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Alt 02.11.2007, 17:46   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
atzen-star macht alles soweit korrekt

2. förderung vom amt?!


hallo leute ich habe eine frage.
ich habe vom arbeitsamt als alg 1 empfänger im jahre 2006 für 6 monate überbrückungsgeld bekommen.
jedoch lief das alles in der kurzen zeit nicht soo an, daß man davon leben konnte und so rutschte ich in hartz4 rein (alg2).

wie schauts denn aus, kann ich jetzt mit einem anderen projekt (inkl businessplan etc) nochmals förderung vom arbeitsamt bekommen als alg2 empfänger?
wenn ja, wieviel kann man beantragen an fördermittel? wohne jetzt in der gleichen stadt, aber anderen bezirk, vielleicht hat das auch was zu tun damit.

mfg
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.11.2007, 18:50   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
wieviel kann man beantragen an fördermittel?
Hallo ...

wieviel hätten Sie denn gerne?

Spass beiseite... Sie können das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen, in einer Höhe von 50% des Regelsatzes, plus 10% Zuschlag in Höhe des Regelsatzes für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 19:42   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
atzen-star macht alles soweit korrekt
hallo, ja ok mit der höhe der fördermittel hab ich mich falsch ausgedrückt
also besteht die möglichkeit ein zweites mal gefördert zu werden dem nach
mfg
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 05:40   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von atzen-star Beitrag anzeigen
also besteht die möglichkeit ein zweites mal gefördert zu werden dem nach
Prinzipiell ja, aber das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Die Agenturen sind auch in der Vergabe und den Modalitäten relativ frei - in Hamburg werden bspw. nur Darlehen vergeben.

Sprich also direkt mit Deinem Jobcenter/Deiner ArGe und ziehe in Betracht, dass Du das Einstiegsgeld u.U. nicht bekommst - zumal wenn das Selbstständigmachen schon einmal nicht funktioniert hat.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
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