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07.11.2007, 20:17
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Frage zu: Student mit Teilzeitjob plus 400Euro Job
Guten Tag,
nach 2 Tagen googlen, lesen und recherchieren bin ich nun ein wenig schlauer, aber so ein paar Fragen habe ich noch immer. Also erstmal zu meiner Situation:
Ich bin Student an der Uni und seit 5 Jahren Angestellter in einem Call-Center, wo ich im Jahr ca. 11.000 Euro brutto verdiene. Dort zahle ich Rentenversicherung und, da ich ja über den Freibetrag für Steuerklasse I komme auch ein wenig Lohnsteuer (ca. 3 Euro im Monat).
Die üblichen Sozialversicherungungsabgaben (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) habe ich als Student ja nicht zu leisten, da ich unter 20 Stunden die Woche arbeite (darüberhinaus ist es sowieso nur Nacht- und Wochenendarbeit).
Ich habe nun ein Angebot einen weiteren (langfrsitigen) Job als Kurier-Fahrer anzunehmen.
Für diese Stelle ist ein Gewerbeschein erforderlich. Nun folgende Fragen:
- Wenn ich richtig recherchiert habe, muss ich die Lohn-Steuer bei diesem Job
dann selbst abführen über die Lohnsteuererklärung am Ende des Jahres?
Wie hoch ist diese dann in Prozent vom Lohn?
- Was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich? Die müsste doch dann
auf mich zutreffen, da ich ja nur für diesen einen Auftraggeber langfristig
tätig bin? Was gibt es hier zu beachten?
- Gibt es einen Unterschied, ob ich in diesen weiteren Job mehr oder weniger
wie 400- Euro verdiene (Stichwort "Minijob")? Gibts Minijobs überhaupt auf Gewerbeschein?
- In dem Rahmenvertrag, den ich erhalten habe lautet es:
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich um seine steuerlichen und rechtlichen Belange selbst zu kümmern. Er wird seine Einnahmen selbst versteuern (bis hierhin ist alles klar) und die gesetzlichen Leistungen regelmäßig abführen. Desweiteren hat er sich selbst zu versichern, dies betrifft Haftpflichtversicherung, Versicherung für die vom Unternehmer verursachten bzw. bedingten Schäden, Berufsgenossenschaft, alle Sozialversicherungsleistungen."
Gibt es also bei Arbeiten auf Gewerbeschein überhaupt irgendwelche 400-Euro
Regelungen? Weil so wie es in dem Vertrag steht, scheint es ja keinen
Unterschied zu machen wie viel ich verdiene? Muss ich nun als Selbstständiger
in jedem Fall Sozialversicherung etc. bezahlen, bzw. selbst abführen?
Betrifft der neue Job in irgendeiner Art und Weise meinen bestehenden?
Ich weiß, viele Fragen auf einmal...
Wäre aber super, wenn jemand Antworten wüsste....
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08.11.2007, 10:17
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Marcus29
Die üblichen Sozialversicherungungsabgaben (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) habe ich als Student ja nicht zu leisten, da ich unter 20 Stunden die Woche arbeite (darüberhinaus ist es sowieso nur Nacht- und Wochenendarbeit).
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Was heisst, die hast Du nicht zu leisten? Wie bist Du denn bitteschön krankenversichert? Gar nicht?
Zitat:
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- Wenn ich richtig recherchiert habe, muss ich die Lohn-Steuer bei diesem Job dann selbst abführen über die Lohnsteuererklärung am Ende des Jahres?
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Lohnsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommenssteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, eben auf Löhne und Gehälter, angewendet.
Da Du als Selbstständiger (Gewerbetreibender) keinen Lohn bekommst, zahlst Du auch keine Lohnsteuer, aber natürlich Einkommenssteuer. Und am Ende des Jahres machst Du eine Einkommenssteuererklärung, in der Du Dein gesamtes Einkommen erklärst.
Zitat:
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Wie hoch ist diese dann in Prozent vom Lohn?
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Die Einkommenssteuer wird ausgehend vom _gesamten_ zu versteuernden Einkommen berechnet und zwar progressiv: Je mehr Einkommen, desto mehr Steuern. Googel mal nach Einkommenssteuertabellen, da kannst Du ablesen, welchen Steuersatz Du bei welchem Einkommen haben wirst.
Zitat:
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- Was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich? Die müsste doch dann auf mich zutreffen, da ich ja nur für diesen einen Auftraggeber langfristig tätig bin? Was gibt es hier zu beachten?
