Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 10.11.2007, 21:50   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Jameson macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung 17500 Euro Grenze überschritten


Hallo Leute,

Ich habe mir gerade die Beiträge die in die Richtung Kleinunternehmerregelung gehen und die entsprechende FAQ durchgelesen und bin nun irgendwie verwirrter als vorher...

Kurze Erklärung zur Sachlage:

Ich habe im Juli 2007 meine freiberuftliche Tätigkeit als Designer aufgenommen und mich dazu beim Finanzamt gemeldet und kurz erfragt was es mit der Schätzung des Einkommens im Gründerjahr auf sich hat.
Die erste Jahreshälfte versuchte ich vergebens zu vernünftigen Aufträgen zu kommen, daher schien die Kleinunternehmerregelung für mich als geeignete Lösung.
Meine Schätzungen fielen nach dem vorangegangenen schlechten Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr entsprechend niedrig aus. Ich habe auf dem Anmeldeformular für Finanzamt also Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung gemacht. Bei der Rücksprache mit dem Finanzbeamten fragte ich Ihn was denn passieren würde wenn ich wider erwartend doch ganz gut verdienen würde und die Grenze im Gründerjahr überschreiten würde? Mir wurde gesagt dass das Finanzamt entsprechend meiner Einkommenssteuererklärung festlegen würde daß ich ab dem Folgejahr verpflichtet wäre UST abzuführen.

Nun läuft die Sache wie geschmiert und ich bin bereits jetzt weit über der Grenze dessen was ich im Gründerjahr verdienen darf.

Ich bin jetzt nur etwas nervös ob ich jetzt schon die Rechnungen mit Ust stellen müsste, weil nun klar ist daß ich sicher nicht die Vorraussetztungen für die Kleinunternehmerregelung erfülle.
Ich habe alle bisherigen Rechnungen Gemäß der Regelung ohne ausgewiesener UST gestellt.
Was ich vermeiden möchte ist also dass ich die Umsatzsteuer für dieses Jahr aus eigener Tasche bezahlen muss.

Dass ich im kommenden Jahr UST ausweisen muss ist klar und ok.
Die Frage bezieht sich auf das laufende Jahr.

Könnt ihr mir sagen ob fürs Gründerjahr Ust Rückzahlungen angesetzt werden können obwohl ich zu Beginn meiner Freiberuflichkeit in keinster Weise wissen konnte dass sich die Dinge so vorteilhaft entwickeln würden?

Ich hoffe ich konnte die Sache verständlich schildern und freue mich auf Antworten von euch.

Danke!

Jame
Jameson ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.11.2007, 10:11   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Ich bin jetzt nur etwas nervös ob ich jetzt schon die Rechnungen mit Ust stellen müsste, weil nun klar ist daß ich sicher nicht die Vorraussetztungen für die Kleinunternehmerregelung erfülle.
erst im Folgejahr ist USt auszuweisen. Das Finanzamt müsste dir für dieses Jahr nachweisen, dass du vorsätzlich falsch geschätzt hast. Ein Ding der Unmöglichkeit, wobei sich auch kein Finanzbeamter mit aufhält.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2007, 18:31   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Jameson macht alles soweit korrekt
Danke Sven für die Schnelle Antwort.

Ich hab dem Finanzamt ebenfalls ne Mail geschickt mal schaun was dabei rauskommt.

Gruß,

Jame
Jameson ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Kleinunternehmerregelung 17500 Euro Grenze überschritten Kleinunternehmerregelung 17500 Euro Grenze überschritten
« Wie lang darf ein Einzelunternehmer Verluste machen? | Einkommenssteuer + Ausbildung »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:12 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67