Aha, na gut.
Also um das Beispiel mal zum Ende zu führen:
also:
- Kunde bestellt PC-Notdienst zu sich nach Hause
- PC-Notdienst repariert vor Ort ordnungsgemäß den PC und nennt einen zu zahlenden Betrag bspw. 55 Euro
- PC-Notdienst fragt nach, ob eine Quittung dafür ausgestellt werden soll
- Kunde verneint
- PC-Notdienst fährt nach Hause und schreibt sich die 55 Euro als Einnahme in seine Bücher und ermittelt am Jahresende mithilfe der Einnahme-Überschuss-Rechnung seinen Gewinn, den er über die Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilt.
- sind Quittungen und/oder Rechnungen ausgestellt worden, werden die nur einfach chronologisch abgeheftet und bei einer Prüfung vorgezeigt
Habe ich das alles so richtig verstanden?