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Dass Deine angestrebte Tätigkeit der klassische Fall einer Scheinselbstständigkeit ist - ein Transportunternehmen spart sich die gesamten Sozialabgaben und beschäftigt einen "Selbstständigen" arbeitnehmerähnlich. Heikel.
Zitat:
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- Gibt es einen Unterschied, ob ich in diesen weiteren Job mehr oder weniger wie 400- Euro verdiene (Stichwort "Minijob")?
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Nein. Das ist auch kein Job (i.S. einer Anstellung), sondern eine selbstständige Tätigkeit.
Zitat:
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Gibts Minijobs überhaupt auf Gewerbeschein?
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Nein.
Gewerbeschein bedeutet, dass Du gewerbetreibender _Selbstständiger_ bist.
Zitat:
- In dem Rahmenvertrag, den ich erhalten habe lautet es:
(...)
Gibt es also bei Arbeiten auf Gewerbeschein überhaupt irgendwelche 400-Euro Regelungen?
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Nein.
Zitat:
Weil so wie es in dem Vertrag steht, scheint es ja keinen
Unterschied zu machen wie viel ich verdiene?
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Für die Einkommenssteuer auf jeden Fall.
Zitat:
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Muss ich nun als Selbstständiger in jedem Fall Sozialversicherung etc. bezahlen, bzw. selbst abführen?
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Grundsätzlich ja. Wobei es auch da Freibeträge gibt. Lies Dir mal die FAQs durch, da stehen die IIRC alle drin.
Zitat:
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Betrifft der neue Job in irgendeiner Art und Weise meinen bestehenden?
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Naja. Der neue Job ist eben kein Job (im landläufigen Sinn eines Angestelltenverhältnisses), sondern eine selbstständige Tätigkeit. Du bezahlst Einkommenssteuer auf Dein _gesamtes_ Einkommen. Also auf Einkommen aus selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, evtl. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ... Du wirst also zukünftig mehr Einkommen haben und voraussichtlich mehr Einkommenssteuer bezahlen. Musst Du durchrechnen, ob sich das rentiert.
Außerdem verlangt Dein Auftraggeber ja offensichtlich, dass Du Dich auf eigene Kosten auch haftpflichtversicherst. Auch da entstehen zusätzliche Kosten. Was die Krankenversicherung angeht, herrscht zu viel Unklarheit in Deinen Angaben, als dass ich dazu was sagen könnte.
copy
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08.11.2007, 15:09
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Vielen vielen Dank für die Antworten.
Echt super Forum hier.
Zum ersten Punkt:
Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).
Studenten sind aber in der Regel weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert (bis max. zum 25.Lebensjahr und bei max. 400,- Euro Verdienst/Monat) oder kann sich über die studentische Kranken- und Pflegeversicherung besonders günstig versichern (max. bis zum 30. Lebensjahr und max bis zum 14.Semester). Ich glaube irgendwas an die 58,- Euro beträgt hier die Prämie. Wer darüberhinaus studiert solltesich dann eben freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder halt privat krankenversichern! ( Quelle) Um hierzu deine Frage zu beantworten: Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert bei der Techniker Krankenkasse und zahle irgendwas um die 120,- Öcken im Monat.
Zu Punkt 2:
Dass heißt, alles was ich über diese gewerbliche Tätigkeit verdiene, bekomme ich erstmal jeden Monat "voll" ausbezahlt? Und die Einkommenssteuer wird mir dann erst am Ende des Jahres (nachdem ich über die Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt habe, wie hoch mein Einkommen bzw. Gewinn war) auf "einen Schlag" abgezogen/eingefordert? Ich sollte also etwas zur Seite legen über das Jahr um es lapidar zu formulieren?
Zu dem Punkt Scheinselbstständigkeit: Tja, so richtig schlau werde ich bei dieser Sache auch nach 3 Tagen googlen nicht wirklich. Wenn ich das richtig verstehe, ist die "Strafe", wenn man Scheinselbstständig ist, dass man dann in jedem Fall die Sozialversicherungen selbst zu bezahlen hat, ganz egal ob man unterhalb der Freibeträge bleibt oder nicht. ( Quelle). Da ich ja aber mich wie oben erwähnt sowieso schon selbst kranken- und somit pflegeversichert habe und über meinen ersten normalen Teilzeitjob Renetnversicherung bezahle bliebe doch nur die Arbeitslosenversicherunng?
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08.11.2007, 23:17
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Marcus29
Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).
