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Alt 01.11.2007, 13:20   #1
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Student: Heimfahrten absetzen? Dienstreisen?


Hallo,

Kann ich als Student während des Semesters meine wöchentlichen Heimfahrten ohne Nachweis* als Sonderausgaben absetzen, um meinen Gewinn aus selbstständiger Arbeit zu schmälern?
Sonderausgaben dürfen maximal 4000 € betragen oder? Was z.B. fällt noch unter Sonderausgaben?

Dienstreisen: Ich muss geschäftlich Montags und Dienstags nach München. Kann ich die Dienstreisen (also Zugkosten, U-Bahn, usw.) absetzen? Sicherlich wahrscheinlich.. Das Problem ist, dass ich nicht aus meinem Gewerbeort und früherer Heimatort losfahr, sondern aus meiner Unistadt.. Kann ich trotzdem die Reise ab meinem Uniort absetzen oder erst ab meinem Gewerbeort? Als Gewerbeort bezeichne ich den Ort, wo mein Gewerbe angemeldet ist
Bei Dienstreisen kann man doch auch noch Dinge wie Verpflegungspauschalen ansetzen oder?

Vielen Dank im Voraus!

Levis

* ohne Nachweis deswegen, weil ich das nur echt schwer immer nachweisen kann. Mal fahr ich mit dem Zug heim, mal mit Freunden im Auto mit, usw.
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Alt 02.11.2007, 13:24   #2
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Alt 02.11.2007, 16:13   #3
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Hi Pascal,

ich weiß, dass Freund Friedel während seiner Umschulung eine monatliche Heimfahrt steuerlich geltent machen konnte, aber eben nicht jedes WE

ist allerdings ein paar Jährchen her ....
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Alt 04.11.2007, 16:50   #4
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Danke Thomas

Also irgendwie scheint das ein schwieriges und umstrittenes Thema zu sein... Wer / welches Amt kann mir denn da eine verbindliche Auskunft geben?

Weiß jemand Bescheid bzgl. der Dienstreisen?
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Alt 10.11.2007, 20:53   #5
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Zitat:
Kann ich als Student während des Semesters meine wöchentlichen Heimfahrten ohne Nachweis* als Sonderausgaben absetzen, um meinen Gewinn aus selbstständiger Arbeit zu schmälern?
da für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG die gleichen Anforderungen wie bei den Werbungskosten gelten kann man auch da Dienstreisegrundsätze anwenden. Sprich: Eine Heimfahrt wöchentlich.

Zitat:
Ich muss geschäftlich Montags und Dienstags nach München.
dann ist das betrieblich veranlasst und du kannst diese als Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung geltend machen. Das hat dann mit Sonderausgaben nichts zu tun, da diese viel später bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.

Zitat:
Das Problem ist, dass ich nicht aus meinem Gewerbeort und früherer Heimatort losfahr, sondern aus meiner Unistadt.. Kann ich trotzdem die Reise ab meinem Uniort absetzen oder erst ab meinem Gewerbeort? Als Gewerbeort bezeichne ich den Ort, wo mein Gewerbe angemeldet ist
das liegt an dir wie du das dem Finanzamt bzw. Familienkasse glaubhaft machst. Bei der Familienkasse wären die Aufwendungen, die du als Sonderausgaben geltend machst unter Umständen als "besondere Ausbildungskosten" abzugsfähig

Zitat:
Bei Dienstreisen kann man doch auch noch Dinge wie Verpflegungspauschalen ansetzen oder?
so ist es.

Gruß
Sven
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Alt 12.11.2007, 15:44   #6
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Super, danke, Sven!

Ich habe unterschiedliche Aussagen über Übernachtungspauschale im Inland bei Dienstreisen gelesen. Gibt es diese 20 € Übernachtungspauschale (noch)?
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Alt 12.11.2007, 16:20   #7
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nein, im Inland gelten die in § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG genannten Pauschalen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
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Alt 16.11.2007, 20:08   #8
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Laut diversen Suchergebnissen existiert diese 20€ - Pauschale für Übernachtungen im Inland...
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Alt 16.11.2007, 22:39   #9
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http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=13248

nein, dein Arbeitgeber kann dir steuerfrei 20 EUR pro Übernachtung ersetzen wenn du die Übernachtungskosten trägst (rein freiwillig). Dies wäre bei dir steuerfreier Arbeitslohn, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird (wie beim 400 EUR-Job, der pauschal versteuert wird).
Das hat aber nichts mit dem Werbungskosten bzw. Betriebsausgabenabzug zu tun.

Verbesser mich wer will. Lohnsteuer ist nicht meine Welt

Gruß
Sven
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