Zitat:
Zitat von claudiastephani
Ich werde mich als Servicekraft verschiedenen Köchen zur Verfügung stellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dies dann nicht als Scheinselbstständigkeit zu bezeichnen.
|
Richtig. Also vorausgesetzt, Du stellst Dich nicht nur mehreren zur Verfügung, sondern bekommst auch von mehreren Aufträge.
Zitat:
|
Vor einem Jahr habe ich immer 10€ pro Stunde bekommen, wenn ich auf Gewerbeschein gearbeitet habe. Da ich unter der Grenze blieb, musste ich damals nichts versteuern. Nun sagte mir jemand, dass ich mindestens 16€/h + 20% Mehrwertsteuer berechnen kann, wenn ich auf Gewerbeschein tätig bin, da ich dann ja auch gewisse Abgaben hätte. Ich bin mir nicht bewusst, wie diese Abgaben bei mir aussehen sollen. Darum bitte ich um Eure Hilfe.
|
Gemeint sind wohl 19%. Als Kleinunternehmerin weist Du aber keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen aus. Aber ist doch schön, wenn Du jetzt 16 Euro bekommst.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn Deine Auftraggeber Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben wollen. Dann müsstest Du, auch als Kleinunternehmerin, zur Regelbesteuerung optieren. An die Entscheidung bist Du dann 5 Jahre gebunden. Du berechnest dann Deinen Stundensatz + 19% USt, meldest die USt monatlich beim FA an und führst sie ab.
Zitat:
|
Ich denke, dass meine studentische Krankenversicherung eine Arbeit auf Gewerbeschein abdeckt, solange ich hauptberuflich studiere. Stimmt das?
|
Ja. Die Grenze liegt bei 20 Stunden pro Woche, wobei es - und im Gastroservicebereich dürfte das relevant sein - mehr Stunden sein können, wenn die Tätigkeit überwiegend abends/nachts oder am WE stattfindet. Das sollte dann aber individuell mit der Kasse abgeklärt werden.
Zitat:
|
Muss ich von der §19 Klausel Abschied nehmen und nun wirklich jedes Quartal Steuern zahlen?
|
S.o.
copy