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Alt 02.11.2007, 10:49   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Schimpy macht alles soweit korrekt

Gesamtumsatz + Anmeldungen Finanzamt / Gewerbe


Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen dieses Forum gefunden und mich schon größtenteils durchgelesen.

Sehr informativ war der Beitrag von epic, sowie die daran angehangene Unterhaltung im Forum.

Allerdings wollen so ein paar Sachen einfach nicht in meinen Kopf

wäre nett, wenn mir das ganze nochmal anhand eines Beispieles erklärt werden kann.

1.) also, es gibt ja die Regel fürn Kleinunternehmer:
im Gründungsjahr: max. 17.500€
danach: max. 50.000€

17.500€ sind ja der "Gesamtumsatz" den ich im Jahr ( 1. Jahr ) machen darf,
d.h. ich kaufe Produkt A beim Großhändler für 100€, darf keine MwSt ( o. USt ) draufschlagen, verkaufe das Produkt dem Kunden dann für 150€ ( Gewinn hier: 50€ )
Am Ende des Jahres auf der Steuererklärung gebe ich dann 150€ an ( Gesamtumsatz ) weil das effektiv das Geld ist was ich vom Kunden bekomme habe.

100€ Ausgaben
50€ Gewinn
150€ Gesamtumsatz ( auf der SteuerErkl. )

richtig?

2.) Ich muss mich wenn ich kein "Frei Berufler" bin, beim Gewerbeamt anmelden, sofern ich vorhab einen Gewinn zu erzielen.
Beim Gewerbeamt reicht, nicht beim Finanzamt, nicht bei der IHK.

Viele reden davon, sich von den IHK und Finanzamt " Auflagen " befreien zu lassen, muss ich das? wenn ja, wann und wieviel könnte auf mich zu kommen, wenn ich es nicht tue, bzw. wofür will die IHK überhaupt was?
ich lasse mich ja nicht im HdR eintragen.?!

3.) das ganze ist ja ( bei mir )eine Art Nebenerwerbsgründung
die beiden Sachen darf ich nicht zusammen mischen oder?
muss ich mein normales "Gehalt" in die 17.500€ / 1. Jahr etc. reinrechnen?

ich hoffe, ich konnte das einigermaßen ausdrücken

Danke schonmal für die Hilfe
Schimpy ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.11.2007, 11:55   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Schimpy Beitrag anzeigen

1.) also, es gibt ja die Regel fürn Kleinunternehmer:
im Gründungsjahr: max. 17.500€
danach: max. 50.000€
Ja, fast. 50.000 im zweiten Jahr (oder im dritten, vierten usw.). Aaaber: immer max. 17.500 im _Vorjahr_. Hast Du also im zweiten Jahr mehr als 17.500, bist Du im dritten kein Kleinunternehmer mehr, weil eben im Jahr davor die Grenze überschritten war.

Zitat:
17.500€ sind ja der "Gesamtumsatz" den ich im Jahr ( 1. Jahr ) machen darf, (...) richtig?
Ja. edit: Also im Prinzip ist Deine einfache Rechnung o.k., um "Umsatz" zu erklären. Details wie sonstige Kosten Deines Gewerbes etc. mal ausser acht gelassen..


Zitat:
2.) Ich muss mich wenn ich kein "Frei Berufler" bin, beim Gewerbeamt anmelden, sofern ich vorhab einen Gewinn zu erzielen.
Beim Gewerbeamt reicht, nicht beim Finanzamt, nicht bei der IHK.
Du bekommst Post vom Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), von der IHK usw. Darauf musst Du dann natürlich reagieren.

Zitat:
Viele reden davon, sich von den IHK und Finanzamt " Auflagen " befreien zu lassen, muss ich das?
Welche Auflagen vom Finanzamt Du da meinst, weiss ich nicht.

Von den IHK-Beiträgen kannst Du Dich unter einem bestimmten Umsatz befreien lassen. Ebenso von den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft. Du kannst aber sicherlich auch gerne zahlen, die werden Dein Geld schon nehmen.

Zitat:
wenn ja, wann und wieviel könnte auf mich zu kommen, wenn ich es nicht tue, bzw. wofür will die IHK überhaupt was?
Dafür, dass Du zwangsweise Mitglied bei der IHK (oder der Handwerkskammer) wirst. Wieviel das konkret ist, verrät Dir die IHK vor Ort, vll. sogar auf ihrer Website. Die Berufsgenossenschaft will Beiträge zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung.

Zitat:
ich lasse mich ja nicht im HdR eintragen.?!
Das hat damit nichts zu tun.

Zitat:
3.) das ganze ist ja ( bei mir )eine Art Nebenerwerbsgründung
die beiden Sachen darf ich nicht zusammen mischen oder?
muss ich mein normales "Gehalt" in die 17.500€ / 1. Jahr etc. reinrechnen?
Nein, nur bei der Einkommenssteuer. Zu versteuern ist immer das _gesamte_ Einkommen.

copy
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Alt 02.11.2007, 12:00   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Schimpy macht alles soweit korrekt
Danke, das hat mir schonmal sehr geholfen )

Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Nein, nur bei der Einkommenssteuer. Zu versteuern ist immer das _gesamte_ Einkommen.
also mach ich quasi meine Lohnsteuer, wie bisher...

und zusätzlich diese EÜR ? ( für meinen Nebenerwerb... )

Berufsgenossenschaft und IHK... hmm

ich mach aber erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt, wenn dann die Post kommt, kann ich immer noch reagieren oder?

eine Frage hätte ich noch...

Kranken / Rentenversicherung

muss ich da nochmal was extra abschließen?
bin ja so gesehen schon versichert...

Danke für die schnelle Hilfe

Gruß
Schimpy
Schimpy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 12:16   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Schimpy Beitrag anzeigen
also mach ich quasi meine Lohnsteuer, wie bisher...
Du machst eine Einkommenssteuererklärung, wie bisher und zusätzlich

Zitat:
und zusätzlich diese EÜR ? ( für meinen Nebenerwerb... )
das und Du füllst zusätzlich die Anlage GSE aus.

Zitat:
Berufsgenossenschaft und IHK... hmm

ich mach aber erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt, wenn dann die Post kommt, kann ich immer noch reagieren oder?
Klar.

Zitat:
eine Frage hätte ich noch...

Kranken / Rentenversicherung

muss ich da nochmal was extra abschließen?
bin ja so gesehen schon versichert...
Eben, musst Du deshalb nicht. Wenn Deine Einkünfte allerdings die aus der abhängigen Beschäftigung übersteigen sollten, müsstest Du schon. BTW ist es vielleicht sinnvoll, Deinen Arbeitgeber zu informieren, wirf' mal einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag.

Und grundsätzlich: Schau' mal, ob es in deiner Gegend kostenlose oder kostengünstige Existenzgründerseminare gibt. Das ist immer hilfreich.

copy
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Alt 02.11.2007, 13:57   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Schimpy macht alles soweit korrekt
alles klar copy, vielen Dank

jep, wegen dem Seminar guck ich mal, guter Tipp

bis bald mal wieder
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