings gilt diese Option dann immer zum 01.01. des Jahren in dem optiert wird, d.h. es wird nachträglich die Umsatzsteuer ./. Vorsteuer fällig, die Sie im laufenden Jahr eingenommen bzw. bezahlt haben.
Eine völlig andere Frage, ist die der Förderung, denn wenn Sie z.B. das alte Gewerbe abmelden und sich mit einem neuen Gewerbe selbständig machen, dann können Sie das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen. Insofern würde eine Abmeldung und spätere Anmeldung mit Beantragung des Einstiegsgeldes Sinn machen, ansonsten können Sie das Gewerbe auch um die neue Tätigkeit ergänzen.
MfG
BEBOUB
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01.11.2007, 13:28
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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beide frage sind wichtig.
ich wusste garnicht das man eine förderung bekommt wenn man sich selbstständig machen will. bei welchem amt wird sowas beantragt ?
also mit dem alten gewerbe, bin ich eigentlich garnicht mehr wirklich am arbeiten, insofern wäre eine abmeldung da besser und dann das neue gewerbe anmelden.
wenn ich eine umsatzsteuervoranmeldung mache, dann erst zum 1. januar 2008.
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01.11.2007, 14:28
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von franco.c76
also mit dem alten gewerbe, bin ich eigentlich garnicht mehr wirklich am arbeiten, insofern wäre eine abmeldung da besser und dann das neue gewerbe anmelden.
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Eine evtl. Förderung außer acht lassend... reicht dafür eine Änderung.
Zitat:
Zitat von franco.c76
wenn ich eine umsatzsteuervoranmeldung mache, dann erst zum 1. januar 2008.
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An die Entscheidung als Kleinunternehmer (unter 17500 € Umsatz) zur Regelbesteuerung zu optieren ist man 5 Jahre gebunden.
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16.11.2007, 11:55
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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wo und wie kann ich denn die KANN-leistung beantragen ?
wieviel steht mir da zu ?
Zitat:
Zitat von BEBOUB
Hallo ...
Sie müssten mal den Hintergrund der Frage erläutern... geht es Ihnen in der Frage vorrangig um die Ab-, bzw. Ummeldung des Gewerbes oder eher um die Förderung.
Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, allerdings gilt diese Option dann immer zum 01.01. des Jahren in dem optiert wird, d.h. es wird nachträglich die Umsatzsteuer ./. Vorsteuer fällig, die Sie im laufenden Jahr eingenommen bzw. bezahlt haben.
Eine völlig andere Frage, ist die der Förderung, denn wenn Sie z.B. das alte Gewerbe abmelden und sich mit einem neuen Gewerbe selbständig machen, dann können Sie das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen. Insofern würde eine Abmeldung und spätere Anmeldung mit Beantragung des Einstiegsgeldes Sinn machen, ansonsten können Sie das Gewerbe auch um die neue Tätigkeit ergänzen.
MfG
BEBOUB
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16.11.2007, 15:54
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von franco.c76
wo und wie kann ich denn die KANN-leistung beantragen ?
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Einfach mal den Begriff bei Google eingetippt, hätte sofort Klärung gebracht.
Einstiegsgeld können Bezieher von ALG II im Jobcenter bzw. bei der ARGE beantragen.
Zitat:
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wieviel steht mir da zu ?
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"Zustehen" gar nichts, es ist wie gesagt eine Kann-Leistung, die regional unterschiedlich vergeben wird. Weitere Infos da (das muss ich ja nicht abschreiben):
http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld
copy
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26.11.2007, 17:07
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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wenn ich einstiegsgeld beantragen will, reicht dafür eine änderung der gewerbeanmeldung oder muss ich dann mein altes gewerbe abmelden und ein neues gewerbe beantragen ?
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01.12.2007, 18:35
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2007
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@franco
ich selbst bin noch alg2 empfänger und selbstständig. aber aus erfahrung weiß ich, daß kein einstiegsgeld gezahlt wird wenn das, bzw. ein gewerbe schon besteht und man alg2 empfänger ist.dieses muss vor der gewerbeanmeldung beantragt werden.
ansonsten wird das sogenannte einstiegsgeld(kann leistung des trägers)max. 2jahre bezahlt. die höhe ist 50% des alg2 geldes.
ich habe das einstiegsgeld 1,5jahre bekommen, und bin durch meinen umsatz
in den leistungen danach gekürzt worden.
hoffe ein wenig geholfen zu haben.
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03.12.2007, 12:27
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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danke für deine antwort.
wenn ich jetzt kein einstiegsgeld bekomme und ich umsatzsteuer-voranmeldung mache, bekomme ich dann noch arbeitslosengeld 2 ?
Zitat:
Zitat von The_Bad
@franco
ich selbst bin noch alg2 empfänger und selbstständig. aber aus erfahrung weiß ich, daß kein einstiegsgeld gezahlt wird wenn das, bzw. ein gewerbe schon besteht und man alg2 empfänger ist.dieses muss vor der gewerbeanmeldung beantragt werden.
ansonsten wird das sogenannte einstiegsgeld(kann leistung des trägers)max. 2jahre bezahlt. die höhe ist 50% des alg2 geldes.
ich habe das einstiegsgeld 1,5jahre bekommen, und bin durch meinen umsatz
in den leistungen danach gekürzt worden.
hoffe ein wenig geholfen zu haben.
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03.12.2007, 13:07
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2007
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Das hängt von deinem Umsatz bzw. Rohertrag ab.
Ich reiche dem JobCenter monatlich meine Gewinn- Verlustaufstellung vom
Steuerberater ein.
Bei mir hat das JobCenter mal den Fehler gemacht, und mich nach dem Monatlichen Gewinn berechnet.Folge,Zahlung sofort eingestellt.Und das letztes Jahr zu Weihnachten.
Das ist aber falsch.Da sollte man drauf achten. Richtig ist der kumulierte Wert. Heißt, der Gewinn auf das Jahr gerechnet.Muss ja im Leistungsantrag angegeben werden(Selbsteinschätzung)
Ist der Rohertrag im Jahr zu hoch, musst Du mit einer Rückzahlung an das JobCenter rechnen.
Was man im Monat verdienen darf, da bin ich selbst noch nicht draus klug geworden. Eine Beraterin sagte mal zu mir 100,-€.
Ich glaube eher das liegt immer im ermessen des Beraters oder Beraterin vom JC.
Im ersten Jahr machte ich einen Umsatz von 36000,-€ und dennoch sagte mir die Beraterin vom JC, wenn es nicht mehr wird muss ich das Gewerbe abmelden.
Nur so zum Beispiel.
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03.12.2007, 21:47
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von The_Bad
Im ersten Jahr machte ich einen Umsatz von 36000,-€ und dennoch sagte mir die Beraterin vom JC, wenn es nicht mehr wird muss ich das Gewerbe abmelden.
Nur so zum Beispiel.
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Tja, da die Umsatzhöhe nichts über den Gewinn aussagt ist das alles relativ ... 
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