Zitat:
Zitat von atzen-star
also besteht die möglichkeit ein zweites mal gefördert zu werden dem  nach 
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Prinzipiell ja, aber das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Die Agenturen sind auch in der Vergabe und den Modalitäten relativ frei - in Hamburg werden bspw. nur Darlehen vergeben.
Sprich also direkt mit Deinem Jobcenter/Deiner ArGe und ziehe in Betracht, dass Du das Einstiegsgeld u.U. nicht bekommst - zumal wenn das Selbstständigmachen schon einmal nicht funktioniert hat.
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