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01.11.2007, 14:31
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Keingewerbe und gleichzeitig Ausbildung
Hallo zusammen ,
Ich habe einige Fragen zur der Gründung aber erst mal Stelle ich mein Bereiche vor .
Also ich will einen Weinhandel über Internet aufbauen , zudem will im Breich Vermarkung auch den 2 geschäftszweig eröffnen ,da dies jetzt schon meine Haubteinnamhme Quelle ist .
Jetzt die Fragen :
Geht dies mit 2 Bereichen ?
Fällt das Kindergeld weg ?
Muss ich außer Steuern noch etwas anders zahlen ? z.b. Krankenkasse
Mit Freundlichen Grüßen Honduras
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01.11.2007, 18:30
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Honduras
Hallo zusammen ,
Ich habe einige Fragen zur der Gründung aber erst mal Stelle ich mein Bereiche vor .
Also ich will einen Weinhandel über Internet aufbauen , zudem will im Breich Vermarkung auch den 2 geschäftszweig eröffnen ,da dies jetzt schon meine Haubteinnamhme Quelle ist .
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"Vermarkung" heisst Vermark_t_ung, nehme ich an - aber von was? Wein soll das eine sein und das andere? Und wieso "Haupteinnahmequelle"? Wenn Deine Haupteinnahmequelle nicht die Ausbildung ist, wird's schon problematisch mit der Sozialversicherung (Deine letzte Frage) BTW Die Genehmigung Deines Ausbildungsbetriebes nebenberuflich überhaupt irgendwas zu vermarkten hast Du schon?
Zitat:
Jetzt die Fragen :
Geht dies mit 2 Bereichen ?
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Ähm - was? Also _was_ soll denn gehen?
Zitat:
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Fällt das Kindergeld weg ?
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Wenn Du über 7680,- Euro Einkommen/Jahr kommst, fällt das weg, ja.
copy
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01.11.2007, 21:14
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Also Aktuell vermarke ich ein Browsergame .
Zudem Will ich ein Weinshop im Internet aufbauen .
Also der Arbeitsgeber hat schon einen genehmigung gegeben .
Mit der Sozialversicherung : mit was für kosten kann ich dort rechnen ? nehme ohen ausbildung ca . 400 Euro ein.
Zitat:
Zitat von copy
"Vermarkung" heisst Vermark_t_ung, nehme ich an - aber von was? Wein soll das eine sein und das andere? Und wieso "Haupteinnahmequelle"? Wenn Deine Haupteinnahmequelle nicht die Ausbildung ist, wird's schon problematisch mit der Sozialversicherung (Deine letzte Frage) BTW Die Genehmigung Deines Ausbildungsbetriebes nebenberuflich überhaupt irgendwas zu vermarkten hast Du schon?
Ähm - was? Also _was_ soll denn gehen?
Wenn Du über 7680,- Euro Einkommen/Jahr kommst, fällt das weg, ja.
copy
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01.11.2007, 23:11
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Honduras
Also Aktuell vermarke ich ein Browsergame .
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Du hast also schon ein Gewerbe?
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01.11.2007, 23:45
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Zitat:
Zitat von dorintia
Du hast also schon ein Gewerbe?
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Nein das ist ja das Problem
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02.11.2007, 11:32
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Honduras
Nein das ist ja das Problem
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Ich verstehe nur Bahnhof.
Du machst eine Ausbildung, vermark_t_est - was auch immer das konkret heisst - nebenbei ohne Gewerbe und damit wohl schwarz ein Browsergame und willst jetzt zusätzlich einen Weinvertrieb und ein Gewerbe zur Vermarktung von noch irgendwas anmelden?
copy
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02.11.2007, 12:11
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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@Honduras: ich glaube du solltest Dich besser ausdrücken bzw. ins Detail gehen, dann hätten wir auch eine Chance Dir zu helfen
Außerdem - stammt das "vermarken" von der Deutschen Mark ab ?
Oder meinst Du vielleicht ganz zufällig vermark ten
Einen Gewerbeschein kriegst nur 1x. Ob Du nun Weinhandel oder Marketing machst. Mit der Äußerung dass Du gerade ein Browsergame vermarktest wäre ich vorsichtig - was verdienst denn dabei so im Monat?
So wie ich das sehe ist Dein Gewerbe längst überfällig. Solange Deine Haupteinnahmequelle die Ausbildung (=Festanstellung) ist, musst Du nichts zusätzliches machen (also keine private Krankenversicherung oder das was Du da von Sozialversicherung schreibst).
=> Professionelle Auskunft kann Dir aber nur ein Anwalt geben. Ich bin keiner.
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02.11.2007, 17:33
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Also dann noch mal Ganz sachlich
Fakt ist . Ich bin zurzeit in einer ausbildung ( 480 Netto )
Zudem Vermarkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
Jetzt will ich noch ein Weinshop aufbauen .
Frage ist ,ob ich den Bereich Vermarktung und Handel ( Weinshop ) auf einen Gewerbeschein / Kleinstunternehmen einschreiben kann .
Und das dafür Gemacht werden muss / welche Kosten auf mich zukommen
Geändert von Honduras (02.11.2007 um 18:04 Uhr).
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02.11.2007, 17:47
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Honduras
Zudem Vermaerkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
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Diese Tätigkeit hättest du schon anmelden müssen.
Zitat:
Zitat von Honduras
Frage ist ,ob ich den Bereich Vermarktung und Handel ( Weinshop ) auf einen Gewerbeschein / Kleinstunternehmen einschreiben kann .
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Wenn deine gesamten Umsätze jährlich unter 17500 € liegen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Zitat:
Zitat von Honduras
Und das dafür Gemacht werden muss / welche Kosten auf mich zukommen
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Die Gewerbeanmeldung kostet regional unterschiedlich zwischen 11 und 30 €.
Weiterhin solltest du mal in deinen Ausbildungsvertrag zwecks Genehmigung nebenberuflicher Tätigkeiten gucken.
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03.11.2007, 00:26
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Zudem Vermarkte ich ein Browsergame ( ca 400 )
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und genau das ist schwarz und dafür kannst in den knast wandern  gaaanz schnell gewerbeschein beantragen. ist nichts grpßartiges. die wollen nur wissen was du machst, gib dann am besten zB. "Internet- und Werbedienstleistungen" an - damit hast beide Bereiche abgedeckt. In Stuttgart habe ich damals 20,50 Euro gezahlt - also kein Ding.
Du bekommst dann nach einigen Wochen eine Steuernummer die Du mit Deiner Anschrift, Namen, Kontaktdaten usw. überall angeben musst - auch in eMails usw.
Das steuerliche Zeug wurde oben schon erklärt - besser als dorintia kann ich´s nicht 
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