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Alt 18.11.2007, 21:38   #1
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Registriert seit: Nov 2007
imperial.deluxe macht alles soweit korrekt
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Existenzgründung als Kleinunternehmer


Hallo Leute,
habe mich endlich mal hier angemeldet, habe mich schon sehr viel Informiert und gelesen über das oben genannte Thema.
Ich möchte in Kürze ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden.
Bekomme oftmals günstiges Geschirr oder Klamotten im Einkauf und möchte es über Internet und später nach Bekanntheitssteigerung in meinem Ort und Umgebung verkaufen.
Habe es mir auch schon sehr gut überlegt und alles durchgerechnet.
Habe nur noch ein paar Fragen dazu.Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

1. Als Kleinunternehmer muss ich eine Einnahmen Überschuss Rechnung am Ende eines GJ machen, wie funktioniert es wenn ich manchmal keine Rechnung besitze, weil ich es z.B. auf dem Flohmarkt gekauft habe.
Wie zeige ich es dem FA was ich bezahlt habe.Interessiert es das FA?

2. Wie sieht es mit den betraglichen Grenzen aus? 17500,- im 1. laufenden GJ und 50000,- im nächsten GJ.
Bedeutet es dass ich im Jahr der Eröffnung 17500,- Umsatz machen kann und in den darauf folgenden Jahren 50000,- um die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch zu nehmen.

3. Möchte auch ein paar sachen anschaffen, Büromaterialien(Schreibtisch, Regale usw.) und ein Büro anmieten.
Kann ich diese alles absetzen?Also den Einnahmen gegenrechnen?

4. Würdet Ihr empfehlen einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen,kostet ja schließlich auch, lohnt sich das? Kostet die Erstberatung meist was?

5. Kann ich Angestellte einstellen?

Es würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar hilfreiche Ratschläge geben könntet und vlt. auch von euren Erfahrungen berichten könntet.

Bitte sagt mir nicht dass diese Themen hier schon drin stehen, wenn ich es gefunden hätte würde ich nicht fragen.


Vielen Dank...
imperial.deluxe ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.11.2007, 23:51   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von imperial.deluxe Beitrag anzeigen
1. Als Kleinunternehmer muss ich eine Einnahmen Überschuss Rechnung am Ende eines GJ machen, wie funktioniert es wenn ich manchmal keine Rechnung besitze, weil ich es z.B. auf dem Flohmarkt gekauft habe.
Wie zeige ich es dem FA was ich bezahlt habe.Interessiert es das FA?
Im Zweifelsfall einen Quittungsblock kaufen, den dann mitnehmen und vom VK abzeichnen lassen, dann hast Du was.

Zitat:
2. Wie sieht es mit den betraglichen Grenzen aus? 17500,- im 1. laufenden GJ und 50000,- im nächsten GJ.
Bedeutet es dass ich im Jahr der Eröffnung 17500,- Umsatz machen kann und in den darauf folgenden Jahren 50000,- um die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch zu nehmen.
Sobald die 17.500 überschritten sind (für das Gründungsjahr auf das gesamte Jahr hochgerechnet, wenn die Gründung nicht zum 1.1. erfolgt) entfällt für das Folgejahr die Kleinunternehmerregelung. Die 50.000 sind dafür nicht relevant.

Zitat:
3. Möchte auch ein paar sachen anschaffen, Büromaterialien(Schreibtisch, Regale usw.) und ein Büro anmieten.
Kann ich diese alles absetzen?Also den Einnahmen gegenrechnen?
Wenn klar ist, dass Du es für die gewerbliche Tätigkeit brauchst: Ja.

Zitat:
4. Würdet Ihr empfehlen einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen,kostet ja schließlich auch, lohnt sich das? Kostet die Erstberatung meist was?
Nötig ist es nicht, aber wenn Du dir nicht zurtraust es selbst zu machen kannst Du natürlich einen nehmen.

Zitat:
5. Kann ich Angestellte einstellen?
Ja, klar, mußt Du halt anmelden und die Abgaben abführen.

Übrigens sind in der Tat schon *alle* diese Fragen (teilweise sehr ausführlich und mehrfach) im Forum abgehandelt, einfach noch mal die Suche verwenden
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2007, 19:52   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
imperial.deluxe macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort.
imperial.deluxe ist offline   Mit Zitat antworten
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