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Alt 01.11.2007, 14:31   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Honduras macht alles soweit korrekt

Keingewerbe und gleichzeitig Ausbildung


Hallo zusammen ,

Ich habe einige Fragen zur der Gründung aber erst mal Stelle ich mein Bereiche vor .


Also ich will einen Weinhandel über Internet aufbauen , zudem will im Breich Vermarkung auch den 2 geschäftszweig eröffnen ,da dies jetzt schon meine Haubteinnamhme Quelle ist .

Jetzt die Fragen :
Geht dies mit 2 Bereichen ?

Fällt das Kindergeld weg ?

Muss ich außer Steuern noch etwas anders zahlen ? z.b. Krankenkasse



Mit Freundlichen Grüßen Honduras
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Alt 01.11.2007, 18:30   #2
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ,

Ich habe einige Fragen zur der Gründung aber erst mal Stelle ich mein Bereiche vor .

Also ich will einen Weinhandel über Internet aufbauen , zudem will im Breich Vermarkung auch den 2 geschäftszweig eröffnen ,da dies jetzt schon meine Haubteinnamhme Quelle ist .
"Vermarkung" heisst Vermark_t_ung, nehme ich an - aber von was? Wein soll das eine sein und das andere? Und wieso "Haupteinnahmequelle"? Wenn Deine Haupteinnahmequelle nicht die Ausbildung ist, wird's schon problematisch mit der Sozialversicherung (Deine letzte Frage) BTW Die Genehmigung Deines Ausbildungsbetriebes nebenberuflich überhaupt irgendwas zu vermarkten hast Du schon?

Zitat:
Jetzt die Fragen :
Geht dies mit 2 Bereichen ?
Ähm - was? Also _was_ soll denn gehen?

Zitat:
Fällt das Kindergeld weg ?
Wenn Du über 7680,- Euro Einkommen/Jahr kommst, fällt das weg, ja.

copy
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Alt 01.11.2007, 21:14   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Honduras macht alles soweit korrekt
Also Aktuell vermarke ich ein Browsergame .
Zudem Will ich ein Weinshop im Internet aufbauen .

Also der Arbeitsgeber hat schon einen genehmigung gegeben .

Mit der Sozialversicherung : mit was für kosten kann ich dort rechnen ? nehme ohen ausbildung ca . 400 Euro ein.





Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
"Vermarkung" heisst Vermark_t_ung, nehme ich an - aber von was? Wein soll das eine sein und das andere? Und wieso "Haupteinnahmequelle"? Wenn Deine Haupteinnahmequelle nicht die Ausbildung ist, wird's schon problematisch mit der Sozialversicherung (Deine letzte Frage) BTW Die Genehmigung Deines Ausbildungsbetriebes nebenberuflich überhaupt irgendwas zu vermarkten hast Du schon?



Ähm - was? Also _was_ soll denn gehen?



Wenn Du über 7680,- Euro Einkommen/Jahr kommst, fällt das weg, ja.

copy
Honduras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2007, 23:11   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Also Aktuell vermarke ich ein Browsergame .
Du hast also schon ein Gewerbe?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2007, 23:45   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Honduras macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Du hast also schon ein Gewerbe?
Nein das ist ja das Problem
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Alt 02.11.2007, 11:32   #6
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Nein das ist ja das Problem
Ich verstehe nur Bahnhof.

Du machst eine Ausbildung, vermark_t_est - was auch immer das konkret heisst - nebenbei ohne Gewerbe und damit wohl schwarz ein Browsergame und willst jetzt zusätzlich einen Weinvertrieb und ein Gewerbe zur Vermarktung von noch irgendwas anmelden?

copy
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Alt 02.11.2007, 12:11   #7
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
@Honduras: ich glaube du solltest Dich besser ausdrücken bzw. ins Detail gehen, dann hätten wir auch eine Chance Dir zu helfen

Außerdem - stammt das "vermarken" von der Deutschen Mark ab ?
Oder meinst Du vielleicht ganz zufällig vermarkten

Einen Gewerbeschein kriegst nur 1x. Ob Du nun Weinhandel oder Marketing machst. Mit der Äußerung dass Du gerade ein Browsergame vermarktest wäre ich vorsichtig - was verdienst denn dabei so im Monat?

So wie ich das sehe ist Dein Gewerbe längst überfällig. Solange Deine Haupteinnahmequelle die Ausbildung (=Festanstellung) ist, musst Du nichts zusätzliches machen (also keine private Krankenversicherung oder das was Du da von Sozialversicherung schreibst).

=> Professionelle Auskunft kann Dir aber nur ein Anwalt geben. Ich bin keiner.
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 17:33   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Honduras macht alles soweit korrekt
Also dann noch mal Ganz sachlich

Fakt ist . Ich bin zurzeit in einer ausbildung ( 480 Netto )
Zudem Vermarkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
Jetzt will ich noch ein Weinshop aufbauen .

Frage ist ,ob ich den Bereich Vermarktung und Handel ( Weinshop ) auf einen Gewerbeschein / Kleinstunternehmen einschreiben kann .
Und das dafür Gemacht werden muss / welche Kosten auf mich zukommen

Geändert von Honduras (02.11.2007 um 18:04 Uhr).
Honduras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 17:47   #9
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Zudem Vermaerkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
Diese Tätigkeit hättest du schon anmelden müssen.

Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Frage ist ,ob ich den Bereich Vermarktung und Handel ( Weinshop ) auf einen Gewerbeschein / Kleinstunternehmen einschreiben kann .
Wenn deine gesamten Umsätze jährlich unter 17500 € liegen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Zitat:
Zitat von Honduras Beitrag anzeigen
Und das dafür Gemacht werden muss / welche Kosten auf mich zukommen
Die Gewerbeanmeldung kostet regional unterschiedlich zwischen 11 und 30 €.

Weiterhin solltest du mal in deinen Ausbildungsvertrag zwecks Genehmigung nebenberuflicher Tätigkeiten gucken.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 00:26   #10
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
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Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zudem Vermarkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
und genau das ist schwarz und dafür kannst in den knast wandern gaaanz schnell gewerbeschein beantragen. ist nichts grpßartiges. die wollen nur wissen was du machst, gib dann am besten zB. "Internet- und Werbedienstleistungen" an - damit hast beide Bereiche abgedeckt. In Stuttgart habe ich damals 20,50 Euro gezahlt - also kein Ding.

Du bekommst dann nach einigen Wochen eine Steuernummer die Du mit Deiner Anschrift, Namen, Kontaktdaten usw. überall angeben musst - auch in eMails usw.

Das steuerliche Zeug wurde oben schon erklärt - besser als dorintia kann ich´s nicht
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
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