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Ja, sicher, nicht zusätzlich (unter den Bedingungen), aber versicherungspflichtig ist halt auch ein Student in der Regel. Klang in Deinem ersten Beitrag halt anders. Ist aber auch nicht wichtig, genauso wenig wie
Zitat:
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Studenten sind aber in der Regel weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert (bis max. zum 25.Lebensjahr und bei max. 400,- Euro Verdienst/Monat)
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350,- Euro/Monat (400,- nur beim Minijob). Das aber auch nur der Vollständigkeit halber.
Das Entscheidende:
Zitat:
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Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert bei der Techniker Krankenkasse und zahle irgendwas um die 120,- Öcken im Monat.
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Dann sprichst Du am besten erstmal mit der TKK und erfragst, ob und ggf. wie sich Dein Beitrag verändern wird.
Zitat:
Zu Punkt 2:
Dass heißt, alles was ich über diese gewerbliche Tätigkeit verdiene, bekomme ich erstmal jeden Monat "voll" ausbezahlt?
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Ich kann mich täuschen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass Dir das Prinzip Selbstständigkeit noch nicht so ganz vetraut ist. Hast Du die FAQs hier im Forum schon gelesen?
Als Selbstständiger stellt Du Deine Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung -
Du schreibst also eine Rechnung, ob Du die Umsatzsteuer ausweist/ausweisen (und dann entsprechend abführen) musst oder nicht, bliebe noch zu klären.
Und Dein Auftraggeber bezahlt dann diese Rechnung.
Zitat:
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Und die Einkommenssteuer wird mir dann erst am Ende des Jahres (nachdem ich über die Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt habe, wie hoch mein Einkommen bzw. Gewinn war) auf "einen Schlag" abgezogen/eingefordert?
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Ja.
Zitat:
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Ich sollte also etwas zur Seite legen über das Jahr um es lapidar zu formulieren?
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Ja, solltest Du. Im weiteren Verlauf wird das Finanzamt dann unter Umständen nach Ende Deines ersten Geschäftsjahres dazu übergehen, die Einkommenssteuer im Voraus zu kassieren, vierteljährlich. Das nennt sich dann Einkommenssteuervorauszahlung.
Zitat:
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Zu dem Punkt Scheinselbstständigkeit: Tja, so richtig schlau werde ich bei dieser Sache auch nach 3 Tagen googlen nicht wirklich. Wenn ich das richtig verstehe, ist die "Strafe", wenn man Scheinselbstständig ist, dass man dann in jedem Fall die Sozialversicherungen selbst zu bezahlen hat, ganz egal ob man unterhalb der Freibeträge bleibt oder nicht.
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Vergiss in dem Zusammenhang mal den Begriff "Freibetrag".
Für das Unternehmen, dass Scheinselbstständige beschäftigt, sind die möglichen Folgen, dass diese eine Festanstellung einklagen können und das Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen hätte, IIRC für bis zu vier Jahre.
Für Dich könnte die Folge sein, dass Du mit einem unangenehmen Rechtsstreit konfrontiert wirst.
Wenn Du als "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger" eingestuft werden würdest, wäre die Folge, dass Du den vollen Beitragssatz von 19,5% in die gesetzliche Rentenvericherung zu zahlen hättest.
Zitat:
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(Quelle). Da ich ja aber mich wie oben erwähnt sowieso schon selbst kranken- und somit pflegeversichert habe und über meinen ersten normalen Teilzeitjob Renetnversicherung bezahle bliebe doch nur die Arbeitslosenversicherunng?
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S.o. - Du wirst zum einen mit Deiner Krankenkasse klären müssen, inwieweit Du "sowieso versichert" bist bzw. was Du künftig bezahlen musst. Dazu kommen dann die von Dir geforderten Versicherungen, ggf. die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ...
Daher mal 'ne Frage am Rande: Warum siehst Du nicht zu, Dein Studium zu Ende zu bekommen, anstatt Dich in solche Mehrfach-Job-und-Selbstständigkeits-Konstruktionen zu begeben?
copy
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10.11.2007, 12:54
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Du zähst zu den sonstig freiwillig Versicherten.
Da Du die TK schon erwähnt hast, gibt´s hier auch die Beitragshöhe. Scroll mal ganz nach unten. Und in dieser Beitragsklasse müssen alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt bezogen, auch angegeben werden.
Kranken- und Pfegeversicherung zahlst Du aus mindestens 816,67 EUR und höchstens aus 3.562,50 EUR.
Renten- und Arbeitslosenversicherung ist freiwillig.
Grüße
Michael
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Back to business!
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