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20.11.2007, 12:38
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Neues Gewerbe Kleinunternehmer
Hallo,
folgendes Problem:
ich hab von April 2006 bis zum 30.4. 2007 eine ICh-Ag gehabt und war normal regelbesteuert.
Dieses Gewerbe hab ich zum 30.4. abgemeldet und zum 01.05. ein neues angemeldet.
Für das neue hab ich Kleinunternehmerregelung beantragt.
Nun ist das Finanzamt der Meinung, Kleinunternehmerregelung für das neue Gewerbe geht nicht, weil ich seit 2006 ein Gewerbe habe.
Wie ist das nun?
Das alte gewerbe mit der Regelbessteuerung hat ja mit dem neuen nix zu tun.
Geht da nun Kleingewerbe oder nicht ?????
Danke für eure Antworten, ich hab da echt keinen Plan mehr :-(
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20.11.2007, 18:44
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das FA hat recht.
Du hast nach wie vor ein Einzelunternehmen, sprich "Du bist das Unternehmen". Und da Du ja inzwischen nicht gestorben und neu geboren bist ist auch der Einzelunternehmer, sprich effektiv das Unternehmen, noch der/das gleiche. Somit ist auch für die Kleinunternehmerregelung nach wie vor maßgebend, was Du davor gemacht hast, sprich 2006 und 1.1.-30.4.2007 gehen nach wie vor in die Beurteilung der Frage ein, ob Du Kleinunternehmer sein kannst oder nicht. Die zwischenzeitlich Ab- und Anmeldung ist dem FA vollkommen egal und hat m. W. steuerrechtlich allgemein eigentlich keine Bedeutung.
Das ganze war jetzt bewusst etwas flapsig formuliert, ich hoffe Sven&Co bringen mich dafür nicht um...
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22.11.2007, 11:20
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Danke für deine Antwort !
Die Frage ist nun, wenn ich regelbesteuert bin mit dem neuen Gewerbe, wie mach ich das dann mit den Rechnungen, die ich ohne ausgewiesene MwSt. geschrieben habe?
Ich kann ja schlecht den Kunden sagen, bezahlt mir die 19% noch nach.
Weiterhin stellt sich die Frage, wie sich die 5 Jahre Festlegungszeit mit früheren GEwerbe "verrechnen" lassen.
Ich hatte von 2001-2003 ein GEwerbe (Regelbesteuert), dann bis 2006 keins und ab April 2006 wieder eins .
Ab wann gelten dann da diese 5 Jahre 2001 oder 2006 ?
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22.11.2007, 19:52
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Du mußt die 19% auf jeden Fall für alle Einnahmen abführen. Ob Du aus den vereinnahmten Entgelten 19/119 abführst oder ob Du die Kunden dazu bewegst noch mal 19% nachzuzahlen ist Deine Entscheidung - wobei Du gegenüber den Kunden keinen Anspruch auf nachträgliche Zahlung dieses Geldes hast und es der Kundenbeziehung sicher nicht gut tut...
Wie das mit den 5 Jahren genau gewertet wird, das solltest Du mit FA und/oder Steuerberater klären
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23.11.2007, 09:47
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
das Gewerbe lief ab 2006 ( 2001-2003 waren ja wohl dann abgemeldet und weder ESt- noch USt-Erklärung für 2004 und 2005 gemacht?), also noch bis einschließlich 2010 Regelbesteuerung!
Gruß E.
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