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16.11.2007, 11:37
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Gewerbeschein beantragen - angemeldete Tätigkeit?
Servus 
Nächste Woche werde ich mein Gewerbe für Webdesign (nur ich, keine Gesellschafter etc.) anmelden und habe dazu noch ein paar Fragen. Zunächst einmal (ist vielleicht eine blöde Frage) würde ich gern wissen, was "Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)" bedeutet. Juristische Personen sind doch keine Privatpersonen, sondern z.B. Vereine, GmbH, AG usw. oder? Müsste ich also bei diesem Punkt nichts eintragen?
Kann das ja nochmal mit der Stadtverwaltung abklären, aber vielleicht kann mir vorab schon jemand was dazu sagen.
Da ich in der Zeit, wo die Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt war, schon Rechnungen geschrieben und Steuererklärungen abgegeben habe, habe ich bereits vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten. Werde ich nach der Gewerbeanmeldung eine neue bekommen oder gilt die alte weiter?
Die letzte und entscheidende Frage: auf was genau (Bezeichnung der Tätigkeiten) sollte ich mein Gewerbe anmelden, um spätere kostenpflichtige Änderungen zu vermeiden? Ich würde z.B. auch mal gern andere IT-Dienstleistungen anbieten, z.B. Hosting, Rechnerkonfiguration, Print-Design (Erstellung von Katalogen, Flyern usw.). Wie lassen sich diese Tätigkeiten zusammenfassen? Nur "IT-Dienstleistungen" ist vielleicht zu schwammig.
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Soweit bin ich jedenfalls, was den Rest angeht, denke ich ganz gut informiert. Danke vorab und einen guten Start ins WE!
PS: Eine Frage ist mir gerade noch eingefallen. Da ich momentan noch Student bin, sollte ich die Tätigkeit als Nebenverdienst oder Hauptverdienst angeben? Hat das Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen oder auf die steuerliche Bewertung?
Geändert von the_evernow (16.11.2007 um 11:43 Uhr).
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16.11.2007, 14:21
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Ich habe damals auf Tipp von Thomas hin "EDV-Dienstleistungen" angegeben, damit ist ja eigentlich alles PC-technische abgedeckt. Hat sich niemand beschwert, dass das zu schwammig war 
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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16.11.2007, 16:23
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Lahr/Schw.
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hallo,
ich habe eigentlich die gleiche frage und wollte deswegen keinen neuen thread öffnen.
ich möchte im gross- und einzelhandel versuchen etwas dazu zu verdienen.allerdings möchte und kann ich mich noch nicht festlegen mit was.
was kann/muss ich bei der gewerbeanmeldung angeben um so viele felder/zweige/artikel (z.B getränke,süssigkeiten,textilien,elektroartikel u.Ä.) wie möglich abdecken zu können?
vielen dank im vorraus
best regards
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17.11.2007, 17:44
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von dazent20
was kann/muss ich bei der gewerbeanmeldung angeben um so viele felder/zweige/artikel (z.B getränke,süssigkeiten,textilien,elektroartikel u.Ä.) wie möglich abdecken zu können?
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Mach nur, da ist genug Platz. Ansonsten wird halt noch 'nen Zettel dran gehängt.
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17.11.2007, 19:08
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Lahr/Schw.
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...meinst du das jetzt ironisch oder ernst? 
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17.11.2007, 19:10
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Völlig Ernst.
Bei mir wurden da auch etliche Zeilen stichpunktartig eingetragen und es ist immer noch Platz.
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17.11.2007, 22:52
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Um noch einmal auf meine Ausgangsfragen zurückzukommen (Zusammenfassung):
1. Was bedeutet "Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)" und muss ich das als Einzelunternehmer (ohne GmbH usw.) überhaupt angeben?
2. Gilt meine alte Steuernummer weiter oder bekomme ich vom Finanzamt eine neue?
3. Soll ich die Tätigkeit als Hauptverdienst oder Nebenverdienst angeben? Bin momentan wie gesagt noch Student und würde einfach gern wissen, was die Unterschiede in Bezug auf mögliche Verdienstgrenzen, steuerliche Beurteilung etc. sind.
Und was ist, wenn ich beim Gewerbe Dienstleistungen angebe, die ich (noch) gar nicht ausübe, die ich z.B. nur "für den Fall, dass..." auswähle, weil ich mir noch nicht sicher bin, ob ich sie überhaupt so anbieten kann. Es müsste doch wegen den Kosten bei Änderungen besser sein, zu viel als zu wenig anzugeben oder?
Schönes WE weiterhin!
Grüße,
the_evernow
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17.11.2007, 23:12
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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Zitat:
Zitat von the_evernow
Um noch einmal auf meine Ausgangsfragen zurückzukommen (Zusammenfassung):
1. Was bedeutet "Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)" und muss ich das als Einzelunternehmer (ohne GmbH usw.) überhaupt angeben?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dort etwas eintragen zu haben.
2. Gilt meine alte Steuernummer weiter oder bekomme ich vom Finanzamt eine neue?
In der Regel behälst du deine aktuelle Steuernummer.
3. Soll ich die Tätigkeit als Hauptverdienst oder Nebenverdienst angeben? Bin momentan wie gesagt noch Student und würde einfach gern wissen, was die Unterschiede in Bezug auf mögliche Verdienstgrenzen, steuerliche Beurteilung etc. sind.
Soweit ich weiß, wird dies nur für statistische Zwecke erfasst.
Und was ist, wenn ich beim Gewerbe Dienstleistungen angebe, die ich (noch) gar nicht ausübe, die ich z.B. nur "für den Fall, dass..." auswähle, weil ich mir noch nicht sicher bin, ob ich sie überhaupt so anbieten kann. Es müsste doch wegen den Kosten bei Änderungen besser sein, zu viel als zu wenig anzugeben oder?
Schönes WE weiterhin!
Grüße,
the_evernow
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Ich hoffe, dir geholfen zu haben. Ansonsten frag einfach nochmal nach.
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18.11.2007, 14:23
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Vielen Dank für deine Antwort! 
Die ersten beiden Fragen sind damit für mich klar. Dass das mit Hauptverdienst oder Nebenverdienst nur für statistische Zwecke erfasst wird, fällt mir etwas schwer zu glauben, aber ist natürlich möglich. Werde da einfach nochmal nachfragen.
Wichtig wäre dann eben nur noch der letzte Punkt (s. Topic-Überschrift). Vielleicht kann da auch nochmal jemand etwas zu sagen.
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19.11.2007, 15:18
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Steuerlich, oder wegen etwaiger Verdienstgrenzen hat das imho keine Relevanz.
Ich halte es eher für IHK/HWK und die Berufsgenossenschaften und auch für Amt, das für die entsprechende Gebäudenutzung zuständig ist interessant.
Trag es einfach wahrheitsgemäß ein.
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